BG will weitere Ermittlungen zu Bondo
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Bündner Staatsanwaltschaft im Fall des Bergsturzes von Bondo ihre Ermittlungen gegen die Gemeindepräsidentin und weitere Personen wieder aufnehmen muss. Beim Bergsturz waren im August 2017 acht Wanderer ums Leben gekommen. Die Bündner Staatsanwaltschaft stellte später die Ermittlungen mit der Begründung ein, dass das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen sei. Sie stützte sich dabei auf einen Bericht des kantonalen Amtes für Wald und Naturgefahren. Das Bundesgericht bemängelt, dass dieses Amt selbst für die Einschätzung der Gefahr eines Bergsturzes zuständig war. Zudem arbeiteten Personen am Bericht mit, gegen die ermittelt wurde.
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