BGer gibt Brian teilweise recht
Das Bundesgericht hat dem als «Carlos» bekannt gewordenen Straftäter, der mit richtigem Namen Brian heisst, teilweise recht gegeben. Das Zürcher Obergericht habe seinen Entscheid zur Verlängerung der Sicherheitshaft bis zu Beginn des Strafvollzuges unzureichend begründet, so das BGer. Damit erhält Brian mit seiner Beschwerde teilweise recht. Brian ist in einer Einzelzelle untergebracht. Beim täglichen, einstündigen Spaziergang wird er nur vom Sicherheitspersonal begleitet, andere soziale Kontakte sind nicht erlaubt. Dieses strikte Regime verlangt laut BGer eine vertiefte Auseinandersetzung, was das Zürcher Obergericht nicht gemacht habe. Der Fall muss nun neu beurteilt werden.
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