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Qualität schwindet

Angefressene Gartenstadt

Neubau zwischen Gartenstadt und Industrie (Bild: Daniel Rösner)

Langsam, aber stetig entstehen an den Rändern der Gartenstadt Zug verhältnismässig mächtige Ersatz-Neubauten. Weder diese wichtige Lage noch ein vorausgehender Bebauungsplan konnte die Qualität hier sicherstellen.

Die kleine Gartenstadt im Nordwesten der Stadt Zug wurde nicht erst dieses Jahr mit der neuen Nordstrasse 1–5 angefressen. Bereits vor Jahren hat der lange rote Riegel an der Nordstrasse 6–20 den östlichen Rand markant verändert. Nun hat die raumhaltige Lärmschutzwand Gesellschaft erhalten.

Tatsächlich ist die raumplanerische Situation nicht anspruchslos. Die Nordstrasse ist als Zubringer für die Autobahn eine intensiv befahrene Verkehrsachse. Eine solche Lärmbelastung erfordert zum Ruheschutz der Gartenstadt (und der gartenstadtseitigen Fassade des Neubaus) eine entsprechende Fassadenhöhe und Gebäudelänge. Unter- oder Durchbrüche hätten den Wohnungsbau eleganter gemacht, diesen Nutzen aber verringert. Gut erlebbar ist dies an der rötlichen Nordstrasse 6–20. Die Öffnungen für die Fussgänger im EG ermöglichen die Durchgängigkeit, transportieren den Lärm aber fast wie Trichter in die Gartenstadt hinein. Auch bei diesem Neubau gibt es im EG eine Passage, diese ist aber zweifach abgewinkelt, was den Schall etwas zu brechen vermag.

Nun positioniert sich der Wohnblock zudem exakt zwischen der kleinteiligen Gartenstadt und den grossflächigen Industriebauten des Siemens-Areals. Die Antwort auf die Frage, an welchem baulichen Massstab man sich orientierte, wurde wohl durch die Lärmproblematik wesentlich geprägt. Materiell hingegen mischen sich die Inputs beider Seiten, indem die städtische Putzfassade mit einer dunklen, industriellen Klinkerfassade kombiniert wurden. Dieser Wechsel (2 Bauherren resp. 2 Architekten) geschieht direkt vor der markanten Strassenkurve. Diese schwarze Ecke erscheint dann direkt vis-à-vis der hellen, alten Klinkerfassade der Siemens-Gebäude. Diese Geste hat ästhetische Qualität. Dem Materialübergang hätte aber wesentlich mehr Plastizität gutgetan. Zum Beispiel wenn man mit einer gekrümmten Fassade die Strassenkurve übernommen hätte, dann aber mit einer grosszügigen «Schattenfuge» dazwischen. Oder aber ein Materialübergang in einer Gebäude-Ecke. Klar ist auch, dass der Fassadenversatz der Harmonie des ganzen Gebäudevolumens nicht dienlich ist.

Die strassenseitige Befensterung ist für einen Lärmschutzriegel (im verputzen Bereich) aussergewöhnlich grossflächig, die muralen Elemente haben zu wenig Fleisch am Knochen. Schön ist das Sockeldetail bei der Klinkerfassade, bei welchem eine leichte Profilierung die Fläche auflöst. Die Umgebungsgestaltung ist noch in Arbeit. Wir werden auch in Zukunft die Entwicklung in und rund um die Gartenstadt beobachten. Diese Entwicklung an der Nordstrasse ist leider trotz Bebauungsplan kein guter Vorbote. 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Adrian Huerlimann
    Adrian Huerlimann, 05.12.2016, 12:56 Uhr

    In der Gartenstadt Zug planen zwei Genossenschaften (Baugenossenschaft Familia AG und Heimstädte Zug AG) sowie die öffentliche Hand (kantonale Gebäudeversicherung) in den nächsten Jahren ihre 17 Wohnhäuser entlang der Aabach- und Hertistrasse abzureissen und mit Neubauten zu ersetzen. Ausserdem soll eine grosse, überflüssige Autoeinstellhalle gebaut werden (allein schon 9 Mio.!)
    Dagegen wehren wir uns, denn

