Knallige Tradition in Luzern

Bist du Geisslechlöpfer? Das gilt es zu beachten

Geisslechlöpfen hat in Kriens und Luzern eine lange Tradition. (Bild: zvg)

Die Geisslechlöpfer sind wieder unterwegs – wie manche wohl schon gehört haben. Die Tradition braucht aber auch ihre Grenzen. Dafür gibt es das «Chlöpfer-Reglement».

Das Geisslechlöpfe ist einer der ältesten Innerschweizer Bräuche. Wie die Fasnacht stammt auch dieser Brauch aus der alten vorchristlichen Zeit, als man die bösen Geister und Dämonen mit dem Peitschenknall vertreiben wollte. Seit der Christianisierung gab man dieser heidnischen Sitte einen christlichen Inhalt: Mit dem Geisslechlöpfe wird die Samichlaus-Zeit angekündigt.

Dass der Brauch bis heute in Luzern – und besonders in Kriens – beliebt ist, zeigt auch die «Chlöpferschule». 1971 von der Galli-Zunft ins Leben gerufen, unterrichtet sie auch heute noch Krienser Kinder in der Kunst des Geisslechlöpfens. In der Regel wird das Geisslechlöpfen vom 3. November bis 8. Dezember auf «nicht verkehrsreichen» Strassen betrieben, wie die Stadt Kriens in einer Mitteilung schreibt.

Die Knallerei ist jedoch nicht jedermanns Sache. Um in dicht besiedelten Gebieten auch das Ruhebedürfnis aller Anwohnerinnen zu schützen, wird der Brauch offiziell geregelt:

  • Von Montag bis Samstag von 08.00 -22.00 Uhr darf auf nicht verkehrsreichen Strassen und Plätzen geklöpft werden. An Sonn- und Feiertagen ab 14.00 Uhr.
  • Die Ruhezeit ist täglich von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie nachts von 22.00 bis 08.00 Uhr einzuhalten
  • Chlöpferinnen und Chlöpfer werden gebeten, sich durch Leuchtelemente (Leuchtgamaschen etc.) für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen
  • Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen ist das Chlöpfe verboten, auf den übrigen Strassen sind Fahrzeuge ungehindert durchzulassen.
  • Meidet die Nähe von Spitälern und Alterssiedlungen. Hier besteht ein besonderes Ruhebedürfnis.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Denise Stein
    Denise Stein, 10.11.2021, 04:08 Uhr

    GRRRR, mir geht das Geklöpfe so auf Nerven. Denn ganzen Samstag vor unserem Haus! Am Sonntagvormittag auch schon wieder Am Sonntag sollte es verboten sein, auch Abends nach 19.00 Uhr.
    Die Eltern sollte man zur Verantwortung ziehen, damit sie ihren Kindern beibringen – wann geklöpft werden darf, wann nicht!

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