Bildungskommission gegen Übertrittsänderung

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) möchte den Übertritt von der 3. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium weiterhin ermöglichen, schreibt sie in einer Mitteilung. Damit spricht sie sich gegen den Planungsbericht des Regierungsrates aus.

Die Luzerner Regierung will, dass der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nur noch nach der 2. Sekundarklasse stattfindet. Dies wäre eine strukturelle Verbesserung des Bildungssystems. Der Kanton würde seine Kosten ab dem Schuljahr 2020/2021 um 2,3 Millionen Franken senken können. Es würden hingegen Mehrkosten bei den Gemeinden anfallen.

Die EBKK ist gegen das Vorhaben des Regierungsrates. Aus pädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht müssten die Türen zum Kurzzeitgymnasium auch noch nach der 3. Sekundarklasse offen stehen.

Dem Beitritt zur Änderung der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen stimmte die Kommission hingegen zu. Dabei geht es um die Anerkennung kantonaler und ausländischer Abschlüsse für alle Ausbildungen und Berufe, deren Regelung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Diese Änderungen seien laut Kommission im Interesse des Kantons Luzern.

Die Beratungen zu diesen zwei Änderungsvorschlägen sind für die November-Session des Kantonsrates traktandiert.

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