BGer: Opfer haben Recht auf Information

Wenn ein verurteilter Gewalttäter aus dem Gefängnis entlassen wird, haben Opfer und deren enge Angehörige das Recht auf Information. Dies hat das Bundesgericht bestätigt. Das Gericht musste über den Antrag einer Frau entscheiden, die als Mittäterin in einem Mordfall verurteilt worden war. Die Mutter des Opfers hatte die Behörden ersucht, sie über eine Entlassung der Mittäterin zu informieren, mit der Begründung, sie wolle eine zufällige Begegnung verhindern. Die Verurteilte wehrte sich gegen die Bekanntgabe dieser Information. Das Bundesgericht entschied nun, die Information der Angehörigen sei zulässig.

Quelle:swisstxt
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