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Kostendämpfende Wirkung durch neue Regelung

Mehr fairen Wohnraum in Luzern – darauf musst du achten

Neu müssen Vermieter offenlegen, wenn der Mietzins erhöht wurde – und dies begründen können. (Bild: pexels)

Die Wohnungsmieten sind zu hoch – knapp 40 Prozent zu viel Miete zahlen die Mieterinnen hierzulande. Durch eine neue Regelung, die seit dem 1. November in Kraft ist, soll dies geändert werden. Politikerin Regula Müller erklärt, worauf man achten soll und warnt vor falscher Zurückhaltung.

Da ich berufstätig sei – ergo mich tagsüber nicht zu Hause aufhalte – sei mein Anrecht auf Mietzinsreduktion angezweifelt, teilte mir die Verwaltung unserer Mietwohnung mit. Einige Wochen zuvor hatte ich per Einschreiben eine Reduktion für die rund achtwöchige Umbauzeit unseres Wohnblocks erfragt. Der Baulärm könne mich, wegen oben erwähnter Berufstätigkeit, gar nicht beeinträchtigt haben, stand im Antwortbrief weiter.

Offenbar hat die Verwaltung unserer Mietwohnung noch nie von Teilzeitarbeitenden gehört und ebenso ist Homeoffice für sie ein Fremdwort. Vor allem aber zeigt dieser Brief, dass eine gewinnorientierte Verwaltung auf keinen Einnahmerappen verzichten will.

Mietzinserhöhungen müssen neu ohne Aufforderung begründet werden

Seit dem 1. November ist im Kanton Luzern eine Regelung in Kraft, die diesem Treiben Einhalt gebietet – zumindest teilweise (zentralplus berichtete). Neu müssen Vermieterinnen im Kanton Luzern nämlich mit einem Formular den vorherigen Mietzins ausweisen und Mietzinserhöhungen begründen. Dies dank der 2020 gewonnenen Initiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete» des Mieterinnen- und Mieterverbands.

Ohne Aufforderung muss die Vermieterin bei Vertragsabschluss ein amtliches Formular abgeben, auf dem der frühere Mietzins, ebenso der neue Mietzins und eine Begründung für die Erhöhung eingetragen sind. Durch diese Transparenz können Mieter besser abschätzen, ob sie den neuen Mietzins anfechten sollen. Dies lohnt sich dann, wenn der Nettomietzins um mindestens 10 Prozent erhöht wurde.

In Luzern zahlen Mieter 40 Prozent zu viel

Aus anderen Kantonen weiss man, dass diese Massnahme eine kostendämpfende Wirkung hat. Damit die Mietpreise aber nicht weiter explodieren, müssen die Mieterinnen dieses Recht unbedingt auch in Anspruch nehmen. Meine Erfahrung ist nämlich, dass diese im Allgemeinen viel zu höflich sind. Ich höre immer wieder, dass man beispielsweise die Senkung des Mietzinses aufgrund des fallenden Referenzzinssatzes nicht einfordere.

Zur Autorin

Regula Müller ist Grossstadträtin für die SP Stadt Luzern und ist in der Sozialkommission. Sie arbeitet in der Unternehmenskommunikation und hat zwei Kinder.

Begründet wird dies damit, dass man bei den Hausbesitzern oder der Verwaltung nicht unangenehm auffallen möchte. Das ist aber falsch verstandene Zurückhaltung. Im Gegensatz dazu lässt ein Grossteil der Vermieterinnen bei der Festlegung der Mietpreise jeglichen Anstand vermissen. Viel eher missbrauchen sie nämlich einen Wohnungswechsel als Gelegenheit zur Mietzinserhöhung. 

Gemäss einer Studie der Raiffeisen Bank aus dem Jahr 2017 zahlen Mieter hierzulande 40 Prozent zu viel für ihre Wohnungen. Daher, liebe Mieterinnen, setzen Sie sich zur Wehr. Es lohnt sich immer, seine Rechte einzufordern.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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