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Drei Viertel der Fischarten vom Aussterben bedroht

Was wir gegen das Fischsterben in Luzerner Gewässern tun können

Der Aabach kurz nach der Revitalisierung 2017. (Bild: Urs Brütsch)

In der Schweiz sind Gewässer in schlechtem Zustand. Dies sollte sich laut dem 2011 revidierten Gewässerschutzgesetz eigentlich ändern. Doch auch im Kanton Luzern kommt es bei der Revitalisierung zu Verzögerungen. Beispiele wie der Aabach oder Würzenbach zeigen, dass die Bevölkerung hier durchaus Einfluss nehmen kann.

Schweizer Gewässer sind in einem schlechten Zustand. Neben den laufenden Diskussionen rund um die Wasserqualität – in Hinblick auf die Abstimmungen im Juni – kommt hinzu, dass sich unsere Gewässer weit von ihrem natürlichen Zustand entfernt haben. Durch Begradigungen und Verbauungen haben wir es geschafft, dass mittlerweile neun Fischarten – dazu gehören unter anderem der Lachs, die Meerforelle und der Stör – ausgestorben sind.

Lediglich ein Viertel aller Fische und Krebse ist aktuell nicht gefährdet. Das traurige Bild, welches sich bei den Fischen abzeichnet, steht sinnbildlich für das gesamte Gewässerökosystem mit seinen Bewohnern. Das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer soll diesem Trend mittels der Revitalisierung von 4000 Kilometern Fliessgewässern in 80 Jahren entgegenwirken. Doch wo stehen wir heute?

Rund ¾ aller Fisch- und Krebsarten in der Schweiz sind aktuell gefährdet. (Bild: Aqua Viva)

Es begann mit einer Volksinitiative

Das 2011 revidierte Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone dazu, rund ein Viertel der Fliessgewässer, die in einem schlechten morphologischen Zustand sind, zu revitalisieren. Es stellt den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Fischereiverbands dar, welche forderte, alle Gewässer in einem schlechten Zustand zu revitalisieren. Als ersten Schritt der Umsetzung mussten die Kantone bis Ende 2014 eine Planung erstellen und diese beim Bund einreichen.

Auch der Kanton Luzern hat diese Planung gemacht und Gewässer, die zu revitalisieren sind, priorisiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Grossprojekten (Kleine Emme, Reuss, Suhre, Ron-Rontal). Dieser Bericht ist öffentlich zugänglich. In den 80 Jahren Planungshorizont sollen in Luzern insgesamt zwischen 270 und 370 km Fliessgewässer revitalisiert und gegen 800 Wanderhindernisse saniert werden. Pro Jahr entspricht dies zwischen 3,5 und 4,5 km und ungefähr 10 Abstürzen.

Wo stehen wir heute?

Bei einer Nachfrage bei der zuständigen Dienststelle für Verkehr und Infrastruktur wurden in Bezug auf die aktuelle Umsetzung keine Zahlen genannt. Der Kanton versucht jedoch, die Planung so weit wie möglich umzusetzen. Es sei aber komplex, denn in den letzten Jahren wurde die Umsetzung aufgrund diverser übergeordneter politischer Prozesse verzögert.

Einerseits war der budgetlose Zustand des Kantons von 2017 ein Dämpfer, vor allem bei der Finanzierung von Projekten, dieser hat sich über die nachfolgenden Jahre hingezogen. Andererseits beanspruchte die Totalrevision des Wasserbaugesetzes viele Ressourcen. Dieses regelt unter anderem die Zuständigkeiten wie auch die Verteilung der Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden neu, was Letztere dazu veranlasste, wasserbauliche Vorhaben zu blockieren.

Auch hat der Bund dem Kanton für die aktuelle Programmvereinbarungsperiode (2020-24) lediglich 3,8 Millionen Franken für Revitalisierungen zugesichert. Dies ermöglicht aus finanzieller Sicht keine Umsetzung zahlreicher Projekte. Hinzu kommen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von einzelnen Projekten. Teilweise fehlt die Akzeptanz in der Bevölkerung oder das Land, welches zur Umsetzung benötigt wird, steht nicht zur Verfügung.

