PolitBlog
Blog
Julia Bachmann

Ein paar Gedanken zum Denkmalschutz in Luzern

Das Luzerner Löwendenkmal ist nicht im Luzerner Denkmalschutz-Verzeichnis aufgeführt. Es steht seit 2006 unter Schweizer Denkmalschutz. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Jungfreisinnige Julia Bachman ist per Zufall über das Luzerner Denkmalschutzregister gestolpert – und teilt ihre Meinung dazu mit.

Als ich mich kürzlich im Rahmen einer universitären Arbeit mit dem Schweizerischen Denkmalschutz auseinandersetzen musste, konnte ich es nicht lassen, im stets bereiten farbigen Google-Feld meines Browsers einmal «Denkmalschutz Luzern» einzutippen. Beim Anklicken des ersten Resultats bin ich dann direkt auf die (in passenden Brauntönen gehaltene) Internetseite des Departements für Bildung und Kultur ­– Abteilung Denkmalpflege und Archäologie gelangt und hab mich da in Ruhe mal durchgeklickt.

Dabei bin ich unter anderem auf das kantonale Denkmalverzeichnis gestossen. Ich hab dieses geöffnet und geschaut, was für «Denkmäler» denn im Kanton Luzern so geschützt sind. Es sind dies in den meisten Gemeinden die Kirchen und ergänzend drei bis zehn Rats-, Wohn- oder Schulhäuser, ferner manchmal auch Brücken. Als ich dann auf Seite 19 von 31 gelangte, auf welcher die Aufzählung der Schutzobjekte der Stadt Luzern beginnt, fiel ich fast von meinem Bürostuhl: Die unter Schutz gestellten Denkmäler der Stadt vermögen volle und ganze sechs Seiten zu füllen.

Gerechtfertigt oder nicht?

Dass die Hauptstadt eines Kantons die meisten Schutzobjekte umfasst, ist klar. Ist es aber wirklich gerechtfertigt, dass im Gegensatz zu allen anderen Kantonsgemeinden, die im Schnitt zirka einen Viertel einer Seite beanspruchen, für die Stadt ganze sechs Seiten des Denkmalverzeichnisses herhalten müssen? Oder stellt etwa unsere Gemeinde ganz einfach gerne mal alles unter Schutz?

Gemäss Paragraph 2 des kantonalen Gesetzes über den Schutz der Kulturdenkmäler können all diejenigen Objekte in das kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen werden, die von erheblichem wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem oder heimatkundlichem Wert und damit besonders schutzwürdig sind. Wer jetzt meint, dass damit nur Kirchen, Schulhäuser und Brücken gemeint sind, täuscht sich gewaltig: Paragraph 1 des eben genannten Gesetzes zählt als mögliche Schutzobjekte auch ganze Siedlungen, Speicher, Ruinen, Verkehrsanlagen, Gärten, Türen, Öfen, Grabmäler und noch etliche weitere Dinge auf (der von der Redaktion zur Verfügung gestellte Platz reicht hier für eine vollständige Aufzählung leider nicht aus). Diese vielfältigen und offenen Formulierungen sind wohl für eine angemessene Einzelbeurteilung nötig, lassen aber erkennen, dass dem Kanton und der Gemeinde bei der Unterschutzstellung wohl ein enormer (ja fast beängstigender) Ermessensspielraum zukommt. Natürlich können sich die entscheidenden Gremien zumeist auf ein fachliches Gutachten stützen, das die Schutzwürdigkeit eines Objekts bestätigt. Das Ermessen bleibt trotzdem.  

Auch das «Heute» wird einmal «Früher» sein

Dass spezielle Häuser, Bauten und Gärten (etc.) geschützt werden, ist legitim und liegt im allgemeinen Interesse. Im gleichen Interesse liegt aber auch die Möglichkeit, zu verändern, zu aktualisieren, ja ganz einfach zu leben. Und zwar im Hier und Heute, nach den heutigen Standards und dem heutigen Verständnis von Ästhetik und Zweckmässigkeit. Meines Erachtens ist es deshalb nicht im Sinne einer fortschrittlichen Stadtentwicklung, möglichst alles unter Schutz zu stellen. Für eine angemessene Denkmalpflege würden wohl auch gut gefüllte drei Seiten im Denkmalverzeichnis reichen. Schliesslich muss man eines bedenken: Auch die heutige Zeit ist einmal Historie. Dementsprechend sind auch unsere modernen Bauten (sehr wahrscheinlich) irgendwann wertvoll und schützenswert. Es wäre also schade, wenn davon nur einige wenige vorhanden sind, weil man in der damaligen Zeit lieber das Alte statt das Neue förderte.

Themen
PolitBlog
Blog
Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Samuel Kneubuehler
    Samuel Kneubuehler, 22.01.2016, 13:38 Uhr

    Und was will uns Frau Bachmann damit sagen?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon