Ist es strafbar, wenn ein Opa dem 8-jährigen Enkel beim Füdliputzen hilft?
Das Kriminalgericht muss sich mit einem Grossvater beschäftigen. Dessen Tochter unterstellt ihm unangebrachtes Verhalten gegenüber den Enkelkindern. Anwalt Jost Schumacher sucht die Gerechtigkeit.
Das Kriminalgericht musste sich in diesen Tagen mit einem Grossvater beschäftigen, der folgende angebliche Straftaten begangen hat:
- Beim Nacktbaden der Enkel zugeschaut (ca. 8 Jahre alt)
- Die Enkel auf seinem Schoss sitzengelassen
- Die Enkelkinder auf die Lippen geküsst
- Salbe eingerieben in der Schamgegend, aufgrund einer Rötung
- Im Bett bekleidet (alle Beteiligten) mit den Kindern liegend eine Gutenachtgeschichte vorgelesen
Die Staatsanwaltschaft möchte den Grossvater deswegen mit 15 Monaten Gefängnis bestraft sehen. Für diese angeblichen «Vergehen» wurde der Grossvater für ein Jahr in Untersuchungshaft genommen. Dass die Klage gegen den Opa (71 Jahre alt) zwar von der Tochter, aber auf Befehl der Opferhilfe eingereicht wurde, beruht darauf, dass die Tochter aus anderen Gründen mit dem Vater gebrochen hatte. Immerhin war sie diejenige, die ihrem Vater die Kinder zur Obhut anvertraut hatte.
Zwei Gutachten fielen negativ aus
Die Gutachten, welche in dieser Sache verfasst wurden (drei an der Zahl), waren nicht übereinstimmend. Die von den zwei Frauen verfassten Gutachten fielen für den Angeklagten negativ aus. Dem Verteidiger wurde die Teilnahme an der Besprechung mit den Gutachtern verweigert. Die Kinder hatten gegen den Grossvater nie etwas Negatives ausgesagt. Somit stand vor Gericht eigentlich die Aussage der Tochter gegen die Aussage des Vaters (Grossvaters), die sich zerstritten hatten.
Eine Entschuldigung, aber kein Geständnis
Aufgrund eines vor über zehn Jahren begangenen Delikts gegenüber seinen eigenen Kindern wurde er mit 2,5 Jahren Gefängnis bestraft. Dies hatte bei ihm Minderwertigkeitskomplexe in der Familie ausgelöst. Er hatte sich während der Untersuchungshaft bei seinen Kindern schriftlich entschuldigt. Dies wurde ihm von der Ehefrau zusammen mit der Tochter diktiert. Diese Entschuldigung wird jetzt als Geständnis ausgelegt, was aber überhaupt nicht zutrifft.
Im Zweifelsfall für den Angeschuldigten
Im Strafrecht gilt der Grundsatz: «Ohne Schuld, keine Strafe» und «Im Zweifelsfall für den Angeschuldigten». Opa hat sich in den letzten zehn Jahren, nachdem er eine Therapie vollzogen hatte, bestens gehalten. Die neulichen Vorwürfe können sicherlich nicht mit längst Vergangenem in Verbindung gebracht werden.
Wenn jemand mit dem Auto ein Rotlicht überfahren hat, kann ihm sicher nicht vorgeworfen werden, dass er wegen dieser Tat zehn Jahre später prädestiniert war, dies nochmals zu tun, besonders wenn keine Beweise vorliegen.
Ich persönlich würde mich freuen, wenn Opa Gerechtigkeit widerfahren würde.