BGE: Primaten-Initiative kann vors Volk
Grundrechte auch für Menschenaffen fordert eine Volksinitiative im Kanton Basel-Stadt. Primaten müssten ebenfalls ein Recht auf Leben und auf geistige und körperliche Unversehrtheit haben, verlangen die Initianten. Das Kantonsparlament hat diese Initiative für ungültig erklärt, doch das Bundesgericht entscheidet jetzt anders: Die Volksinitiative ist gültig, es darf darüber abgestimmt werden. Selbst wenn das Basler Stimmvolk die Initiative annehmen sollte, wären aber nur Organe auf Kantons- und Gemeindeebene gebunden, also etwa die Universität. Private wie der Basler Zolli wären davon nicht betroffen.
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