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Konrad Graber

Altersvorsorge 2020 – die Bedeutung für Zentralschweizer

(Bild: Pixabay)

Auf den ersten Blick handelt es sich bei der «Altersvorsorge 2020» um ein nationales Projekt. Wer die Vorlage kennt, erkennt, dass diese auch für die Zentralschweiz von grosser Bedeutung ist, findet der Luzerner Ständerat Konrad Graber.

Die Wirtschaftsstruktur der Zentralschweiz zeichnet sich aus durch viele KMU- und Landwirtschafts(nahe)-Betriebe. Viele Frauen sind beruflich engagiert, oft in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Rentnerinnen und Rentner geniessen verdientermassen ihre Pension nach einer aktiven Berufszeit. Gerade auf diese Struktur ist die «Altersvorsorge 2020» ausgerichtet, die im Herbst zur Abstimmung gelangt. Die Zentralschweiz gehört bei einer Annahme zu den Gewinnern.

Gewerbe und Landwirtschaft profitieren

In der Landwirtschaft Beschäftigte profitieren von der Sicherung und Stärkung der AHV, weil sie oft über keine oder nur eine geringe Pensionskassenlösung verfügen. Das Gewerbe profitiert von massiv geringeren Sozialabgaben, als dies bei der bis am Schluss zur Diskussion stehenden Lösung des Nationalrates der Fall gewesen wäre.

Die Frauen werden zwar künftig wie Männer bis 65 Jahre im Arbeitsprozess stehen; die Pensionskassenlösung für Teilzeitbeschäftigte, und dies sind überdurch­schnitt­lich viele Frauen, wird im Gegenzug jedoch verbessert. Auch die Flexibilität der Pensionierung zwischen 62 und 70 Jahren mit Rentenreduktion bzw. Rentenerhöhung entspricht einer gesellschaftspolitischen Forderung und kommt oft Frauen zugute.

Die heute in KMU tätigen Personen, die keinen grossen Verdienst aufweisen, profitieren von einer Erhöhung der AHV-Rente von 70 Franken im Monat. Bei Ehepaaren wird die Maximalrente um monatlich 226 Franken erhöht. Diese Erhöhungen dienen zur Kompensation der Rentenverluste, die sich bei einer Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent ergeben.

Die heutigen Rentnerinnen und Rentner – und vielen geht es auch in der Zentralschweiz gut – dürfen ebenfalls zufrieden sein. Ihre Renten werden gesichert. Bei der AHV wäre in der Zeit von 2025 bis 2030 die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gegeben. Zudem werden die AHV-Renten weiterhin an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst.

Jung und Alt finanzieren

Es ist falsch, wenn behauptet wird, die Zeche würde von der jungen Generation bezahlt. Die junge Generation profitiert davon, dass durch die Senkung des Umwandlungssatzes die heutige Finanzierung der Renten durch die Berufstätigen von heute jährlich 1,3 Milliarden Franken um 60 Prozent reduziert wird.

Auch die Lösung für Teilzeitbeschäftigte kommt der Jugend zugute, die in Zukunft noch vermehrt mehrere Jobs mit unterschiedlichen Pensen ausübt. Dies gilt beispielsweise für Start-up-Firmen, wie sie in der Zentralschweiz zahlreich sind. Teilzeitbeschäftigte werden höhere Pensionskassen-Renten aufweisen. Die längere Lebenserwartung wird durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 8,3 Prozent finanziert. Dies bedeutet, dass alle zur Finanzierung beitragen, Jung und Alt.

Was bedeutet eine Ablehnung?

Ein Nein zu dieser Vorlage würde bedeuten, dass die Jugend weiter während Jahren die bestehenden Renten der Pensionskassen massiv mitfinanzieren würde. Das AHV-Alter der Frauen wäre weiterhin 64 Jahre. Eine spätere Diskussion über eine Anpassung des AHV-Alters an die erhöhte Lebenserwartung wäre politisch unrealistisch. Die Mehrwertsteuer müsste innert dreier Monate auf 7,7 Prozent reduziert und anschliessend wohl umso stärker erhöht werden. Dieses «Auf und Ab» verursacht gerade der KMU-Wirtschaft unnötig Kosten von jeweils 300 Millionen Franken. Davon wäre besonders die Zentralschweizer Wirtschaft betroffen. KMU-Betriebe zeichnen sich durch eine schlanke Administration aus.

Politische Blockade

Das politisch gewichtige Dossier zur Sanierung der Sozialversicherungen würde vollständig blockiert. Wer würde nochmals einen Anlauf nehmen, um das AHV-Alter der Frauen auf 65 Jahre anzuheben, nachdem dieser Versuch zweimal gescheitert ist? Auf welche Höhe würde der Umwandlungssatz und damit die Renten reduziert, nachdem eine Reduktion von 6,8 Prozent auf 6,4 (mit mehr als 70 Prozent abgelehnt) wie auch auf 6,0 Prozent an der Urne gescheitert ist?

Akt der Vernunft

Selbstverständlich würden Bundesrat und Parlament eine neue Vorlage erarbeiten. Nur wären die Probleme in einigen Jahren noch wesentlich grösser. Die AHV müsste mit einer wesentlich grösseren Mehrwertsteuererhöhung saniert werden. Die Renten bei den Pensionskassen müssten stärker reduziert werden. Eine Kompensation der Rentenreduktion würde teurer ausfallen. Wer heute zu dieser Vorlage Nein sagt, muss eine Neuauflage in fünf Jahren bei einer konsequenten Haltung erst recht ablehnen. Ein Ja ist ein Akt der politischen Vernunft, vor allem auch für die Zentralschweiz.

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Dieser Blog soll den Politikerinnen und Politikern aus den Kantonen Zug und Luzern Gelegenheit geben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Es wird wöchentlich Bezug genommen zur aktuellen politischen Landschaft Zentralschweiz. Die Meinung von Bloggern und Gastautoren muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.
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