BGer: Freier wegen Betrugs verurteilt

Bisher konnten Prostituierte ihren Lohn in der Schweiz nicht gerichtlich einklagen, ihre Arbeit galt als sittenwidrig. Das ändert sich jetzt: Das Bundesgericht BGer hat entschieden, diese vielkritisierte Praxis sei nicht mehr zeitgemäss. Künftig soll der Lohn aus Prostitution gleichermassen geschützt sein, wie jeder andere Lohn. Für die betroffenen Frauen sei das eine grosse Erleichterung, sagt Beatrice Bänninger von der Zürcher Anlaufstelle für Sexarbeiterinnen Isla Victoria. Die Prostitution für sittenwidrig zu erklären, entspreche nicht mehr den heutigen Moralvorstellungen, begründet das BGer seinen Entscheid.

Quelle:swisstxt
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