BGer verurteilt Mann wegen Aufnahme
Wer in der Schweiz mit einem Polizisten telefoniert, darf das Gespräch nicht aufzeichnen. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Es bestätigt damit die Verurteilung einer Person im Kanton Genf, die ein Telefongespräch mit einem Polizisten aufgenommen hatte. Der Mann erhielt dafür eine bedingte Geldstrafe. Das BGer erweitert zudem die Auslegung, welche Gespräche als nichtöffentlich gelten. Neu spielt es keine Rolle mehr, ob diese Gespräche den Privatbereich betreffen oder beruflicher Natur sind. Man müsse sich frei äussern können ohne die Befürchtung, dabei heimlich aufgenommen zu werden, sagt das BGer.
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