14 Millionen Franken für Hochwasserschutz

Bitte Extra-Geld, um die Kleine Emme umzugestalten

Die neue Langnauerbrücke über die Kleine Emme in den Gemeinden Werthenstein und Ruswil (Visualisierung).

 

(Bild: zvg)

Der Luzerner Regierungsrat will vom Kantonsrat einen Sonderkredit von 14 Millionen Franken für den Hochwasserschutz an der Kleinen Emme und ihre Renaturierung in Emmenbrücke. Nach Abzug der Beiträge von Bund, Gemeinden und andern verbleiben dem Kanton Kosten von rund 5,5 Millionen Franken.

Das Projekt basiere auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme von der Einmündung der Fontanne in die Kleine Emme (zwischen Doppleschwand und Wolhusen) bis zur Einmündung der Kleinen Emme in die Reus, teilte die Luzerner Staatskanzlei am Montag mit.

Mit der Erhöhung der Abflusskapazität der Kleinen Emme im Abschnitt Rotewald, zweite Etappe, wird das Siedlungsgebiet vor künftigen Überschwemmungsschäden weitgehend geschützt. Für alle die im Geografieunterricht einen Fensterplatz hatten: Die Rede ist vom untersten Flussabschnitt in Emmenbrücke und Reussbühl.

Das rechte Ufer entlang der Rothenstrasse sowie das linke Ufer sind fest verbaut und werden durch neue Ufermauern und steilere Böschungen ersetzt. Die Schwellen sollen teilweise zurückgebaut werden, um so die Durchgängigkeit für die Wasserfauna wiederherzustellen.

Die Bachsohle wird mit Lenkbuhnen strukturiert, die der Strömungslenkung dienen. Mit den Massnahmen werden die Anforderungen an den Hochwasserschutz und die Längsvernetzung erfüllt.

So geht die Kostenaufteilung

An den Kosten von voraussichtlich 14,02 Millionen Franken beteiligt sich der Bund zu 45 Prozent, also mit rund 6,3 Millionen Franken. Die verbleibenden Kosten werden unter dem Kanton, den Gemeinden Luzern und Emmen und  «Interessierten» aufgeteilt. Gemeinden und «Interessierte» tragen zusammen knapp 2,2 Millionen Franken, dem Kanton verbleiben netto Kosten von rund. 5,5 Millionen Franken.

Ursprünglich war eine Kostenbeteiligung der CKW in Form eines Vorwegbeitrags vorgesehen. Eine detaillierte Prüfung ergab allerdings, dass die Bauarbeiten nicht in der Konzessionsstrecke der CKW ausgeführt werden, womit die Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung der CKW fehlen. Der entsprechende Anteil geht zu Lasten des Projekts.

Stimmt der Kantonsrat dem Sonderkredit zu, sollen die Bauarbeiten im Herbst 2018 beginnen und bis Ende 2019 fertig sein. Dieser Zeitplan setzt voraus, dass weder Rechtsmittel noch das Referendum ergriffen werden.

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