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Denkmalschutzgesetz als breit abgestützte Lösung

«Der Kanton Zug ist kein Museum»

Hans Georg Schiess vom gleichnamigen alten Chamer Restaurant kämpft mit einer Fotomontage gegen zu viel Heimatschutz. (Bild: mam)

Am 24. November 2019 stimmen die Zuger über das revidierte Denkmalschutzgesetz ab. Das neue Gesetz mache Schluss mit einseitigen behördlichen Verfügungen und sorge für gleichlange Spiesse bei allen Beteiligten, schreibt Kantonsrat Michael Riboni in seinem Politblog.

Zugegeben: Die kommende Abstimmung zum Thema Zuger Denkmalschutz brennt derzeit vermutlich noch den wenigsten unter den Nägeln, denn in Kürze wählen die Zugerinnen und Zuger erst einmal Ihre Vertretung in Bundesbern.

Mich persönlich beschäftigt der anstehende Entscheid zum Denkmalschutzgesetz allerdings bereits jetzt. Aus gutem Grund: Der Kantonsrat hat eine ausgewogene Vorlage erarbeitet. Doch bis anhin melden sich vorab die Gegner der neuen Regelung zu Wort. Sie behaupten teils, der Denkmalschutz werde abgeschafft und reden im gleichen Atemzug gerne von «Heimatschutz». Zeit für eine Replik.

Schützen, was schützenswert ist

Verstehen Sie mich recht: Selbstverständlich habe ich gegen den Schutz unserer Heimat überhaupt nichts einzuwenden! Ich bin stolz auf unser Land und unseren Kanton. Es ist richtig, Wertvolles zu bewahren, und es ist völlig klar, dass einzigartige Zeitzeugen wie die Zuger Altstadt oder die alte Tobelbrücke zu schützen sind. Auch käme es wohl niemandem in den Sinn, die noch recht junge, doch weitherum geschätzte Kirche Bruder Klaus in Oberwil abzureissen.

Zweifelhafte Verfügungen

Mühe habe ich jedoch, wenn mit dem Schutz der Heimat argumentiert wird, um Erneuerung partout zu verhindern. Doch genau das passiert. Tatsache ist: Das bisherige Dankmalschutzgesetz nimmt auf die Gemeinden und Eigentümer kaum Rücksicht. Gerade in den letzten paar Jahren wurden im Kanton Zug zahlreiche Gebäude durch einseitige Verfügungen unter Schutz gestellt.

Zum Autor

Michael Riboni sitzt für die SVP seit 2014 im Zuger Kantonsrat. Der Jurist arbeitet als Fachverantwortlicher Rechtsschutz beim Schweizer Bauernverband und ist Vorstandsmitglied der SVP Baar.

Ja, dazu gehören einige (wenige) sehr alte Gebäude. Ich bin nicht gegen deren Erhaltung. Aber es geht nicht an, dass ihre Erneuerung für die Besitzer wegen 1‘001 Vorschriften zum jahrelangen, ruinös teuren Spiessrutenlauf wird.

Zudem wurden in jüngster Vergangenheit auch einst billig hochgezogene Renditebauten aus den 60er-Jahren unter Schutz gestellt, die in keiner Form heutigen Anforderungen (beispielsweise bezüglich Brandschutz, Wärmeisolation oder Lärmschutz) genügen.

Der Kanton Zug ist kein Museum

Über den Sinn des Erhalts gerade dieser neueren Gebäude lässt sich trefflich diskutieren. Wo zieht man die Grenze? Ist es wirklich in Ordnung, dass die Eigentümerschaft solcher Gebäude nichts zu sagen hat? Wird da der Begriff Heimatschutz nicht missbraucht und zum properen Deckmäntelchen für schleichende Enteignung?

Es kommt mir – überspitzt gesagt – so vor, als werde der Kanton Zug von einigen übereifrigen Bewahrern (und unter behördlichem Schutz) zum Museum erklärt. Und das nicht selten aufgrund sehr persönlich gefärbter Meinungen. Als Jurist bin ich der Überzeugung, dass solch willkürliches Vorgehen nicht zu unserem Rechtstaat passt. Ich bin überzeugt: Die zeitgemässe Weiterentwicklung historisch gewachsener Bausubstanz sowie die moderne Nutzung von Denkmälern muss möglich sein.

Endlich klare Verhältnisse

Aus diesem Grund begrüsse ich das neue Denkmalschutzgesetz, über das wir am 24. November 2019 abstimmen. Die vom Kantonsrat mit grosser Mehrheit beschlossene Vorlage steht für einen wirkungsvollen Denkmalschutz und klärt gleichzeitig die Rechtslage.

Persönlich möchte ich drei Punkte besonders hervorzuheben: Erstens schützt das neue Gesetz das Eigentum. Häuser, die jünger als 70 Jahre alt sind, können in Zukunft nicht mehr einfach so gegen den Willen der Besitzer unter Schutz gestellt werden.

Zweitens sorgt das neue Gesetz für Fairness. Die Vorlage verankert das Instrument des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Zuger Denkmalschutzgesetz. Dank diesem Vertrag zwischen Amt und Eigentümerschaft können betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Bedürfnisse und Interessen von Anfang an einbringen. Es wird einfacher, mit den Behörden und Baufachleuten eine für alle gangbare Lösung zu finden.

Drittens gilt: Falls ein Gebäude unter Schutz gestellt wird, steigt die Beitragspflicht des Staates für die Kosten werterhaltender Massnahmen von bisher 30 auf neu 50 Prozent.

Eine ausgewogene Vorlage

Eigentumsschutz, Mitspracherecht, saubere Verträge und mehr Unterstützung beim Erhalt wertvoller Bausubstanz. Eine gut durchdachte und breit abgestützte Lösung.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Martin Hošek
    Martin Hošek, 04.10.2019, 15:18 Uhr

    Herr Riboni hat recht: Der Kanton Zug ist kein Museum. Dies ist so, weil der Denkmalschutz unter dem heutigen, seit 1991 gültigen Gesetz bereits äusserst massvoll ist: Nur 2,2 Prozent der Gebäude im Kanton Zug sind geschützt. Im schweizweiten Durchschnitt sind es 3,5 Prozent. Hingegen ist im Kanton Zug die Versuchung, aus Boden und Gebäuden noch mehr Profit herauszuquetschen bei den hiesigen Preisen wesentlich höher als anderswo. Da ist der Denkmalschutz manchmal im Weg und die Bewahrung lokaler Identität bleibt auf der Strecke. Diesen Geist atmet die Gesetzesrevision. Deshalb: NEIN zum missratenen Denkmalschutzgesetz am 24. November 2019. www.denkmalschutzgesetz-nein.ch

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