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Dominik Riedo über den Wert von Schweizer Autoren

Wie mich ein Schweizer Kanton um Teile des Honorars brachte

Da macht man sich die Mühe, Aufsätze zu schreiben, die der Auftraggeber dann doch nicht will. (Bild: Symbolbild: pexels)

Sie erinnern sich, liebe Leserin, was unser Blogger das letzte Mal geschrieben hat? (zentralplus berichtete). Leider ist das noch lange nicht alles, was einem in der Schweiz als Kulturschaffender so «passiert». Der Luzerner Autor Dominik Riedo schildert hier, wie ihn der Kanton Baselland um Teile seines Honorars brachte.

Ich bin seit 2004 im Vorstand der Carl Spitteler-Stiftung Luzern (eine eher geldarme, aber an sich ehrenvolle Stiftung) und wurde 2019 zum Vizepräsidenten gewählt. Zudem hatte ich bereits 2009 einen Auswahlband zu diesem einzigen in der Schweiz geborenen Literaturnobelpreisträger publiziert und 2017 dann einen Band mit Essays zu seinem Leben, Werk und seiner Wirkung.

Im Jubeljahr 2019 (100 Jahre Nobelpreis Carl Spittelers) hielt ich dann eine Lesung mit Musikbegleitung in Sissach. Der Erfolg – eine Seltenheit eigentlich – war überwältigend: Es kamen über 250 Zuhörer und der Jubel hielt minutenlang an.

Abbestellen, was bereits geschrieben ist

Vielleicht deswegen hat sich der vom Kanton Baselland (Spittelers Geburtskanton) beauftragte Verantwortliche (sein Name soll nicht erwähnt werden), dieses Jubeljahr am Ende in einem Buch zu dokumentieren, dazu hinreissen lassen, bei mir gleich zwei Essays zu bestellen. Und beide sollten mit je 800 Franken vergütet werden. Das wurde mündlich vereinbart, die spätere schriftliche Bestätigung war wohl bewusst missverständlich.

Als es dann gegen Ende des Jubeljahrs ging, merkte der Betreffende, dass er in seiner Angst wohl zu viele Aufsätze in Auftrag gegeben hatte. Was tun? Einige abbestellen – auch wenn sie bereits lange geschrieben waren. Und bei wem tut man dies am besten? Bei den freischaffenden Schriftstellern. Denn ja, ich habe in diesem Fall genau zum Dokumentationszweck nach der Publikation bei allen Autorinnen, die am Buch beteiligt waren, nachgefragt, ob man ihnen alle Aufträge abgenommen und vergütet hat.

Kürzungen bloss bei freien Schriftstellern

Und wirklich bekamen alle ihren Willen, sie durften sogar teilweise mehr Seiten schreiben als abgemacht, also all die Politiker, Museumsbeauftragten, Professorinnen und Lehrer, all die Inhaberinnen staatlicher Ämter und all die Kommissionsmitglieder, sie alle durften gedruckt sehen, was sie schrieben. Auch wenn es zu lange war und teilweise ziemlicher Käse – dort wurden keine Abstriche gemacht. Ja, sie erhielten sogar mindestens 1'000 Franken (!) für ihren Beitrag.

Aber jeder, ausnahmslos jeder freischaffende Schriftsteller (zu 100 Prozent freischaffende Schriftstellerinnen wurden erst gar nicht gefragt! Das wäre noch eine ganz andere Sache …) musste auf seinen Druck verzichten oder brutale Kürzungen hinnehmen. Bei mir strich man nicht nur einen Essay ganz, der zweite wurde auf knapp 25 Prozent zusammengestrichen! Auf weniger als einen Viertel, wodurch seine Qualität natürlich beträchtlich sank. Bloss die gestaltenden Künstlerinnen hatten es etwas besser, weil man den Band durch schöne Fotos aufpeppen wollte.

Der Wert der freischaffenden Schriftsteller

All dies belegt, wie wenig freischaffende Schriftsteller in der Schweiz gelten. Wie wenig darüber nachgedacht wird, wie man mit ihnen umgeht und umgehen kann. Oft bleiben uns auch gar keine Druckpunkte: Was hätte ich machen sollen?

Ich versuchte vieles: Ich machte aufmerksam auf all die anderen Fälle der Professoren und Politikerinnen. Ich wandte mich an den Vorgesetzten des Herausgebers und an den Verlag. Es brachte alles nichts. Am Ende konnte ich froh sein, dass ich überhaupt einen Text im Buch hatte. Eigentlich jenen, der weniger speziell gewesen wäre als der andere, aber das passte irgendwie.

Ausfallhonorar für Kulturschaffende?

Passen tat auch der Entscheid, mir nur den einen Essay zu bezahlen, der andere wurde ja nicht gedruckt (und auch dafür musste ich noch kämpfen, man wollte mir – der Essay sei ja gekürzt worden – den Betrag halbieren; ich erhielt sogar die Drohung, die Arbeit des Herausgebers an meinem Text werde meinem Honorar abgezogen – dabei ist genau dies ja die Arbeit des Herausgebers, einen Text kritisch zu begleiten). Auch all den anderen freischaffenden Schriftstellern wurden die gestrichenen Essays nicht vergütet. Das Wort Ausfallhonorar kennen Schweizer Staatsstellen offenbar bei Kulturschaffenden nicht.

Sie sollten einmal sehen, wie so ein Gesicht aussieht, wenn ich jeweils frage, ob ich bei einer Lesung wie jeder Berufstätige ein Ausfallhonorar bekäme, wenn ich krank würde – und dies in dem Fall selbstverständlich mit einem Arztzeugnis gerne belegen würde. Die Exposition all der unfassbaren Physiognomien wäre eine Ausstellung wert!

Rechtlich klagen lohnt sich nicht

Da versuchte ich rechtlich zu klagen, aber der bereits in der letzten Kolumne erwähnte Berufsverband AdS riet ab. Bei einer Summe von 800 Franken lohne sich das nie und nimmer. Also kamen die Behördentypen damit einfach wieder durch, wie so oft.

Hinweis der Redaktion: Stellungnahme von Esther Roth, Leiterin des Amts für Kultur des Kantons Basel-Landschaft: «Der Text bildet die subjektive Meinung des Autors ab und enthält Darstellungen, die einer Überprüfung durch Vertreterinnen des Kantons Basel-Landschaft nicht standhalten. Aufgeführte Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten entsprechen nicht den Tatsachen.»


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