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Beispiele des Autors Dominik Riedo

«Zensur zielt in der Schweiz auf Lebensgrundlagen»

Diverse Formen von Zensur gibt es auch in der Schweiz. (Bild: Wikipedia /  Sebastian Bartels)

Zensur in der Schweiz: Sie mögen sich fragen, übertreibt da nicht einer? Tatsächlich inhaftiert, foltert und tötet man niemanden. Dominik Riedo erlebte jedoch eine andere, eine unterschwellige Form der Zensur, die auf den Entzug der Lebensgrundlagen zielt.

Natürlich tritt die offensichtlichste Gefahr, die man durch das Schreiben oder ein anderweitiges Kundtun seiner expliziten Meinung erleiden kann, in der Schweiz kaum auf: Die Gefahr verfolgt, inhaftiert, gefoltert und sogar ermordet zu werden, wenn Texte, Kunstwerke oder Kunstaktionen der eigenen Regierung nicht genehm sind, wenn sie Tabuthemen aufgreifen oder wenn Kulturschaffende einer kriminellen Vereinigung in die Quere kommen.

Wir sind es uns hier und in Mitteleuropa generell gewohnt, diese krassen Risiken mit mehr oder minder fernen Regionen und Ländern in Verbindung zu bringen: mit Mittelamerika, Russland, China oder Nordkorea etc.

Vorgeschobene Sicherheitsbedenken

Doch man darf sich nicht täuschen. Als Nachwirkung von 9/11 und Amerikas «globalem Krieg gegen den Terrorismus» ist die Pressefreiheit oder Veröffentlichungsfreiheit als Thema wieder stärker in den Blickwinkel gerückt. Und allgemein muss festgestellt werden, dass Bürgerfreiheiten vermehrt gegen Sicherheitsbedenken ausgespielt oder zumindest gegeneinander abgewogen werden. Diese Grundstimmung sollte man im Hinterkopf behalten, wenn es darum geht, die Fälle von Zensur zu betrachten, die ich hier vorstellen werde. Wie auch die zweite Grundstimmung, die mit der schwindenden Medienvielfalt einhergeht.

Seitdem in der Schweiz viele Zeitungen verschwanden oder mit anderen zusammengeschlossen worden sind, gibt es sowohl eine Zensur des Marktes, sprich: Man bringt eher, was sich gut verkaufen dürfte; als auch eine gewisse Selbstzensur: Freischaffende Journalistinnen und Schriftsteller, die noch keinen grossen Namen haben, schreiben für Zeitungen so, dass ihre Artikel bestimmt gedruckt werden. Sie lassen also gewisse unbequeme Themen wohl einfach weg.

Die dritte Grundstimmung schliesslich ist eine, die ich jahrelang selbst nicht wahrhaben wollte, die aber nichtsdestotrotz in der Bevölkerung tief verankert liegt und die sich als eine Art generelle antiliberale Haltung gegen Schriftstellerinnen und andere Kulturschaffende manifestiert hat.

So einen wollen wir nicht in der Wohnung

Diese Letztere – mit ihr möchte ich beginnen – kann sich negativ wie scheinbar positiv zeigen. Ein negatives Beispiel erlebte ich vor sechs Jahren persönlich. Ich wollte, nachdem meine Partnerin aus der gemeinsamen Wohnung gezogen war, den Vertrag, auf dem ich seit vier Jahren Mitvertragspartner war, auf mich allein abändern lassen. Normalerweise kein Problem, ich hatte es, als ich noch Gymnasiallehrer war, mehrmals getan.

Doch dieses Mal versuchte mich die Immobilienfirma, welche die Wohnungen betreut, vor die Tür zu stellen. Dies mit der unbelegten Begründung, ich verdiente gewiss nicht genug. Selbst eingereichte Einkommensnachweise reichten nicht aus, um dagegen anzukommen. Es brauchte Interventionen von Drittstellen, die mich absicherten, damit ich, der vier Jahre lang nie zu spät bezahlt hatte, überhaupt bleiben durfte.

