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Ein «Ja, aber» zum Kreditpaket des Bundes

Klotzen, nicht kleckern

Beispielsweise Physiotherapiebetriebe sind im Kreditpaket des Bundes nicht berücksichtigt. (Symbolbild: Pixabay)

Die gute Konjunkturlage Anfang Jahr wurde durch den Corona-Lockdown unterbrochen, und viele Betriebe sind stark betroffen. Die vom Bund bereitgestellten Kredite sorgten zwar für eine Entschärfung der Situation. Doch die Kredite könnten, nach der Meinung von GLP-Nationalrat Roland Fischer, ihre Wirkung teilweise verfehlen.

Seit Mitte März leben wir im so genannten Lockdown. Die einschneidenden Massnahmen waren leider notwendig, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. Für die Volkswirtschaft bedeuten sie jedoch einen starken Schock.

Zahlreiche Betriebe mussten über Nacht ihre Geschäftstätigkeit einstellen, was gravierende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft hat. Gerade der Kanton Luzern, wo ein grosser Teil der Wertschöpfung im Tourismus generiert wird, ist besonders stark betroffen.

An sich gutes Massnahmenpaket kann noch verbessert werden

Zwar ist das Massnahmenpaket des Bundesrats umfassend und gut konstruiert. Insbesondere der rasche Ausbau der Kurzarbeit und die über das Bankensystem rasch und unbürokratisch zur Verfügung gestellten Bürgschaftskredite überzeugen.

Allerdings bestehen Lücken, beispielsweise für indirekt betroffene Selbständige wie Taxiunternehmen, Zulieferer für das Gastgewerbe oder Floristen. Zudem müssen die Unterstützungsmassnahmen deutlich nachgebessert werden, damit sie auch mittel- bis langfristig eine stabilisierende Wirkung auf die Volkswirtschaft entfalten.

Nicht alle Betriebe berücksichtigt

So sind etwa die Taggelder der Erwerbsersatzordnung nur für direkt betroffene Selbständigerwerbende vorgesehen, welche ihren Betrieb vorübergehend schliessen mussten. Vor- oder nachgelagerte Betriebe fallen durch die Maschen des bundesrätlichen Auffangnetzes.

Ebenfalls keine Entschädigung erhalten Betriebe, deren Tätigkeit stark eingeschränkt ist, wie Arzt- oder Physiotherapiepraxen, oder die verpflichtet sind, ihre Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen fortzuführen, wie beispielsweise Kindertagesstätten.

Es wäre sinnvoll, diesen Unternehmen Bürgschaftskredite mit Aussicht auf Krediterlass bereitzustellen.

Können die gewährten Kredite zurückbezahlt werden?

Die Rückzahlung der Liquiditätshilfen wirft generell Fragen auf. Für viele Unternehmen dürfte die Amortisation innerhalb der Frist von fünf Jahren tragbar sein. Für einzelne KMU und Selbständigerwerbende könnte sie jedoch zu finanziellen Engpässen führen und zur Folge haben, dass betriebsnotwendige Investitionen nicht oder zu spät getätigt werden.

Bei den verbürgten Bankkrediten handelt es sich um eine Notmassnahme, die dazu dient, Liquidität für die Bezahlung von laufenden Verpflichtungen wie Mieten oder Unterhaltsausgaben bereitzustellen. Da diese Kredite für die Bezahlung von laufenden Rechnungen verwendet werden, stehen ihnen in den Bilanzen keine Vermögenswerte gegenüber.

Zum Autor

Der Udligenswiler Roland Fischer präsidiert seit 2016 die Grünliberale Partei des Kantons Luzern und sitzt seit 2019 im Nationalrat, dem er bereits während der Legislatur von 2011 bis 2015 angehörte. Dazwischen war er im Luzerner Kantonsrat und Mitglied der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK). Der 55-jährige Ökonom erlangte 1997 an der Universität Freiburg das Doktorat und ist seit 2015 als Dozent für Public & Nonprofit Management an der Hochschule Luzern tätig.

In zahlreichen Branchen wie etwa dem Gastgewerbe kann ein grosser Teil der Ertragsausfälle nicht kompensiert werden. Die entgangenen Gewinne und somit auch ein Teil des Eigenkapitals sind für immer verloren. Es besteht das Risiko einer Überschuldung.

Negative Spätfolgen der Kredite nicht ausgeschlossen

Zahlreiche KMU und Selbständige dürften deshalb davon absehen, Kredite zu beantragen, und es vorziehen, ihre Aktivitäten stark einzuschränken oder sogar für immer einzustellen. Die starke Zunahme der Arbeitslosigkeit könnte Ausdruck dieser Entwicklung sein.

Es drohen der Verlust von Produktionskapazitäten für den Wiederaufbau der Wirtschaft nach der Krise. Die Bürgschaftskredite sind wichtig für die kurzfristige Stabilisierung der Wirtschaft.

Die spätere Rückzahlung der Kredite kann jedoch dazu führen, dass der wirtschaftliche Einbruch letztendlich nicht verhindert, sondern lediglich hinausgezögert wird.

Klare Signale der Politik sind nun erforderlich

Zusammen mit zahlreichen anderen Ökonomen bin ich überzeugt, dass es für eine schnelle Überwindung der Wirtschaftskrise sinnvoll wäre, wenn der Bund oder die Kantone unter gewissen Bedingungen die Rückzahlung der Kredite übernehmen würden.

Für eine Rückzahlung sollen genau definierte Kriterien gelten, beispielsweise der Nachweis einer durch die Corona-Massnahmen bedingten übermässig hohen Verschuldung oder eine tiefe branchenübliche Umsatzrendite.

Die Anträge müssen natürlich genau geprüft werden, dafür ist aber in den kommenden Monaten genügend Zeit. Wichtig ist, den KMU das Signal zu geben, dass zumindest ein Teil der Kredite unter gewissen Voraussetzungen nicht rückzahlbar sind, und diese Kriterien zu kommunizieren.

Gut gefüllte Kassen auf Bundes- und Kantonsebene

Die Schweiz weist eine im internationalen Vergleich sehr tiefe Staatsverschuldung auf. Auch eine hohe Neuverschuldung könnte deshalb vom Bundeshaushalt gut getragen werden. Leider hat sich der Bundesrat bis jetzt noch nicht dazu bereit erklärt, klare Kriterien für einen Schuldenerlass zu definieren.

Auch für indirekt betroffene Selbständigerwerbende hat er nach wie vor keine befriedigende Lösung präsentiert. Er riskiert dadurch eine verlangsamte Erholung der Konjunktur und eine höhere Arbeitslosigkeit.

Gerade im von KMU geprägten Kanton Luzern wäre es deshalb eine grosse Chance für Regierung und Parlament, in die Bresche zu springen. Ähnlich wie der Bund weist auch der Kanton Luzern eine tiefe Verschuldung auf.

Das Ausgleichskonto der Schuldenbremse weist einen hohen Überschuss von über 250 Millionen auf und bietet gemäss Aussagen des Regierungsrats Handlungsspielraum für unerwartete Ereignisse. Wann, wenn nicht jetzt, ist dieses unerwartete Ereignis eingetroffen?

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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