Fazit: Die Projekte bleiben wohl länger als gedacht auf Papier als dass sie im Feld umgesetzt werden. Die fortlaufend abnehmende aquatische Biodiversität hat jedoch nicht die Zeit zu warten, bis wir endlich alle Knöpfe gelöst haben.

Was können wir tun?

Gemäss Kanton braucht es eine Akzeptanz der breiten Bevölkerung für Revitalisierungen und einen klaren politischen Willen. Dies bedingt ein Verständnis für die Sache, aber auch eine allseitige Kompromissbereitschaft. Sicher hilft auch ein Verzicht auf extreme Forderungen, die Prozesse verzögern und verteuern, unter anderem durch Rechtsverfahren. Eine aktive Unterstützung durch interessierte Kreise beim Landerwerb ist erwünscht, denn dieser stellt meistens die grösste Knacknuss bei Revitalisierungsprojekten dar.

Man vergisst gerne, dass dieses Land früher einmal zu den Gewässern zählte oder sogar selbst Teil des Gewässers war und erst mittels Kanalisierung und Drainagen für Landwirtschaft oder Siedlungsbau verfügbar gemacht wurde.

Bevölkerung verhilft Projektideen zum Durchbruch

Initiativen aus der Bevölkerung verhelfen Projektideen vielfach zum Durchbruch. Wenn Personen vor Ort mit Gespür für die Anliegen der betroffenen Eigentümer und mit einem Riecher für Opportunitäten Prozesse initiieren, kann dies erfolgversprechend sein. Als Beispiel aus dem Kanton Luzern dient der Aabach in Mosen, welcher durch eine Initiative eines lokalen Fischers in enger Zusammenarbeit und Unterstützung durch den Kanton umgesetzt werden konnte. Auch am Würzenbach in Luzern gibt es eine Initiative von Lokalen, die sich sogar als Verein verstehen. Der Verein verfolgt das Ziel, dem Würzenbach eine Stimme zu geben und diesen zu revitalisieren.

Dem Würzenbach steht die Befreiung aus dem Korsett noch bevor. (Bild: zvg)

Nicht mehr länger zuwarten wollten auch die Initianten der ursprünglichen Volksinitiative, die Fischer. Der schweizerische Fischereiverband hat das Projekt «Fischer schaffen Lebensraum» lanciert. Dabei legen die Fischer selbst Hand an und schaffen mit Massnahmen im Gerinne wieder mehr Dynamik und Vielfalt im Gewässer. Der Vorteil: Es wird kein Land benötigt und die Massnahmen können kostengünstig umgesetzt werden. Davon profitiert aber leider meist nur die Gewässerfauna und nicht alle Gewässer eignen sich für solche Massnahmen.

Ein Gewässer hat viele weitere Lebensraum- und Vernetzungsaufgaben. Deshalb sind revitalisierte Gewässer enorm wichtig. Es ist zu hoffen, dass die Planung und Umsetzung beim Kanton nun Fahrt aufnimmt. Für den Umsetzungserfolg der kantonalen Revitalisierungsplanung braucht es jedoch Anstösse auf verschiedenen Ebenen. Dabei liegt die Verantwortung nicht nur bei der Verwaltung. Jeder von uns kann einen Beitrag leisten – sei es durch Sensibilisierung, durch das Anstossen eigener Projekte oder durch dasErkennen von Opportunitäten für die Finanzierung oder für Landabtausch. Von naturnahen Gewässern profitieren nicht nur unsere Fische, sondern letztendlich wir alle.

Der WWF publizierte 2018 eine Studie, welche sich mit den Hindernissen der Umsetzung der Revitalisierungsplanung und Gewässerraumfestlegung auseinandersetzt. Diese findet man hier.

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