BGer: Kein Anspruch auf Homeschooling
Es gibt keinen Anspruch auf Homeschooling, also darauf, grundschulpflichtige Kinder zu Hause zu unterrichten. Das hat das Bundesgericht entschieden und damit eine Beschwerde einer Mutter aus dem Kanton Basel-Stadt abgewiesen. Diese hatte vor zwei Jahren beim kantonalen Erziehungsdepartement einen Antrag gestellt, ihren Sohn zu Hause unterrichten zu dürfen. Das wurde abgelehnt. Die Frau zog das Urteil mit der Begründung weiter, der Entscheid verletze das verfassungsmässige Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Bundesgericht kam nun zum Schluss, dieses Recht sei auch mit teils strengen kantonalen Regelungen zum Homeschooling vereinbar.
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