Luzern 2017: Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen
«Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen» ist eine Volksweisheit, die sich in Luzern aktuell bewahrheite, schreibt Monique Frey. In ihrem Beitrag erklärt sie, wieso wir uns eine Ökonomisierung der Strafverfolgung und ihre Konsequenzen nicht leisten können.
Erstmals sind über die Wochenenden die Polizeiposten geschlossen. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Luzerner Polizei hervor, welche im Zuge der Sparmassnahmen aufgrund des budgetlosen Zustands die Öffnungszeiten einschränkt. Zusätzlich können auch unter der Woche weitere Einschränkungen möglich sein. Dies ist eine der Massnahmen des laufenden Budgetprozesses 2017, welcher eine Reduktion der polizeilichen Leistungen von 1,5 Millionen Franken vorsieht.
Die Regierung hat bereits angekündigt, dass fürs Budget 2018 zusätzliche Kürzungen der polizeilichen Sicherheit und Strafverfolgung vorgenommen werden müssen, damit ein gesetzeskonformes Budget erstellt werden kann. Aufgrund der nicht wie erwartet eingehenden Steuern von Firmen (und der Schuldenbremse) wird der Kanton Luzern runtergefahren. Nun wird also auch die Strafverfolgung ökonomisiert!
Wohin führt das?
Die Polizei wird sicher weniger Kontrollen vornehmen und weniger Gesetzesübertretungen anzeigen. Keine Auswirkungen hat dies, wenn Littering nicht verzeigt und Wegweisungen nicht mehr durchgesetzt werden. Lebensgefährlich sind aber bereits weniger Kontrollen im Strassenverkehr. Heute ist das Handy am Steuer Standard. Bleiben Sie mal auf der Seebrücke eine Viertelstunde stehen und beobachten Sie den Verkehr. Die telefonierend Auto Fahrenden kommen meistens ohne Busse davon, obwohl dies insbesondere für Velofahrer und Fussgänger tödlich enden kann, wenn Erstere nicht aufmerksam durch die Stadt fahren. Hier muss die Polizei endlich klar durchgreifen und Verzeigungen ohne Lücken vornehmen, statt Leistungen abzubauen.
Können wir uns das leisten?
Schwerwiegend wirkt sich der Abbau bei der Polizei und Strafverfolgung aus, weil man (insbesondere bei grossen Wirtschaftsdelikten) eine Verjährung in Kauf nimmt. Durch die Halbierung der Gewinnsteuer für Firmen hat der Kanton Luzern nicht die erwarteten Steuerzahler angelockt, sondern leider viele lusche (Briefkasten-)Firmen. Diese verursachen nun bei der Strafverfolgung zusätzliche Fälle bei der neugeschaffenen Abteilung Wirtschaftskriminalität, wie dies der Oberstaatsanwalt kürzlich klar sagte. Sollen diese Fälle, bei denen oft viele Kleinsparer und KMU betrogen werden, nicht verfolgt werden und aufgrund fehlender Personalkapazitäten bei der Staatsanwaltschaft verjähren?
Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Dies ist jedoch eines Staatswesens wie des Kantons Luzern unwürdig. Wann sehen dies bürgerliche Politiker endlich ein? Wann steigen sie von ihrem hohen Ross herab und erklären die Finanzreform für gescheitert? Wann sind sie endlich bereit, mit allen nach fairen Lösungen für die Finanzmisere des Kantons zu suchen? Diese Fragen bleiben vorerst offen – es lässt sich aber hoffen, dass man bald gemeinsam Antworten findet.