BGer lehnt Bau eines Baumhauses ab

Eltern aus dem Kanton Basel-Landschaft hatten für ihre Tochter eine Plattform in einen Baum gebaut. Darauf wurde ihnen von den Behörden verboten, weitere Arbeiten vorzunehmen. Der Baum stehe nicht in einer Bauzone, so die Begründung. Die Eltern sollten entweder ein Baugesuch einreichen oder das Baumhaus zurückbauen. Die Eltern entschieden sich jedoch, den Rechtsweg zu beschreiten. Dies aber letztlich ohne Erfolg: Die Bundesrichter haben die Sicht der kantonalen Behörden bestätigt, wonach es für das Baumhaus eine Bewilligung braucht.

Quelle:swisstxt
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