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Die Geschichte der Luzerner Guillotine

Die Guillotine im Historischen Museum Luzern, Foto: Historisches Museum Luzern. (Bild: Historisches Museum Luzern, Theres Bütler)

Die Todesstrafe ist eine der ältesten Bestrafungsarten. Bis ins 18. Jahrhundert war die Todesstrafe eine unabänderliche und unbestrittene Tatsache. Danach setzten Plädoyers für die Abschaffung ein. In vielen Staaten wurde sie in der Folge abgeschafft. Weltweit gibt es heute noch 56 Länder mit Todesstrafe.

Die Todesstrafe ist eine der ältesten Bestrafungsarten. Bis ins 18. Jahrhundert war die Todesstrafe eine unabänderliche und unbestrittene Tatsache. Danach setzten Plädoyers für die Abschaffung ein. In vielen Staaten wurde sie in der Folge abgeschafft. Weltweit gibt es heute noch 56 Länder mit Todesstrafe. Die 1792 erstmals im Kontext der französischen Revolution eingesetzte Guillotine sollte die Todesstrafe für alle gleich, schneller, schmerzlos und damit humaner machen. Als Erfinder der Guillotine ging der französische Arzt Joseph Ignace Guillotin in die Geschichte ein.

1940 wurde der Mehrfachmörder Hans Vollenweider in Sarnen, als letzter in der Schweiz zum Tod Verurteilter, mit einer Guillotine hingerichtet. Sie befindet sich heute im Historischen Museum Luzern.

Die Erfindung der Guillotine in Frankreich

Cesare Beccaria löste in seinem 1764 publizierten «Trattato dei delitti e delle pene» unter Juristen und Philosophen eine heftige Diskussion über den Sinn der Todesstrafe aus. Dieses fortschrittliche humanitäre Gedankengut griff der französische Arzt Joseph Ignace Guillotin (1738-1814) auf und versuchte auf politischem Weg, die Todesstrafe wenn nicht abzuschaffen, so doch zu mildern. Als Abgeordneter des Dritten Standes brachte er am 1. Dezember 1789 eine Gesetzesvorlage in die französische Nationalversammlung ein, welche eine Reform des Strafrechts vorschlug. Sein Hauptanliegen war, dass bei der Todesstrafe alle gesellschaftlichen Rangunterschiede aufgehoben und alle Verurteilten gleich behandelt würden. Sein Vorschlag wurde angenommen und umgesetzt.

Dr. Louis, der ständige Sekretär der chirurgischen Akademie, erfand den Mechanismus der neuen Tötungsmaschine, der deutsche Klavierbauer Tobias Schmidt baute sie und am 25. April 1792 fand die erste Hinrichtung statt. Zwischen 1792 und 1794 wurden Tausende damit exekutiert. Die Tötungsmaschine wurde manchmal «Louisette» genannt, allgemein setzte sich aber der Name des politischen Initianten Guillotin durch.

Instruktionsmodell der Guillotine mit Schafott, Abschrankung und Treppe (HMLU 2980). Die Holzkiste zur Aufnahme des Leichnams ist unter den Tisch eingeschoben

Instruktionsmodell der Guillotine mit Schafott, Abschrankung und Treppe (HMLU 2980). Die Holzkiste zur Aufnahme des Leichnams ist unter den Tisch eingeschoben

(Bild: Historisches Museum Luzern, Theres Bütler)

Die Einführung der Guillotine in der Schweiz

In Zürich tritt 1835 ein neues Strafgesetzbuch in Kraft. Für Hinrichtungen durfte nur noch die Guillotine verwendet werden. Eine solche gab es in der Schweiz zu dieser Zeit nur in Genf. Der Zürcher Polizeirat schickt daher den Mechaniker Johann Bücheler nach Genf, und der stellte dort in sechs Wochen eine Guillotine inklusiv Instruktionsmodell her. Zwischen 1839 und 1865 kam die Zürcher Guillotine im Hof der Strafanstalt Oetenbach elfmal zum Einsatz. Am 1. September 1868 beschloss der Zürcher Verfassungsrat die Guillotine abzuschaffen.

