BGer: Einheitliche Regeln bei Scheidung

Das Bundesgericht BGer hat den Unterhaltsanspruch bei Scheidung präzisiert und vereinheitlicht. Mit den neuen Urteilen setzt das BGer den unterschiedlichen Berechnungsmethoden der kantonalen Gerichte für den familienrechtlichen Unterhalt ein Ende. Künftig wird die Höhe der Unterhaltsleistungen mit einer zweistufigen Methode mit Überschussverteilung berechnet. Dabei wird das Gesamteinkommen von Eltern oder Ehepartnern errechnet. Auch Einkommen der Kinder werden berücksichtigt. Danach wird der Bedarf aller Betroffenen festgestellt. Besteht nach der Deckung dieser Beträge ein Überschuss, wird dieser ermessensweise vom Gericht verteilt.

Quelle:swisstxt
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