Unterschwellige Zensur in der Schweiz

Es ist dies eine erste Form von unterschwelliger Zensur in der Schweiz. Einem Kulturschaffenden wird mit solchen Schikanen oder mit zu wenig gerechtem Honorar ein Leben möglichst verunmöglicht. Diese Form geht also gewissermassen ad personam. Man inhaftiert, foltert und tötet niemanden, nimmt einem also weder Freiheit noch Leben, was in der Schweiz ja auch verboten ist, sondern man zielt auf die Lebensgrundlagen. Gerade heute Morgen habe ich dem italienischsprachigen Schweizer Fernsehen ein Interview gegeben. Und dafür aus meinem Privatarchiv Bildmaterial zu Carl Spitteler vorbereitet, was sie filmen konnten. Als ich dann nach einem Honorar fragte, hiess es schlicht, das sei nicht üblich.

Diese Form des Zensurversuchs durch Lebensgrundlagenentziehung – das unbewusste Ziel dabei könnte es sein, dass möglichst alle Schriftsteller einen Nebenberuf haben und damit weniger Zeit, sich dem Schreiben zu widmen – greift übrigens auch bei berühmteren Schriftstellern durchaus. Lukas Bärfuss hatte ich 2010 als Präsident des Deutschschweizer PEN-Zentrums ins Literaturhaus Zürich eingeladen. Seine sehr beklatschte Rede zum Writers-in-Prison-Day versuchte er in der Folge in Zeitungen unterzubringen. Dies scheiterte daran, dass keine Zeitung ein Honorar bezahlen wollte. Selbst wenn es nur ein symbolisches gewesen wäre und zugunsten des PEN-Zentrums.

Positive Ausgrenzung

Scheinbar positiv kann diese dritte Grundhaltung bei der ersten Art von Zensur zum Tragen kommen, wenn ein Gymnasiallehrer endlich mehr Zeit zum Schreiben möchte und um eine Pensenreduktion ersucht. In einem nun bekannteren Beispiel sollte ihm dies (in zweiter Instanz) gerne gewährt werden. Aber nur – wie in meinem Buch «Heidis + Peters» (Seite 169) nachzulesen ist – wenn das Ganze «zwecks Überbrückung der persönlichen Schwierigkeiten» in den Akten landen durfte.

Was nochmals meint: Gegen Schriftsteller und Kulturschaffende gibt es in diesem Land einfach eine Antihaltung, die kaum fassbar, aber immer da ist. Als Lehrerkollege sollte diesem erwähnten Menschen also zwar gerne geholfen werden. Aber man wäre eigentlich froh, wenn er sich eine andere Art der Therapie suchen würde!

Die eigentliche Zensur

Damit zur eigentlichen Zensur, dem Nichtveröffentlichen oder Zensurieren von Texten oder von Kunst. Sie wird einerseits durch die zweite Grundstimmung bewirkt. Der Angst vor Marktverlust der Zeitungsbesitzerinnen und Zeitungsmacher oder einer freiwilligen Schere im Kopf bei Autorinnen, weil man einen Text unbedingt gedruckt sehen möchte.

Dem ersten Teil davon bin ich bereits als 26-Jähriger begegnet. Als mein erster längerer Essay über Nietzsche erschien, worin von der Redaktion folgende Stelle gestrichen wurde: «Er hatte den Mut zu seinem Weg; aber auch das Wissen ums Schreckliche, das Wissen der Wenigen: Was liegt am Rest? – Der Rest ist bloss die Menschheit. So ist er verständlich, oftmals nur dem, der ihm Verständnis entgegenbringt, was ebenso oft schwerfallen mag.»

Egal, wie pseudopubertär das formuliert sein mochte. Begründet wurde der Schnitt damit, dass ein solcher Satz wie der von Nietzsche das «Publikum vor den Kopf stosse». Dasselbe ist mir vor fünf Jahren wieder passiert, als ich in einem Quartierblatt über die Nutzung von Drohnen durch Privatpersonen schrieb. Mir wurde beschieden, dass ein Satz darin für ein solches Blatt «nicht passend» sei.

Konsequenzen für die Presse und das Publikum

Was das heissen kann, muss man sich einmal überlegen. Bald wird in gewissen Zeitungen vielleicht nicht einmal mehr über gewisse Aspekte eines Krieges berichtet, weil man davon ganz einfach nicht mehr lesen will. Vor allem, wenn eine bestimmte Zeitung einem bestimmten, politisch aktiven Besitzer gehört. Oder man berichtet nicht völlig offen, weil man meint, ein Publikum möchte davon nichts lesen. Man will ja seine zahlende Kundschaft nicht «vor den Kopf stossen».