    Ein Abbruch und Neubau von 17 Wohnhäusern in der Gartenstadt wäre ein zweifacher Skandal:

    – Ein sozialer Skandal, weil dabei um die hundert sehr preisgünstige Wohnungen vernichtet werden.
    – Ein städtebaulicher Skandal, weil die Gartenstadt unter Ortsbildschutz steht und im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) neben der inneren und einem Teil der äusseren Altstadt ohne Abstriche als Erhaltungsziel A aufgeführt ist

    Zur sozialen Situation:

    Die gegen hundert Wohnungen wurden zwischen 1945 bis 1960 von der damaligen Landis & Gyr für ihre Mitarbeiter erstellt. Immer noch wohnen viele dieser heute pensionierten Personen in den Wohnhäusern. Ausserdem haben viele Familien und junge Menschen mit geringem Einkommen in der Gartenstadt ihr Zuhause. Die Miete ist sehr tief, der Ausbaustandard der Wohnungen entsprechend bescheiden. Seit den Balkonanbauten vor längerer Zeit wurde kaum mehr investiert. Trotzdem fühlen sich die Mieter wohl und sehen keinen Bedarf für radikale Sanierung oder sogar Neubauten.

    Die Bewohner hörten am Rande einer Veranstaltung des Baudepartements zum «Gestaltungshandbuch Ortsbildschutzzone Gartenstadt Zug» von den Neubauplänen. In zwei Jahren soll abgerissen werden, wurde ihnen vom Verwalter der Häuser mitgeteilt. Sie sind konsterniert und fragen sich, wo sie in Zukunft leben werden. So günstige Wohnungen werden sie in Zug kaum noch finden. Heisst das also, dass viele entwurzelt werden und die Stadt Zug verlassen müssen?

    Für den sozialen Zusammenhalt der Gartenstadt hätte ein Abbruch und Neubau von ca. einem Drittel der Wohnungen fatale Folgen. Die soziale Durchmischung im Quartier wäre für immer verloren.

    Zur städtebaulichen Situation:

    Die «Gartenstadt» ist ursprünglich ein vom Briten Ebenezer Howard im Jahr 1898 in England entworfenes Modell als Antwort auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse der Fabrikarbeiter in Industriestädten. Der Garten diente als Nutzgarten, Spiel- und Erholungsbereich und verhalf den Arbeitern zu einer gesunden Ernährung und Lebensweise.

    Die Landis & Gyr erbaute die Zuger «Gartenstadt» zwischen 1919 und 1960. Sie steht unter Ortsbildschutz. Ausserdem ist sie als Ortsbild von nationaler Bedeutung im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet, und zwar mit Erhaltungsziel A. Dabei werden räumliche und architekturhistorische Qualität sowie die Bedeutung gewürdigt. Hier zählen nicht die einzelnen Häuser, sondern das Ganze, die Gartenstadt. («Auch ein Ortsbild, das keinen einzigen wertvollen Einzelbau enthält, kann nationale Bedeutung haben.» ISOS) Von diesem Ortsbild soll nun ca. ein Drittel abgerissen werden. Fünf dieser gefährdeten Häuser werden im Verzeichnis speziell erwähnt als «strukturstarke Wohnblockreihe längs der Aabachstrasse, erb. 1952-54».

    Wenn ein Ortsteil zu einem Drittel erneuert wird, verändert sich die soziale Struktur des ganzen Quartiers. Ein Planer beschrieb das so: «Das (architektonische) Bild bringt man mit sauberer Planung hin, das Volk aber nicht.»

    Das darf nicht sein!

    Mit einer Petition an die Besitzer der 17 Mehrfamilienhäuser bitten wir sie, auf ihre Pläne zurückzukommen und das Gesicht der Arbeitersiedlung in der Gartenstadt zu wahren.

    Bitte unterschreiben auch Sie! www.progartenstadt.ch

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