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Zuger Hochhausreglement

Die Hochhauszone gefährdet die Zuger Kernstadtplanung

(Bild: Daniel Rösner / Tanja Rösner)

Der Grosse Gemeinderat hat das Hochhausreglement in erster Lesung beraten. Vorgängig hat die Bau- und Planungskommission dem Reglement unter Beachtung ihrer Änderungsvorschläge zugestimmt. Im Ansatz kommt die Kommission dem Wunsch des Zuger Heimatschutzes nahe, dass die Zone bereits an der Gubelstrasse endet. Voraussichtlich wird das Reglement ab dem 9. September öffentlich aufgelegt. Zuger sind angehalten, mitzuwirken.


Der Grosse Gemeinderat (GGR) der Stadt Zug hat am 30. August 2016 das Hochhausreglement in erster Lesung beraten. Vorgängig hat die Bau- und Planungskommission dem Reglement unter Beachtung ihrer Änderungsvorschläge zugestimmt. Einer davon betrifft den Umfang der Hochhauszone im Kerngebiet der Stadt, südlich der Gotthardstrasse sei das Gebiet aus der Zone auszuklammern.

Im Ansatz kommt die Kommission damit dem Wunsch des Zuger Heimatschutzes nahe, welcher fordert, dass die Zone bereits an der Gubelstrasse endet. An der ersten Lesung des GGR wurde auf diesen Änderungsvorschlag unseres Wissens noch nicht eingegangen, es bleibt nun noch die zweite Lesung. Voraussichtlich ab dem 9. September wird das Reglement dann während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Wir Zuger sind angehalten, mitzuwirken.

Für Verdichtung – aber nicht auf der Nachbarsparzelle

Im April 2016 äusserten sich Thomas Baggenstos (Bauforum Zug) und Harald Klein (Stadtplaner Zug) zum Thema der Informationspolitik in Sachen Architektur in Zug. Fakt ist, in Zug interessiert sich der Bewohner erst für ein Bauvorhaben, wenn er direkt davon betroffen ist. «Betroffen» bedeutet in diesem Zusammenhang wohl nicht selten eine Einschränkung der Aussicht oder die Angst vor der hohen Dichte resp. dem Bevölkerungswachstum. Wir sind zwar alle für die Verdichtung in den Städten und somit für den grünen Freiraum auf dem Land – «aber bitte nicht gleich nebenan auf der Nachbarsparzelle». Lasst uns von diesem Denken wegkommen und etwas weiter in die Ferne und auf unsere Stadt schauen.

Ziele des Hochhausreglements sind die Definition der Verdichtungsgebiete, Abstimmung mit ISOS und Ortsbildschutzzonen resp. mit den umliegenden Gemeinden, die Berücksichtigung der Landschaftsgebiete (z.B. Lorzenebene), der Verkehrssituation und die Qualitätssicherung durch eine einheitliche und zentrale Planung.

«Das Quartier Gubel- bis Gotthardstrasse gehört zur Kernstadt und muss in seiner Einheit erhalten und auch in diesem Rahmen spezifisch und zusammengehörig weiterentwickelt werden.»

Gubelstrasse als Grenze der Hochhauszone

Um diese Ziele einhalten zu können, empfiehlt der Zuger Heimatschutz, die Hochhauszone unbedingt an der Gubelstrasse enden zu lassen. Das Quartier Gubel- bis Gotthardstrasse gehört zur Kernstadt und muss in seiner Einheit erhalten und auch in diesem Rahmen spezifisch und zusammengehörig weiterentwickelt werden. Es macht den Anschein, dass hier zu sehr auf die Interessen von Investoren Rücksicht genommen wird.

Korrekt ist, dass das industrielle und grossteilige Gebiet rund um die Siemens Teil der Zone ist. Auf der gegenüberliegenden Seite aber haben wir eine verhältnismässig kleinteilige Gebäudestruktur.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Gebiet nicht in einer zusammenhängenden Etappe neu bebaut wird. In diesem Moment zerfällt das Stadtgefüge in 80 Meter hohe Türme zwischen dreigeschossigen Arbeiterhäuschen. Dies dient weder den Neubauten noch den bestehenden Bauten.

Auch Projekt Unterfeld betroffen

Weiter empfhielt der Zuger Heimatschutz, die Hochhauszone auf einem gemeindeübergreifenden Plan darzustellen. Eine Aufteilung der Zonen auf den Gemeindegebieten macht den Plan schlecht lesbar und widerspiegelt nicht die gemeinsame Planung. Dies gilt übrigens auch für das Projekt Unterfeld, welches sich in den letzten Jahren leise, aber stetig entwickelt hat.