Die Luzerner Guillotine

1836 legte auch das Luzerner Kriminalstrafgesetzbuch in Artikel 4 fest: «Die Todesstrafe wird vollzogen durch Enthauptung mittelst des Fallbeils auf öffentlichem Richtplatz.» Johann Bücheler stellte daher für knapp 1’000 Franken eine Guillotine her und zusätzlich einen zweiräderigen Wagen mit Kasten und Korb für den Kopf des Hingerichteten. Er lieferte auch einen kolorierten Konstruktionsplan, der mit der Züricher Guillotine fast identisch war. Im September 1836 wurde die Guillotine in der Strafanstalt am Sentitor (Baselstrasse 20) aufgestellt.

Am 12. Juni 1841 gelangten 47 Luzerner Bürger mit der Eingabe an der Grossen Rat, die Guillotine abzuschaffen und zu zerstören, da sie ein revolutionäres Mordinstrument sei, mit dem Tausende unschuldiger Opfer hingerichtet worden seien und sie ausserdem nicht einer religiösen und aufrichtig freiheitsliebenden Regierung entspreche. Am 10. März 1842 entschied der Grosse Rat, die Enthauptung mittels Guillotine abzuschaffen und zur Hinrichtung mit dem Schwert auf öffentlichem Richtplatz zurückzukehren. 1842 wurde die Guillotine offiziell zerstört. Niklaus Emmenegger aus Flühli wurde als letzter Verurteilter in Luzern am 6. Juli 1867 mit dem Schwert enthauptet.

1874 tritt die Bundesverfassung in Kraft, die im Artikel 65 festlegt, dass die Todesstrafe abgeschafft wird. 1874-1878 werden in der Schweiz jedoch viele Gerichtsurteile gefällt, die nach altem Recht mit dem Tod bestraft worden wären. Die eidgenössische Volksabstimmung vom 18. Mai 1879 hebt den Artikel 65 in der Bundesverfassung auf und ermächtigt damit die Kantone, die Todesstrafe wieder einzuführen, mit der Einschränkung, dass die Todesstrafe wegen politischen Vergehen nicht gefällt werden dürfe. In Luzern wird am 6. März 1883 das Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe verabschiedet. Der Vollzug der Todesstrafe erfolgt durch das Fallbeil oder das Schwert vor Zeugen in einem geschlossenen Raum.

(Bild: Historisches Museum Luzern, Theres Bütler)

Eine neue muss her

Da das Obergericht 1885 den Mörder Jakob Mattmann von Kriens zum Tode verurteilt hat, muss im Falle einer unabänderlichen Hinrichtung eine Guillotine beschafft werde. Mattmann wird zwar vom Grossen Rat begnadigt und zu lebenslanger Haft verurteilt, aber da war die Zürcher Guillotine, die 1863 nach Schaffhausen verkauft worden war, bereits vom Kanton Luzern leihweise übernommen worden. Sie bleibt bis 1894 in Luzern. 1892 wird der Italiener Ferdinand Gatti hingerichtet und mehrmals wird die Guillotine an andere Kantone ausgeliehen.

1904 verkauft Schaffhausen die Guillotine für 1’000 Franken an Luzern. Mit ihr werden 1910 Matthias Muff und 1915 Anselm Wütschert in Luzern geköpft. Als Letzte werden 1924 in Altdorf Clemens Bernet, 1939 Paul Irniger in Zug und 1940 der Mehrfachmörder Hans Vollenweider in Sarnen hingerichtet. Die beiden letzten Todesurteile waren in der Öffentlichkeit sehr umstritten, da am 3. Juli 1938 das Schweizer Stimmvolk mit 54 Prozent Mehrheit ein Strafgesetz ohne Todesstrafen in Friedenszeiten angenommen hat (1992 auch in Kriegszeiten), das allerdings erst 1942 in Kraft tritt.

Der Text beruht auf Heinz Horats Publikation: Die Guillotine, Heinz Horat, Reihe: Ins Licht gerückt, Historisches Museum Luzern, 2003.

Die Guillotine im Historischen Museum Luzern, Foto: Historisches Museum Luzern.

Die Guillotine im Historischen Museum Luzern, Foto: Historisches Museum Luzern.

(Bild: Historisches Museum Luzern, Theres Bütler)

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hannes Estermann /Rheinfelden
    Hannes Estermann /Rheinfelden, 28.08.2020, 22:16 Uhr

    Frage ;sind die Scharfrichter Namen der oben genannten Hinrichtungen noch vorhanden ?

    Gruss & Dank !

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