BGer entscheidet gegen Schweinescheune
Eine Scheune eines Schweinemastbetriebs mitten in Werthenstein/LU muss stillgelegt werden. Und zwar innert drei Monaten. Dies hat das Bundesgericht BGer entschieden. Die Geruchsemissionen im Siedlungsgebiet hätten immer wieder zu Beanstandungen aus der Bevölkerung geführt, schreibt der Gemeinderat von Werthenstein in einer Mitteilung. Er begrüsste das Urteil. Die kantonale Dienststelle Umwelt und Energie hatte die Stilllegung schon 2017 verfügt. Dagegen wehrte sich betroffene Landwirt. Gleichzeitig entschied das Bundesgericht nun, dass aufgrund der Mindestabstände an diesem Ort kein Neubau einer Schweinescheune möglich sei.
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