BGer: Arth/SZ muss Mann einbürgern

Die Einbürgerungsbehörde in der Gemeinde Arth/SZ muss einen Italiener einbürgern, der seit 30 Jahren in der Schweiz lebt. Das hat das Bundesgericht BGer entschieden. Die Einbürgerungsbehörde hatte dies abgelehnt, unter anderem mit der Begründung, der Mann habe Lücken bei den geografischen und kulturellen Kenntnissen der Region. Das Bundesgericht sieht dies anders: Ob jemand wisse was «Iffelen» sind, oder ob im Tierpark Arth-Goldau Wölfe und Bären im selben Gehege lebten, sei sekundär. Als Geschäftsinhaber sei der Italiener gesellschaftlich sicherlich in gutem Kontakt mit der Bevölkerung.

Quelle:swisstxt
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