Eine Zusammenarbeit zwischen Zug und Baar ist in den Unterlagen ablesbar, sollte aber auch auf dem Bebauungsplan klar erkennbar sein. Als Zuger stimmt man sonst über den Teilbereich mit Quartierteich ab, die Baarer sehen diesen auf ihrem Bebauungsplan aber nicht.

In den Studien ist ersichtlich, dass die Gemeinden durchaus zusammenarbeiten. Welches aber ist die Rolle des Amts für Raumplanung? Das Hochhausreglement ist eine kantonale Aufgabe. Diese Bauten gestalten die Skyline im ganzen Kanton, diese Planung kann nicht an den Grenzen stoppen (auch wenn das lediglich an der Kommunikation liegen sollte). Wir hören von Wachstumsprognosen in Zug von über 23 Prozent bis im Jahr 2045. Das Thema Dichte wird also kurz- und langfristig prägnant.

«Eingezont wird in den nächsten 20 Jahren nicht mehr.»

Verdichtung erfordert Qualität

In der Schweiz gilt als Hochhaus, was über 30 Meter hoch ist. Dies ist keine psychologische Grösse, sondern wird durch die Brandschutzanforderungen definiert. Diese 30 Meter sind nun einiges mehr als die wohnhygienisch angesehenen gesunden fünf Geschosse, bewegen sich aber im Vergleich zur üblichen Baudichte in einem gesunden Verhältnis. Fünf- bis sechsgeschossige Gebäude weisen in deren Ansammlung gar die höchste, gut vertretbare Verdichtung auf. Hochhäuser benötigen für die Erschliessung und die aufwendige Technik einen verhältnismässig grossen Anteil an Konstruktionsfläche.

Verdichtung erfordert städtebauliche Qualität und eine sorgfältige Einbettung in die Umgebung. Eingezont wird in den nächsten 20 Jahren nicht mehr. Und wie man von der Jubiläumsveranstaltung des Bauforums Zug weiss, wird gerade jetzt die Planung für die nächsten 50 Jahre gemacht. Umso wichtiger ist zu definieren, wo und in welcher Qualität die Verdichtung stattfinden soll. Dazu macht man sich nicht erst seit diesem Jahr Gedanken.

«Leider ist die ‹überdurchschnittliche Qualität› nicht bei allen Objekten erkennbar.»

Hochhausleitbild

Bereits 2002 wurde mit dem «Grundsatzpapier Hochhäuser» eine gute Grundlage für das Hochhausreglement geschaffen. Man hat festgehalten, dass ausserhalb der vorgesehenen Gebiete «keine Projekte für Hochhäuser zu unterstützen» sind, Hochhäuser nur aufgrund eines Bebauungsplans zulässig sind und diese eine «überdurchschnittliche Qualität» aufzuweisen haben.

Die Studie ging allerdings davon aus, dass die Grundsätze bereits Mitte 2003 im kantonalen Richtplan einfliessen. 2003 entstand eine städtebauliche Entwicklungsstudie Zug/Baar mit sehr vergleichbaren Inhalten. Der Kantonsrat lehnte 2004 die Einschränkung der Hochhausgebiete gemäss Vorschlag der kantonalen Arbeitsgruppe ab.

Seit 2010 gibt es das Hochhausleitbild, welches aber lediglich für die Behörden verbindlich ist. Inzwischen sind die Jahre ins Land und die ersten Hochhäuser in die Stadt gezogen. Leider ist die «überdurchschnittliche Qualität» nicht bei allen Objekten erkennbar und auch der Standort des Uptown erschliesst sich mit den vorgesehenen Zonen nicht.

Mehr volksnahe Kommunikation gefordert

Die Planer in Zug engagieren sich für eine qualitätvoll gebaute Stadt. Investoren sind ein Teil davon, sollten aber den Effekt nicht verstärken, dass sich Zuger künftig noch weniger mit ihrer Stadt identifizieren können. Die Planer, Ämter und Medien sind dazu aufgefordert, auf eine volksnahe und gut verständliche Kommunikation und Diskussion zu achten.

Zugerinnen und Zuger sollen sich wieder aktiver mit dem Geschehen in ihrer Stadt beschäftigen und sich bei der öffentlichen Auflage des Hochhausreglements einbringen.

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