PolitBlog
Blog
Empfehlungen statt Gesetze bei Kinderbetreuung

Kanton Luzern riskiert Stellung als attraktiver Wohn- und Arbeitskanton

Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Viele Eltern sind bei der Betreuung auf ausserfamiliäre Hilfe angewiesen. (Bild: pexels)

«Es wird empfohlen, bei Rot nicht über die Kreuzung zu fahren … und Angurten ist auch ganz sinnvoll …». Stellen Sie sich vor, der Strassenverkehr wäre nur über solche oder ähnliche Empfehlungen geregelt. Spätestens seit der Erfahrung mit der Maskentrage-Empfehlung wissen wir: Empfehlungen sind schön und gut. Will man jedoch wirklich etwas erreichen, genügen sie nur selten …

Trotz des Wissens um die eingeschränkte Wirksamkeit verharren wir bei einer ganzen Generation seit Jahren auf der «Empfehlungs-Schiene»: Es existieren bis heute keine rechtlich verbindlichen Grundlagen für die Betreuung von Luzerner Kindern im Vorschulalter. Die Anzahl der Studien, die klar belegen, dass mit einer geplanten und guten Politik der frühen Kindheit ein wirklicher Effekt erzielt werden kann, lässt sich kaum mehr benennen.

Luzern mutiert zum Schlusslicht

Die Ergebnisse sind eindeutig: Jeder investierte Franken kommt mindestens zweifach zurück. Es ist aber auch unwiderlegbar bewiesen, dass dies eine angemessene und gesicherte Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung voraussetzt.

Bei der schulergänzenden Kinderbetreuung galt Luzern lange als Musterkanton in der Deutschschweiz. Bereits vor 20 Jahren wurde ein entsprechender Passus im Volksschulbildungsgesetz verankert. Bei der Betreuung der Vorschulkinder droht Luzern zum Schlusslicht zu mutieren – als einziger Kanton ohne verbindliche Regelungen.

Die meisten Deutschschweizer Kantone haben in den letzten Jahren aufgerüstet und eine rechtliche Grundlage zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit Kindern im Vorschulalter geschaffen. Es sind dies unter anderem Kantone wie AG, BE, BL, BS, NW, OW, SG, SH und UR (in Erarbeitung), ZG, ZH.

Einheitliche Regelungen für den gesamten Kanton

Der Kanton Luzern riskiert damit seine Stellung als attraktiver Wohn- und Arbeitskanton. Ein solcher Verlust darf aber nicht eintreten. Darum habe ich die Motion für ein Kinderbetreuungsgesetz eingereicht. Luzern als KMU-Kanton hat Handlungsbedarf: KMU sehen immer häufiger die Wichtigkeit durchgehender, gut funktionierender Betreuungssituationen.

Viele wären bereit, sich an den Kosten der Kinderbetreuung zu beteiligen. Erfahrungsgemäss tun sie dies aber eher, wenn sie eine einheitliche und einfach verständliche Regelung antreffen und nicht mit über 80 Gemeinden einzeln verhandeln oder sich in deren Systeme einlesen müssen.

Wohlgemerkt, es geht nicht darum zu beurteilen, ob familienergänzende Kinderbetreuung nun in der persönlichen Überzeugung besser ist als familiäre Betreuung. Es geht einzig darum, dass, wenn sie in Anspruch genommen wird, dafür klare und angemessene Regelungen verbindlich und für den ganzen Kanton einheitlich gelten.

Ressourcenintensiver Aufwand für Gemeinden

Die ausserfamiliäre Kinderbetreuung im Kanton Luzern hat sich in den letzten 20 Jahren sowohl stark als auch heterogen entwickelt. Immer mehr Luzerner Gemeinden – mittlerweile fast 40 – haben in den letzten Jahren den Betreuungsbedarf auch im Vorschulalter erkannt und mit der Einführung von Betreuungsgutscheinen ein Subventionsmodell kommunal umgesetzt.

Zur Autorin

Claudia Huser ist Fraktionspräsidentin und Kantonsrätin der GLP Luzern. Sie ist Präsidentin des Vereins zur Erhaltung der Museggmauer und Vizepräsidentin des Vereins 50 Jahre Frauenstimmrecht Luzern.

Sie tun das ohne kantonale rechtliche Grundlage und sind daher gezwungen, diese auf Ebene der einzelnen Gemeinde selber zu erarbeiten. Dabei entsteht eine Vielzahl an unterschiedlichen Systemen, ein regelrechter Wildwuchs. Ausserdem erscheint der Aufwand für die Gemeinden unnötig und ressourcenintensiv.

Notwendiger Schritt für die Kleinsten

Ich bin klar der Meinung, es braucht einen Rahmen. Und wie dieser Rahmen ausgestaltet wird, kann durchaus auf der im Kanton Luzern hochgehaltenen Gemeindeautonomie aufbauen. Die Kantone Baselland und Aargau (für den Teil des Angebots und nicht für die Bewilligungserteilung) zeigen es vor. Beide haben für sich mit wenigen klaren Regelungen eine positive Entwicklung angestossen.

Dies ist auch im Kanton Luzern nötig, will er weiterhin ein attraktiver Wohn- und vor allen Dingen Arbeitskanton sein. In den Vorabklärungen mit einzelnen Kantonsratsmitgliedern konnte ich Einigkeit darüber erfahren, dass wir einen Rahmen brauchen. Ich hoffe, dass dies nun auch der Regierungsrat so sieht und wir endlich einen notwendigen Schritt für unsere Kleinsten machen.

Themen
PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon