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Einspracheverfahren ist «bürokratischer Wahnsinn»

Der Wille für ein liberales Zuger Gastgewerbegesetz fehlt

Ist die Sperrstunde in der Gastronomie ein überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung? (Bild: Unsplash – Tim Mossholder)

Die Sperrstunde sorgt in vielen Kantonen seit Jahren für Diskussionen. So auch im Kanton Zug. Eine Motion forderte deren Abschaffung. Leider fehlte im Zuger Kantonsrat der Wille, eine Liberalisierung im Gastgewerbegesetz herbeizuführen und die Sperrstunde abzuschaffen, schreibt Motionär und Politblogger Fabio Iten.

Im Kanton Zug ist die Sperrstunde im Gastgewerbegesetz geregelt. Diese gilt von 24 Uhr bis 5 Uhr. Während dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb geschlossen halten und es darf kein Ausschank stattfinden. Will ein Betrieb länger geöffnet haben oder soll ein Anlass länger dauern, ist eine kostenpflichtige Verlängerungsbewilligung bei der jeweiligen Gemeinde einzuholen.

Dabei wird bei deren Beantragung ein Auflage- und Einspracheverfahren, analog den Bestimmungen des Baubewilligungsverfahren, durchgeführt. Das heisst, die gesamte Bevölkerung kann gegen eine Verlängerungsbewilligung Einsprache erheben und das Verfahren auf die lange Bank schieben. Das ist ein bürokratischer Wahnsinn und die leidtragende Figur ist der Antragsteller. Die Sperrstunde hat eine lange Geschichte.  

Wurzeln im Mittelalter

Die Wurzeln der Sperrstunde führen zurück ins Mittelalter. Herzog Siegmund IV. von Tirol war einer der ersten, der im Jahr 1470 den nächtlichen Alkoholausschank verbot. Dies aus feuerpolizeilichen Gründen. Dass heute Betrunkene unsere Kneipen und Gaststätten abfackeln, ist doch eher selten der Fall. In Zürich beispielsweise existierte zwischen 1888 und 1916 keine Sperrstunde, was zu einem Gastro-Boom führte.

Ab 1916 wurde per Abstimmung die Sperrstunde wieder eingeführt, dies aus Gründen der Sittlichkeit. Ein anderer Grund war beispielsweise der Schutz der Arbeiterschaft, die ihr Gehalt nach Feierabend in den Kneipen versoff, während die Familien zu Hause Hunger litten.

Zum Autor

Fabio Iten wohnt in Unterägeri, ist seit 2018 Kantonsrat für die Mitte und seit 2021 Fraktionschef der Mitte Kanton Zug. Er ist Teilhaber und Mitglied der Geschäftsleitung eines KMU für Zutritts- und Schliesstechniksysteme. 

Meiner Meinung nach ist heute die Sperrstunde ein überholtes Instrument zur Überwachung der Bevölkerung und entspricht überhaupt nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Durch das veränderte Freizeitverhalten in den letzten Jahrzehnten muss ein Barbetreiber seinen Umsatz in einer kürzeren Zeit bei gleichzeitig höheren Fixkosten als früher erwirtschaften. Dies kann existenzbedrohend sein.

Die Öffnungszeit soll in der Eigenverantwortung und Kompetenz der Wirte liegen, denn auch die Bedürfnisse der Gastrobetriebe sind je nach Betriebstyp und Standort sehr unterschiedlich, sodass es notwendig ist, eine flexiblere Lösung anzustreben.

Verpasste Chance für eine Gesetzesanpassung

Die Zuger Regierung meint, falls das geltende System mit den gesetzlichen Öffnungszeiten und der Verlängerungsbewilligung aufgehoben wird, kann die präventive Kontrolle nicht mehr vorgenommen und keine Verwarnung oder sonstige Massnahmen gegen fehlbare Betriebe ausgesprochen werden. Mir fehlt dabei der Wille zur Anpassung der aktuellen Gesetzeslage.

Alle Gastrobetriebe benötigen eine Betriebsbewilligung. An diese Bewilligung könnte die Öffnungszeit oder allfällige weitere Auflagen geknüpft werden. So würde die Möglichkeit weiterhin bestehen, fehlbare Betriebe zu sanktionieren. Der positive Nebeneffekt wäre, dass der Verwaltungsaufwand in der Gemeinde abnehmen und die Gebühren für die Antragsteller wegfallen würden.

Zukünftiges Zusammenleben und ausgestorbene Zuger Altstadt

Das Zusammenleben in der wachsenden Bevölkerung des Kantons Zug wird immer herausfordernder. Dabei nimmt auch die Nachtruhestörung zu. In den gemeindlichen Ortsplanungen fehlen geeignete Zonen, in welchen lärmintensivere Betriebe ihren Platz finden. Dies betrifft nicht nur Gastrobetriebe, sondern auch das produzierende Gewerbe. Heute herrscht diesbezüglich keine klare Linie. Wir müssen unseren Bürgerinnen klar aufzeigen können, welche Aktivitäten wo toleriert werden. Ansonsten wird das zukünftige Miteinander zum Problem. Es gibt in vielen Grossstädten der Welt sehr gute Beispiele, wie solche Konzepte funktionieren und von der Bevölkerung befürwortet werden.

Die Altstadt Zug zeigt für mich diese Entwicklung sinnbildlich. Wir haben eine der schönsten, aber womöglich die toteste Altstadt der Schweiz. Es gibt wenige Angebote, kein Nachtleben, abwanderndes Gewerbe, alles nur, damit ein paar wenige auf Kosten der restlichen Bevölkerung ihre Ruhe-Oase geniessen können.

Mir ist wichtig, dass die Gesamtsicht betrachtet wird. Wie soll und kann das Miteinander in Zukunft in unserem Kanton für alle zufriedenstellend funktionieren? Dazu gehört ein liberales Gastgewerbegesetz, das den völlig verschiedenen Ansprüchen in der Gastronomie gerecht wird sowie ein Umdenken in der Ortsplanung. Den Betrieben muss vertraut werden und durch eine geeignete Gesetzesanpassung haben die Gemeinden weiterhin die Möglichkeit, fehlbare Gastrounternehmer zu sanktionieren.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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