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Anna Bieri

Für Schutz und Grundrechte

Kinder schützen ja, Pädophilen-Initiative nein, findet Anna Bieri. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Pädophilie ist ein sensibles und emotionales Thema. Die Zuger Kantonsrätin Anna Bieri will die Initiative trotzdem ablehnen, da sie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit verletze und für jeden nachvollziehbare Lücken enthalte.

Können Sie sich vorstellen, dass Ihr kleiner Sohn zu einem verurteilten, pädosexuellen Straftäter zur Schule geht? Wäre es für Sie in Ordnung, wenn der Trainer im Fussballteam Ihrer Tochter, der sich netterweise bereit erklärt, diese freiwillig zu coachen, die letzten Jahre wegen Straftaten mit Minderjährigen im Gefängnis verbracht hat? Auf diese Horrorszenarien wird wohl jeder gesunde Mensch mit riesiger Abscheu und Angst reagieren.

Als junge Frau und Gymnasiallehrerin besteht für mich kein Zweifel: Wir müssen alles in unserer Macht stehende tun, damit unsere Kinder vor pädosexuellen Tätern geschützt werden. Hinter diesem Ziel stehen jedoch sowohl Befürworter als auch Gegner der Volksinitiative, die am 18. Mai zur Abstimmung gelangt.

Wenn ich mich trotzdem gegen diese Initiative ausspreche – wie dies auch der Bundesrat, der Ständerat und meine Partei, die CVP, tun – dann geht es mir darum, diese Vergehen umfassend, korrekt und im Einklang mit unseren Grundrechten zu ahnden. Ein wichtiger Grundsatz in unserer Bundesverfassung ist die Rechtsstaatlichkeit und die Verhältnismässigkeit. Der Richter hat das Strafmass aufgrund der Schwere einer Tat anzusetzen. Die Initiative macht jedoch diesbezüglich keine Unterschiede. So würde in Zukunft eine Jugendliebe gleich geahndet wie ein pädophiles Schwerverbrechen. Dies widerspricht jeglichem Rechtsverständnis; ja, es verletzt grundlegende Regeln unserer Verfassung. Mit solchen Widersprüchlichkeiten konfrontieren wir unsere Richter mit unmöglichen Situationen. Wir schaden unserer schweizerischen Rechtsprechung, auf die wir als älteste Demokratie eigentlich stolz sein möchten.

Mit der Ablehnung dieser Initiative passiert jedoch nicht einfach «nichts» und die unbefriedigende Situation läuft nicht einfach weiter wie bisher. Mit der Revision des Strafgesetzbuches hat das Parlament die erkannten Lücken auf Gesetzesstufe geschlossen. Im Gegensatz zu den materiellen Lücken der Initiative sind dabei auch Massnahmen bei häuslicher Gewalt und Misshandlungen vorgesehen. Zusätzlich sieht das neue Gesetz ein Kontakt- und Rayonverbot vor. Damit können wir Kinder nicht nur in der Schule oder in Sportvereinen, sondern auch in der Familie und im Privatbereich schützen.

Die Revision des Strafgesetzbuches nimmt das eminent wichtige Anliegen, unsere Kinder vor pädosexuellen Straftätern zu schützen, auf und setzt es konsequent um. Sie ist sogar noch umfassender und gewährt mehr Sicherheit und Schutz. Aber sie tritt unsere Grundrechte und unsere Rechtsstaatlichkeit nicht einfach mit Füssen. Die Initiative wurde aus ehrlichen und guten Beweggründen lanciert. Diese wurden umgesetzt und die fehlerhafte Initiative hätte zurückgezogen werden sollen. Man darf eine Initiative nicht nach Ihrer Absicht, sondern man muss sie nach Ihrer Wirkung beurteilen.

Auch bei sensiblen und emotionalen Themen gilt es, mit Bedacht und Sachverstand zu entscheiden. Da die Initiative die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismässigkeit verletzt und für jeden nachvollziehbare Lücken enthält, lehne ich diese Initiative entschieden ab. Das revidierte Strafgesetz ist die adäquate Lösung zum Schutz unserer Kinder.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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