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Härtefallmassnahmen sollen Wirtschaft stabilisieren

Die richtige Hilfe zur richtigen Zeit

Der Staat soll sich grosszügig zeigen und Unternehmen finanziell unterstützen. (Bild: pixabay)

Bund und Kantone, darunter auch Luzern, wollen Unternehmen finanziell unterstützen, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind. Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen ist noch nicht abschliessend klar. Während der Krise ist rasche und unbürokratische Unterstützung gefragt. Danach aber sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft geschaffen werden.

Bei den Härtefallmassnahmen geht es darum, kurzfristig die Wirtschaft zu stabilisieren und eine starke Zunahme der Arbeitslosigkeit und der Konkurse zu vermeiden. Schliesslich sind nicht die Unternehmen selbst an den Umsatzeinbussen schuld.

Diese sind die Folge von staatlichen Einschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus, welche die Firmen aus heiterem Himmel getroffen haben. Niemand konnte vor einem Jahr voraussehen, dass einige Monate später die Wirtschaftsfreiheit in einem derart starken Ausmass beschnitten werden muss.

Der Staat muss grosszügig sein

Die Einschränkungen sind aus epidemiologischer Sicht gerechtfertigt. Der Staat muss sich jedoch entsprechend grosszügig zeigen, wenn es um die Abfederung der Folgen geht. Ansonsten besteht die Gefahr von anhaltenden wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Schäden. Wirksame Unterstützungsmassnahmen erhöhen zudem die Akzeptanz der Einschränkungen.

Die Härtefallmassnahmen müssen deshalb wirksam sein sowie rasch, unbürokratisch und nach wenigen, einfachen Kriterien erfolgen, beispielsweise basierend auf dem Umsatzeinbruch oder den nicht gedeckten Fixkosten.

Härtefallmassnahmen nur temporär

Selbstverständlich sind Missbräuche zu bekämpfen. Es kann aber nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass auch Unternehmen Unterstützung erhalten, welche sie im Nachhinein nicht gebraucht hätten, oder welche trotz der Hilfe langfristig nicht überleben. Mit dieser Unschärfe müssen wir in der Krise leben, zumal die wirtschaftliche Entwicklung sehr schwer vorherzusagen ist. Ausserdem sind die Härtefallmassnahmen nur temporär, das heisst für die Dauer der Einschränkungen gedacht.

Bei der Ausgestaltung der Härtefallmassnahmen muss deshalb vermieden werden, dass der Staat letztendlich darüber entscheidet, welche Betriebe langfristig überleben und welche nicht. Das ist Sache der Märkte. Es wäre aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch, wenn staatliche Stellen die Bonität von Unternehmen beurteilen würden.

Schliesslich geht es bei den kurzfristigen Härtefallmassnahmen nicht darum, Strukturpolitik zu betreiben, sondern einen kurzfristigen, durch staatliche Einschränkungen verursachten Umsatz- und Gewinneinbruch zu überbrücken.

Nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft

Anders sind hingegen mittel- bis langfristige Massnahmen zu beurteilen. Sie sollen – unabhängig von den Härtefallmassnahmen – im Nachgang der Krise geeignete Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft schaffen. Es darf nicht vergessen werden, dass mit der raschen Erderwärmung und dem starken Verlust an Artenvielfalt zwei weitere Krisen mit dramatischen Folgen bewältigt werden müssen.

Zum Autor

Der Udligenswiler Roland Fischer sitzt seit 2019 für die Grünliberale Partei des Kantons Luzern im Nationalrat, dem er bereits während der Legislatur von 2011 bis 2015 angehörte. Dazwischen war er im Luzerner Kantonsrat und Mitglied der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK). Der 55-jährige Ökonom erlangte 1997 an der Universität Freiburg das Doktorat und ist seit 2015 als Dozent für Public & Nonprofit Management an der Hochschule Luzern tätig.

Dazu sind hohe Investitionen in die Produktion von erneuerbarer Energie, in die CO2-freie Mobilität sowie den Erhalt und die Wiederherstellung der Artenvielfalt notwendig, die von der Privatwirtschaft alleine nicht im erforderlichen Umfang getätigt werden. Es braucht dazu zusätzliche staatliche Investitionen sowie Lenkungs- und Fördermassnahmen.

Dazu sollen auch die Kantone ihren Beitrag leisten. Sie dürfen sich nicht hinter ihren Schuldenbremsen verstecken. Denn sowohl der Bund als auch die Kantone befinden sich in einer finanziell guten Ausgangslage. Die Staatsschulden sind im internationalen Vergleich tief. Das Wachstumspotenzial der Wirtschaft ist intakt und die Zinsen sind tief. Eine weitere Kreditaufnahme stellt deshalb keine Gefahr für die Stabilität der öffentlichen Haushalte dar.

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