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Barbara Gysel zur «Ehe light»

Die Ehe soll «leicht» werden

Ist die Ehe ein Auslaufmodell? (Bild: Natalie Boo/ Aura)

Von der Zuger «Herdprämie» und neuen Rechtsformen des Zusammenlebens – oder ist die CVP die neue SVP?

Die «Herdprämie» wurde heiss diskutiert im letzten Zuger Kantonsrat: Das Parlament wollte den Fiskal-Bonus für alle Elternteile, die zu Hause bleiben, im Sparpaket nicht aufgeben und halbierte gerade mal den Eigenbetreuungsabzug bei Kindern. Das entspricht einem steuerlichen Anreiz, um Kinder nicht extern betreuen zu lassen. Die CVP brüstete sich damit, dass er aus ihrer Politküche stamme. Objektiv hätte uns die Abschaffung dieses Abzugs 2018 satte 3,5 Millionen Mehreinnahmen in die Staatskasse generiert.

Neo-Paläo-Konservatismus

Ich staune aber noch viel mehr, wie munter im dritten Jahrtausend n. Chr. öffentlich argumentiert wurde, dass eben explizit Frauen für die Kinderbetreuung besser geeignet wären. «Von Natur aus», wie der Rechtsaussen-Vertreter mir auf meine Nachfrage hin kundtat. Nun, von solchen «Naturgesetzen» nehme ich lieber Abstand. Anders offenbar die Christdemokraten und Rechtsaussen-Gesinnten: In dieser Frage müssen die Zuger CVP und die SVP nämlich in den gleichen Topf geworfen werden. Beide (die CVP mit ihrem C im Titel genau gleich wie die SVP, die CH pflegt) setzen auf Neo-Paläo-Konservatismus.

In meinen Augen wär’s ein Gebot der Stunde gewesen, diesen Eigenbetreuungsabzug ganz bachab zu schicken. Nicht nur, weil ich an Gleichberechtigung zwischen allen Geschlechtern und an Wahlfreiheiten für Familien plädiere. Sondern auch rein basierend auf Vernunft und aus volkswirtschaftlicher Sicht: Warum sollten gut gebildete Menschen vom Arbeitsmarkt und Erwerbsleben ferngehalten werden?

Hohe Beschäftigungsquote

Die Schweiz ist mit 75,1 Prozent immer noch der Staat mit dem fast höchsten Anteil von Frauen unter den Beschäftigten im europäischen Raum. Punkto Beschäftigungsquote von Frauen ist die Schweiz also ganz vorne mit dabei, was die folgende Abbildung verdeutlicht:

 

Frauen auf dem Arbeitsmarkt, 2014, Beschäftigungsquote in %

Frauen auf dem Arbeitsmarkt, 2014, Beschäftigungsquote in %

(Bild: zvg.)

Doch der Schein trügt. Nahezu an der Spitze stehen wir nämlich ebenso bei der Teilzeitquote bei weiblichen Arbeitnehmerinnen: Von den beschäftigten Frauen arbeiten 60,9 Prozent in Teilzeitpensen (bei den Männern sind es gerade mal 14,9 Prozent)! Oder mit anderen Worten: Frauen kombinieren bei uns Beruf und Familie & Co. zwar sehr häufig, aber sie arbeiten im Gesamtvolumen doch weniger als in anderen Staaten. Die nächste Abbildung zeigt den Vergleich der Teilzeitquote:

 

Frauen auf dem Arbeitsmarkt, 2014, Teilzeitbeschäftigte in % der Gesamtbeschäftigung

Frauen auf dem Arbeitsmarkt, 2014, Teilzeitbeschäftigte in % der Gesamtbeschäftigung

(Bild: zvg.)

Frauen im Arbeitsmarkt sind also keine Seltenheit mehr, es gibt eindeutig einen Wandel vom traditionellen Familienbild. Und die Totalverfechter von «Frauen an den Herd» verlieren zum Glück auch im Zuger Parlament an Boden. Dennoch ist die Diskussion um vielfältige Lebensmodelle und Familienbilder nach wie vor eine zähe Sache.

