BGer kippt Tabaksteuer auf Hanfblüten

Hanfprodukte mit tiefem THC-Gehalt dürfen nicht mit der Tabaksteuer besteuert werden. Dafür fehle die gesetzliche Grundlage, urteilt das Bundesgericht. Damit fällt bei den betroffenen Produkten die Tabaksteuer von 25 Prozent per sofort weg. Die Oberzolldirektion hatte diese 2017 per Merkblatt eingeführt, da es sich bei Hanfblüten um ein Tabakersatzprodukt handle. Das Bundesgericht hält dies für fraglich. Viele Kunden würden Hanfprodukte mit tiefem THC-Gehalt nicht als Raucherware, sondern etwa zur Schmerzlinderung konsumieren. In der Schweiz ist Hanf mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent legal. Es wird etwa als Öl, Tee oder direkt als Blüte verkauft.

Quelle:swisstxt
BGer kippt Tabaksteuer auf Hanfblüten
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