Alles was Recht(s) ist
Für Velos gilt: Seit Anfang Jahr erlaubt das Recht, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Sofern ein Täfelchen rechts oben an der Ampel angebracht ist. Ich habe die neue Rechtsabbiegeregel ausprobiert. Fazit: «Es esch scho rächt.»
Im Kanton Luzern wurden die ersten Täfelchen im März an ausgesuchten Ampeln angebracht (zentralplus berichtete). Damit ist es nun auch bei Rotlicht erlaubt, rechts abzubiegen. Die meisten dieser Täfelchen sind in Stadt und Agglomeration Luzern zu finden. Also habe ich mir einen Selbstversuch auferlegt und mich in den Sattel geschwungen.
Erste Versuchsstrecke: Tribschenstrasse. Hoch oben an der Ampel hängt ein quadratisches Täfelchen, schwarz mit einem gelben Pfeil. Leicht auszumachen ist es nicht. Schwarz-Gelb, das sehe eher nach einem Hinweis fürs Militär aus, findet meine Nachbarin. Ja, diese Assoziation hatte ich auch. Auch für den Bus gibt es Pfeilsignale, Schwarz auf Weiss. Wie auch immer, die Ampel stand auf Grün, ich durfte ohnehin durchfahren. Also kehrte ich um und versuchte es nochmals. Diesmal blieb die Ampel auf Rot, die einzige Fussgängerin war längst losmarschiert, freie Fahrt für mich. Es ist ein seltsames Gefühl, über zwei Fussgängerstreifen zu fahren, obschon die Ampel auf Rot steht. In der Regel halte ich mich an die Regeln.
Blinkendes Licht für mehr Aufmerksamkeit
Am Ende der Langensandbrücke nämlich gibt es schon seit Langem ein oranges Blinklicht für die Velos. Es erfüllt denselben Zweck wie das unscheinbare Täfelchen: Bei Rot dürfen die Velos durch, wenn kein anderes Fahrzeug und keine Fussgänger unterwegs sind. Das leuchtende Orange gefällt mir, wartende Autofahrerinnen erkennen, dass ich berechtigt bin, rechts abzubiegen.
Zurück zur ersten Testkreuzung. Von der Weinberglistrasse kommend, habe ich dank des schwarz-gelben Täfelchens freie Fahrt in die Tribschenstrasse. Aber – ohalätz! – ein Lieferwagen des gelben Riesen versperrt den Radstreifen. Der Briefkasten wird geleert, mit Rechtsabbiegen ist nichts. Na ja, solche Situationen kenne ich seit Jahren, der Velostreifen dient als praktischer «Instant-Parkplatz» am rechten Strassenrand. Auch wenn’s nicht recht respektive Recht ist. Mit oder ohne schwarz-gelbe Täfelchen, so ist es unmöglich, rechts an der Kolonne vorbeizufahren.
So recht klappen will's nicht
Besser läuft es am Luzernerhof, von der Haldenstrasse in Richtung Löwenplatz. Mulmig wird es mir aber auch hier. Nicht weil ich bei Rot fahre, sondern weil es viel Verkehr hat. Das ist nichts für Angsthasen. Ganz ohne Probleme klappt es mit dem Rechtsabbiegen auf der Hauptstrasse in Reussbühl, bei der Haltestelle Frohburg. Da habe ich mich schon früher oft gefragt, warum Velos halten müssen, wenn sie doch bequem vorwärtsfahren könnten. Rechtsabbiegen meint hier nämlich nahezu geradeaus fahren.
Zu guter Letzt gibt es an der Maihofstrasse vor dem Schulhaus eine grüne Veloampel, die erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Auch diese sieht man gut, auch hier hätte ich kein schlechtes Gewissen abzubiegen. Doch diesmal steht ein Auto so weit rechts, dass wieder kein Durchkommen ist. Ich müsste aufs Trottoir ausweichen. Alles, was recht ist, das mach ich nicht!
Fazit: Das neue Recht, rechts abzubiegen bei Rot ist schon recht. Aber so recht gefallen will es mir nicht.
Silvan Studer, 31.03.2021, 12:34 Uhr Ganz logisch ist diese Sache nicht.
Beim Pier 1 (Schifflände) gibt es vor dem Fussgängerstreifen so ein Schild.
Rechts abbiegen kann man dort aber nicht, sonst wäre man auf dem Trottoir in Richtung Pier 1.
Weiter vorne, bei der Ampel zur Auffahrt auf die Seebrücke, wo man wirklich rechts abbiegen kann, habe ich dann wieder kein Schild gesehen.
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