Keine Fussgängerstreifen, mehr Sicherheit: Der Trugschluss des Luzerner Stadtrats
Dass die Luzerner für fehlende Sicherheit auf der Strasse auch noch tief in die Tasche greifen müssen, sorgt bei Julia Bachmann von den Stadtluzerner Jungfreisinnigen für Unverständnis.
Vergangene Woche hat der Luzerner Stadtrat in einer Medienmitteilung verkündet, dass er beim Grossen Stadtrat einen Kredit von 1,2 Millionen Franken beantragen will, um in den nächsten fünf Jahren 133 Fussgängerstreifen in der Stadt zu sanieren. Dies scheint nach der Feststellung diverser Sicherheitsmängel bei rund einem Drittel der 723 Fussgängerstreifen als grundsätzlich plausibler Entscheid. Schaut man die konkrete Umsetzung dieser Sicherheitsvorkehrungen an, kommen am Vorhaben des Stadtrats allerdings Zweifel auf.
In der genannten Medienmitteilung steht unter anderem, dass im Sinne grösserer Sanierungsmassnahmen einige Fussgängerstreifen aufgehoben werden müssen. Dies deshalb, weil diese in einer Tempo-30-Zone liegen. Mit der Aufhebung von Fussgängerstreifen sollen also gemäss dem Stadtrat auf den Luzerner Quartierstrassen mehr Sicherheit geschaffen und die Anzahl Personenschäden reduziert werden.
Dieser Logik können wohl einige der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nichts abgewinnen. Bereits im Kindergarten lernen die kleinen Kinder, dass man die Strasse über den gelb leuchtenden Fussgängerstreifen überquert. Und auch bei den Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrern ist der gelbe Streifen als Haltegebot fest in den Köpfen verankert.
«Die fehlenden Streifen bringen also keineswegs mehr Sicherheit.»
Dass man nun in den Tempo-30-Zonen künftig vollständig ohne die gut etablierten Streifen die Strasse überqueren muss, stiftet deshalb sowohl bei den Fussgängern als auch bei den Fahrzeugführenden mehr Verwirrung als etwas anderes. So erstaunt es denn nicht, dass Kinder die Strasse auch an nicht dafür vorgesehenen Stellen überqueren und Autofahrer nicht anhalten, weil ein klares Haltesignal fehlt. Die fehlenden Streifen bringen also keineswegs mehr Sicherheit.
Dass der Bürger für die verminderte Sicherheit auf den Quartierstrassen nun auch noch in die Tasche greifen muss, scheint nach dem Gesagten unverständlich. Bevor der Grosse Stadtrat den verlangten Kredit von 1,2 Millionen Franken freigibt, sollte er sich deshalb gut überlegen, ob man mit der Aufhebung von Fussgängerstreifen und der daraus resultierenden minderen Sicherheit tatsächlich auf der richtigen Spur ist.
nicovanderheiden, 06.02.2015, 11:32 Uhr Interessant, dass die junge FDP somit offen zum Verstoss gegen Bundesrecht aufruft. Fussgängerstreifen sind in Tempo30-Zonen nicht zulässig (mit ganz wenigen Ausnahmen). Siehe http://www.cerclebruit.ch/cerclebruit/vollzugsordner/3/306_T30_FGS_Grundhaltung%20Stadt_Aktennotiz_V141013rs.pdf
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