Doch solch eine Haltung torpediert die Stärke der Presse und ihr an sich beschworener Wert als wichtiges Instrument zur Gewährleistung einer kritischen Öffentlichkeit und ihre postulierte Unabhängigkeit. Dadurch nimmt nicht nur die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit Schaden, sondern der gesamte Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfähigkeit. Da wird es der Schweiz bald nur noch wenig nützen, dass wir eine direkte Demokratie sind. Die Anfänge davon kann man ja allenthalben sehen.

Die Macht der Konsumenten

All dies führt umgekehrt auch zu einer unangemessenen Macht der Konsumenten. So reichte es vor sechs Jahren beispielsweise beim staatlichen Fernsehen SRF, um eine Sendung über mein Buch, in dem ich die Pädophilie meines Vaters zum Thema gemacht hatte, einen Tag nach Sendung vom Netz zu entfernen. Dies, weil es den Verwandten nicht passte, dass ihr pädophiler Bruder überhaupt erwähnt wurde. Sie hatten keine rechtlichen Schritte eingeleitet, sondern sich nur beklagt, worauf das Fernsehen sofort nachgab.

Die Zensur in Reinform

Die schlimmste Art von Zensur, ebenfalls ein Nichtveröffentlichen oder ein Zurückziehen, ist aber jene, die aus der ersten Grundstimmung erwächst. Aus der Angst, sich irgendwie Feinde zu machen oder unlautere Regimes gegen sich aufzubringen. Hier möchte ich zwei einschneidende Beispiele anbringen: Das erste betrifft den russischen Schriftsteller Michail Schischkin. Er hatte in der Schweiz jahrelang als Dolmetscher in einem staatlichen Migrationsamt gewirkt. Dies schuf ihm die finanziellen Grundlagen, seine ersten Romane zu schreiben.

Als man merkte, dass er kurz davor stand, seinen Roman «Venushaar» auf Deutsch zu veröffentlichen, in dem Situationen beschrieben werden, die vage mit Gesprächen in Migrationsämtern zu tun haben, versuchte man ihn von offizieller Seite der Schweiz unter Druck zu setzen. Glücklicherweise liess Schischkin sich jedoch nicht einschüchtern. Er veröffentlichte den Roman so, wie er zuvor schon auf Russisch erschienen war, woraufhin er entlassen wurde. Es ist dies also ein gültiges Beispiel, wo die Zensur nicht funktionierte, aber versucht wurde (und Konsequenzen hatte sie).

Vorauseilende Zensur

Das letzte Beispiel betraf wieder mich selbst. Ich wurde 2012 als Präsident des Deutsch-Schweizer Zentrums eingeladen, ein Grusswort für das Programm des Literaturfestivals Leukerbad zu schreiben. Weil ich im Text erwähnt hatte – allerdings ohne ihre Namen zu nennen –, dass in jenem Jahr vier (dem chinesischen Staat genehme) Übersetzer auftreten würden und eben auch ein Dissident, bekam ich kurz vor Drucklegung folgenden Bescheid:

«Wir mussten dein Grusswort kurz vor Drucklegung aus dem Programmheft nehmen. Grund dafür ist, dass es für die Übersetzer viel Ärger und Unannehmlichkeiten bedeuten könnte, wenn sie mit Liao Yiwu in einem Text genannt werden.» Wie gesagt, mit Namen genannt wurden diese Übersetzer nicht – und trotzdem wurde das Begleitwort ohne Druck vonseiten Chinas im vorauseilenden Gehorsam ersatzlos gestrichen!

Schieb den schwarzen Peter zurück an die Kulturschaffenden

Solche Extrembeispiele zeigen, dass es in einem Land nicht unbedingt eine offiziell gleichgeschaltete Presse oder Festnahmen braucht, wenn oftmals Selbstzensur, vorauseilende Zensur von Entscheidungsträgern oder finanzieller Druck vorliegen. Im Gegenteil. So kann man weiterhin von offizieller Seite behaupten, Zensur gäbe es in der Schweiz nicht. Und wenn, dann läge es bestimmt an der miesen Qualität des Gelieferten. Und schiebt damit die «Zensurschuld» den Mutigen zu, die damit zu belächelten Opfern werden. Aber wir hier kennen jetzt Teile der Wahrheit.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Dominik RIEDO
    Dominik RIEDO, 28.11.2022, 15:59 Uhr

    Danke!

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  • Profilfoto von tore
    tore, 01.11.2022, 13:34 Uhr

    Nicht aufgeben – tausend Dank!

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