BGer zu öffentlichen Ausschreibungen

Wenn ein Unternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung in der Schweiz teilnehmen will, muss es die Bedingungen des Auftrags erfüllen können, und zwar bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Das hat das Bundesgericht entschieden. Im konkreten Fall ging es um die Ausschreibung einer Neuenburger Gemeinde. Diese suchte eine Firma für die Kehrichtabfuhr. Dafür benötigt man eine spezielle Hebevorrichtung. Die Firma, die den Auftrag erhielt, schaffte diese Hebevorrichtung erst an, nachdem sie den Zuschlag erhalten hatte. Eine Konkurrentin klagte gegen den Entscheid der Gemeinde und erhielt nun Recht.

Quelle:swisstxt
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Pascal Kramer
    Pascal Kramer, 30.07.2019, 14:22 Uhr

    Um welchen konkreten BGer Entscheid handelt es sich? Könnten die die Referenz angeben? Besten Dank.

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 30.07.2019, 16:59 Uhr

      Guten Tag, es handelt sich hier um eine Meldung unseres Lieferanten Swisstxt. Hier haben wir leider auch keine präzisen Informationen. Sie finden die Entscheide des Bundesgerichtes hier: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index_aza.php?lang=de&mode=index

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