Bebauungsplan für altes Kantonsspital

Bezahlbares Wohnen am See statt Altersresidenz

Blick von der geplanten Seeterrasse (Bild: zvg)

Der Widerstand des Zuger Stimmvolks hat sich gelohnt: Statt Luxuswohnungen und Altersresidenzen soll in der Stadt bezahlbarer Wohnraum entstehen, ausserdem sind auf dem Areal eine öffentliche Seeterrasse und Gebäude mit öffentlichen Nutzungen vorgesehen. Ein neues Zuger Kunsthaus ist nur als Möglichkeit Teil des Plans.

Das Areal rund um das ehemalige Kantonsspital ist zentral gelegen, verfügt über eine unverbaubare Sicht auf den Zugersee und gilt darum als ein Gebiet mit grossem Entwicklungspotential. Im Jahr 2008 hatte das Stadtzuger Stimmvolk den Bebauungsplan «Belvedere» abgelehnt, der eine Altersresidenz und Wohnungen im höheren Preissegment vorgesehen hatte.

Seither haben der Kanton als Grundeigentümer und die Stadt Zug in einem Mitwirkungsverfahren verschiedene Nutzungsszenarien und einen Masterplan entwickelt. Massgeblich geprägt wurden diese Arbeiten durch den Entscheid des Kantonsrats, auf dem Areal eine öffentliche Nutzung vorzusehen. Basierend darauf wurde ein Studienverfahren durchgeführt und ein Bebauungsplan ausgearbeitet.

80 Millionen Franken gesucht

«Ziel ist, dass der Kanton das Land abgibt, aber nicht selber als Investor auftritt», sagt Baudirektor Heinz Tännler. Als ungefähre Grössenordnung nennt er rund 80 Millionen Franken, die private Investoren einschiessen müssten. Bei der öffentlichen Nutzung wie Seeterrasse oder Park sei möglich, dass auch der Kanton investiere, eine Grössenordnung könne aber noch nicht angegeben werden.

Fürs Kunsthaus, sollte es denn alle Hürden nehmen, wird ein Mäzen gesucht, der 20 Millionen einschiesst. 7 Millionen muss das Kunsthaus laut Tännler selber bringen, dazu muss das alte Kunsthaus in Zug für rund 10 Millionen verkauft werden. Den Rest in der Höhe von etwa 5 Millionen Franken würde die öffentliche Hand einschiessen; dies müsste noch vors Parlament.

Seeterrasse als Herzstück

Der vorliegende Bebauungsplan basiert auf einem Projekt der Renzo Bader Architekten und Fontana Landschaftsarchitektur, das in einem Studienwettbewerb gewonnen hatte. Herzstück des Bebauungsplans ist eine Seeterrasse, die öffentlich zugänglich ist. Darum herum sind ein Gebäude mit einer publikumswirksamen Nutzung – beispielsweise ein Kunsthaus oder ein Mehrzwecksaal – sowie ein kleines Hotel mit Restaurant vorgesehen.

Dass ein neues Kunsthaus nicht konkreter in die Planung aufgenommen worden ist, ist den Streitigkeiten innerhalb der Gremien des Kunsthauses Zug geschuldet (zentral+ berichtete). So wie der Bebauungsplan jetzt aufliegt, bleibt eine Nutzung des öffentlichen Teiles als Kunsthaus möglich, ohne dass das Projekt scheitern müsste, würde ein neues Kunsthaus vom Stimmvolk abgelehnt.

Bebauungsplan des Areals

Bebauungsplan des Areals

(Bild: zvg)

Im hinteren Bereich, in der Nähe der Bahnlinie, sind drei Gebäude mit Wohnungen vorgesehen. Das bestehende Personalhaus soll erhalten werden. Auch dort sollen Wohnungen entstehen. Insgesamt sind rund 75 Wohnungen geplant. Bis zu 23 davon können als Alterswohnungen realisiert werden. Im Bereich des preisgünstigen Wohnungsbaus werden rund 30 Wohnungen erstellt. Maximal sieht der Bebauungsplan 210 Parkplätze vor, teilweise in Tiefgaragen.

Kein Schlafquartier

«Im Mitwirkungsverfahren hat sich gezeigt, dass das Areal in Zukunft belebt sein soll. Niemand wollte ein Schlafquartier», sagt André Wicki, Vorsteher Baudepartement. «Mit einer Mischung aus publikumsattraktiver Nutzung, Restaurant sowie Wohnungen für Familien und ältere Personen kann dies erreicht werden. Ich bin überzeugt, dass mit einer solchen Nutzung die ganze Stadt Zug eine Aufwertung erfährt und weiter an Lebensqualität gewinnt.»

Der Stadtrat hat den Bebauungsplan diese Woche verabschiedet und ihn an einer Informationsveranstaltung der Anwohnerschaft präsentiert. Nun befindet zunächst die Politik über das Quartier. Im nächsten Sommer wird das Stadtparlament abschliessend darüber befinden. In der Stadt Zug untersteht der Bebauungsplan dann dem Fakultativen Referendum, davon ausgenommen ist das Kunsthaus. Der Baubeginn könnte gemäss Wicki im Idealfall 2018 oder 2019 erfolgen.

So könnte der Wohngarten mit dem zu erhaltenden Baumbestand und einheimischer Bepflanzung aussehen.

So könnte der Wohngarten mit dem zu erhaltenden Baumbestand und einheimischer Bepflanzung aussehen.

(Bild: zvg)

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