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Verunmöglichung von existenziellen Energieprojekten

Luzerner Kulturlandschaftsinitiative ist radikaler als ein Bauzonenmoratorium

Auch die Erweiterung von Bauernhöfen vernichtet Kulturland. Im Bild: Blatten bei Malters mit der Kirche St. Jost. (Bild: Thomas von Allmen) (Bild: Thomas von Allmen)

Eine Abstimmung jagt die andere: Gleich über drei kantonale Vorlagen kann das Luzerner Stimmvolk Ende November entscheiden. Das Ziel ist unbestritten: Das Kulturland soll besser geschützt werden. Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein radikaler Weg, wie es die Gesetzesinitiative verlangt, zielführend ist, findet Politblogger Thomas von Allmen.

Sonnenschein und grüne Wiesen, so weit das Auge reicht und der Geruch von frischem Heu in der Luft. So stellen sich die meisten von uns das idyllische Bild unseres Luzerner Kulturlands vor. Der Wille, das schöne Kulturland besser zu schützen, ist unbestritten. Die Frage ist jedoch, mit welchen Mitteln man dies tun möchte.    

Im Wesentlichen stehen am 29. November eine Verfassungsinitiative, eine Gesetzesinitiative und ein Gegenvorschlag zur Luzerner Kulturlandschaft zur Abstimmung an. Zuerst einmal vorneweg: Die Verfassungsinitiative ist nicht der Rede wert. Sie wiederholt Grundsätze, welche ohnehin heute schon in verschiedensten Gesetzen und Verordnungen gelten. Der Schutz des Kulturlands liegt wohl uns allen am Herzen. Jedoch ist eine Einschränkung des raumplanerischen Spielraums, wie es die Gesetzesinitiative verlangt, in diverser Hinsicht ein Eigengoal.

Es drohen Entschädigungsforderungen

Dazu fordert die Gesetzesinitiative, dass Einzonungen in Siedlungsgebieten kaum mehr möglich sind und bereits eingezontes Land mitten im Siedlungsgebiet nicht mehr überbaut werden darf. Dadurch wird auf Flächen am Siedlungsrand ausgewichen und es entsteht Zersiedelung.

Wir können uns also nicht mehr dort massvoll entwickeln, wo es sinnvoll wäre – also an der Hauptachse – zumal eingezontes Land, das nicht mehr bebaut werden darf, massive Entschädigungsforderungen nach sich ziehen würde. Hier setzt der Gegenvorschlag an. Er nimmt die Anliegen der Initiative auf, stellt aber eine massvolle Entwicklung im Siedlungsgebiet weiterhin sicher.  

Initiative behindert Luzerner KMU

Der Wanderungssaldo der Unternehmen sieht seit der Halbierung der Unternehmenssteuern im Jahr 2012 sehr erfreulich aus. Netto gewann der Kanton Luzern zwischen 2012 und 2018 765 Firmen von anderen Kantonen dazu. Da bei Annahme der Gesetzesinitiative sämtliche raumplanerische Freiheit verloren geht, ist die Ansiedlung neuer Unternehmen im Kanton Luzern nicht mehr möglich.

Auch für die bereits ansässigen KMU ist es kaum mehr realistisch, Land für die Erweiterung des eigenen Betriebs zu beanspruchen. Dies würde der Standortattraktivität Luzern enorm schaden und der Bürger müsste schlussendlich die Zeche in Form von Steuergeldern bezahlen.  

Erneuerbare Energieprojekte werden blockiert

Die Auswirkungen der Gesetzesinitiative wären auch weitreichend und gravierend für den Umweltschutz. Die Initiative verhindert aufgrund ihrer radikalen Verschärfungen bei Einzonungen und Überbauungen, dass wichtige Anlagen zur Energieproduktion, wie zum Beispiel Biogasanlagen oder Wärmekraftwerke, realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien sind gemäss Initiative nicht zur Überbauung von Kulturland erlaubt.  

Besonders stark betroffen von der Vorlage wären die Bauern. Zum einen können bei Annahme der Initiative keine Fruchtfolgeflächen mehr eingezont werden, denn die dafür erforderliche Kompensation wäre so gut wie unmöglich. Damit würde die bauliche Entwicklung eingeschränkt und die Zersiedlung gefördert werden.

Zum Autor

Thomas von Allmen ist Vizepräsident der Jungfreisinnigen Kanton Luzern. Neben seinem Jurastudium ist er in der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Gisikon tätig und arbeitet Teilzeit bei der Swiss Football League als Mitarbeiter Live-Ticker für die Spiele der Super League und der Challenge League. In seiner Freizeit ist er aktiver Fasnächtler in einer Rooter Guggenmusik (Tröpfeler Root), welche er schon seit über 5 Jahre präsidiert.

Somit könnten auf Fruchtfolgeflächen keine neuen Arbeitszonen, Schulen, Sportplätze oder Spitäler mehr realisiert werden. Fruchtfolgeflächen wären faktisch so hoch geschützt wie Moore. Zum anderen wäre der Neubau eines modernen Viehstalls zur tiergerechten Haltung aufgrund der starren Einzonungsregelung der Initiative nicht mehr möglich.  

Fazit

Ein Ja zum Gegenvorschlag am 29. November 2020 verbessert den Schutz unserer schönen Luzerner Kulturlandschaft. Der Gegenvorschlag will die innere Verdichtung gewährleisten, gleichzeitig aber auch den raumplanerischen Spielraum erhalten. Er lässt also weiterhin wirtschaftliche Prosperität zu.  

Auch das Luzerner Parlament stellt sich hinter den ausgearbeiteten Gegenvorschlag des Regierungsrats. Der Kantonsrat stimmte nach der zweiten Lesung mit 66 zu 49 Stimmen dem Gegenvorschlag zu, darunter unter anderem die FDP-, GLP- und CVP-Fraktion. Er lehnt die Verfassungsinitiative mit 83 zu 33 Stimmen und die Gesetzesinitiative mit 84 zu 32 Stimmen ab. Gerade in schwierigen Zeiten sind Lösungen mit Augenmass gefordert und keine radikalen Extrema.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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