Mehrheit der Aktionäre waren dafür

Bezirksgericht Luzern stützt Kapitalerhöhung der Swiss Steel

Swiss Steel in Luzern hat eine Kapitalerhöhung beschlossen. (Bild: Swiss Steel Group)

Die Steel Holding AG hat eine Kapitalerhöhung beschlossen. Dagegen wehrte sich eine Aktionärin vor dem Bezirksgericht Luzern. Vergeblich, wie sich jetzt zeigt.

Das Bezirksgericht Luzern hat das Gesuch der Aktionärin um vorsorgliche Massnahmen zur Aufrechterhaltung einer Registersperre abgewiesen. Die Registersperre hatte die Aktionärin am Ende Dezember durch Einspruch gegen eine geplante Kapitalerhöhung beim zuständigen Handelsregisteramt erwirkt.

Das von der Swiss Steel Holding AG gewählte Kapitalerhöhungsverfahren sei intransparent sowie unüblich und führe faktisch zu einer Einschränkung der Bezugsrechte der einzelnen Aktionäre, argumentierte die Aktionärin vor Gericht. Der Bezugspreis der Aktien werde nämlich erst nach Ablauf der Bezugsphase bekannt gegeben. Die Aktionäre müssten daher über die Ausübung des Bezugsrechts entscheiden, ohne den Preis für die neuen Aktien zu kennen.

Die Swiss Steel argumentierte, die Generalversammlung habe der Kapitalerhöhung am 22. Dezember mit mehr als einer 2/3-Mehrheit zugestimmt. Die Festlegung des Bezugspreises sei an den Verwaltungsrat delegiert worden. Es sei üblich, dass dieser nicht im Voraus, sondern erst am Ende der Bezugsfrist festgelegt werde, wenn der Verwaltungsrat die Nachfrage ermittelt habe. Mit diesem Verfahren werde eine möglichst marktnahe Preisfestsetzung erreicht.

Der Entscheid der Generalversammlung sei gültig. Es liege in ihrer Kompetenz zu entscheiden, ob eine Kapitalerhöhung notwendig sei und durchgeführt werden sollte – nicht derjenigen des Minderheitsaktionärs.

Das Bezirksgericht Luzern lehnt also das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ab. Dieser Entscheid ist aber noch nicht rechtskräftig und kann innert zehn Tagen beim Kantonsgericht angefochten werden.

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