Die traditionelle Ehe als Auslaufmodell

Das zeigt sich auch am Beispiel der «Ehe light», die vom Bundesrat vorgeschlagen und kürzlich im Nationalrat angenommen wurde: Ergänzend zur Ehe soll nach dem Beispiel des französischen «Pacs» eine Rechtsform eingeführt werden, die rechtlich weniger umfassend ist. Die im Parlament debattierte «Ehe light» scheint nun die eigentliche Grundsatzfrage in den Hintergrund zu rücken: nämlich die der rechtlichen Gleichstellung von unterschiedlichen Lebensformen und -entwürfen im Sinne einer Verankerung von sozialen Rechten für alle Menschen – unabhängig vom zivilen Status. 

Dass die Gratwanderung zwischen Freiheitlichkeit und staatlichem Schutz kein Spaziergang ist, wird zurzeit in den engagierten Debatten im Parlament zur «Ehe light» reflektiert, wo sich bereits bekannte Positionen fortsetzen. So möchte die CVP die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau in der Verfassung verankern, die SVP ist generell skeptisch gegenüber weiteren staatlichen Regulierungen, und wiederum andere möchten die «Ehe für alle», also für gleichgeschlechtliche Paare, öffnen. Fakt ist, die Form der herkömmlichen Ehe für heterosexuelle Paare scheint nicht mehr allzu attraktiv zu sein – der Statistik zur Bevölkerungsentwicklung zufolge lebten in der Schweiz Ende 2013 erstmals mehr ledige als verheiratete Personen.

Schweizer Paare heiraten später und weniger häufig als noch vor Jahrzehnten, und die Zahl der Geschiedenen hat sich seit 1980 verdreifacht. Immer mehr Menschen also leben in einem gesetzlich nicht reglementierten Konkubinat, und etwa jedes fünfte Kind kann als sogenanntes «uneheliches Kind» bezeichnet werden. Ein Begriff, dem heute noch ein Stigma anhaftet. Etwa aus der Zeit, als das Konkubinat in der Schweiz noch verboten war, in einigen Kantonen bis in die 1970er Jahre – und im Wallis gar bis 1995.

Ein dreifaches Problemfeld

Die aktuelle Debatte um die «Ehe light» bewegt sich in einem dreifachen Problemfeld. Erstens gilt für heterosexuelle Paare ein «Trade-off»: Entweder die Ehe als stark reglementierte Form des Zusammenlebens oder das Konkubinat ohne rechtlichen Schutz bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Ehepartners, ohne geregelte Erbfolge oder Besuchsrecht, wenn die Partnerin oder der Partner im Spital liegt.

Zweitens sind in der Schweiz homosexuelle Paare von der Ehe ausgenommen, und «ihre» Form der gesetzlichen Reglementierung des Zusammenlebens, die eingetragene Partnerschaft, ist der Ehe rechtlich noch immer hintangestellt – beispielsweise bezüglich Adoption von Kindern. Hier sind zumindest Diskussionen im Gange. (Oder wieder! Schliesslich hat 2005 dem Gesetz über die eingetragene Partnerschaft sogar die Zuger SVP zugestimmt.)
Drittens stellt sich nun das Problemfeld der rechtlichen Gleichstellung für alle Formen des Zusammenlebens. Homosexuelle Paare können zurzeit in zwölf Ländern Europas eine rechtlich gleichgestellte Ehe eingehen, und die Homo-Ehe ist auch in Ländern wie etwa Argentinien, Neuseeland, Südafrika und Uruguay erlaubt.

Mit seinem Vorschlag der «Ehe light» bewegt sich der Bundesrat also auf ausgetretenen Pfaden. Die Ehe soll nicht angetastet werden, obschon die Ablehnung der Initiative zur Heiratsstrafe der CVP eben gerade kürzlich gezeigt hat, dass die eingeschränkte und diskriminierende Definition der Ehe von einer Mehrheit nicht goutiert wird. Nicht die «Ehe light», sondern Vielfalt in der Ehe ist gefragt, sonst wird diese wohl zum Auslaufmodell.

Oder anders: Selbstbestimmung und rechtliche Gleichstellung aller Formen des sozialen Zusammenlebens für alle, nicht für (immer) wenige(r).

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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