Marcel Schwerzmann vereinfacht Schatzungswesen

Bewertung von Immobilien: So spart Luzern künftig 1,5 Millionen jährlich

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann.

(Bild: les)

Der Regierungsrat vereinfacht das Verfahren für die amtliche Bewertung von Immobilien. Die steuerliche Schatzung soll ohne Besichtigung vor Ort stattfinden. Der Aufwand sinkt um 1,5 Millionen Franken jährlich. Das hat einen Stellenabbau zur Folge.

Für einmal präsentierte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann diesen Mittwoch vor den Medien weder einen Rechnungsabschluss noch ein Budget. Im Finanzdepartement steht in den nächsten Monaten eine weitere wichtige Diskussion an: Das Gesetz zum Schatzungswesen soll totalrevidiert und vereinfacht werden.

Die Vereinfachung der amtlichen Gebäudeschatzung ist ein altes politisches Anliegen im Kanton Luzern und wurde im Rahmen der Organisationsentwicklung 2017 vertieft geprüft.

Dank Digitalisierung: Bewertungen stützen sich auf Daten

«Der Regierungsrat beabsichtigt, für die steuerliche Schatzung bereits vorhandene Daten zu nutzen. Namentlich den Gebäudeversicherungs- und den Landwert», sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann anlässlich der Präsentation.

Der entscheidende Punkt: Die bisherige Schatzung mit Augenschein vor Ort durch Arbeiter der kantonalen Dienststelle Steuern fällt künftig weg. Dieses Modell entspricht den Anträgen des Kantonsrates. Faktoren wie Altersentwertung oder regionale Preisunterschiede werden neu durch eine Software automatisch in die Bewertung eingerechnet, führte Schwerzmann aus. 

«Die Bewertung hat im Gegensatz zur bisherigen Schatzungsanzeige keinen Verfügungscharakter mehr. Sie wird rein informativ eröffnet, um die Steuerdeklaration zu ermöglichen und kann im Steuerveranlagungsverfahren angefochten werden», so Schwerzmann. Die Bewertungsgrundlagen würden alle fünf Jahre überprüft. Im Gegenzug wird auf die jährliche Anpassung des Mietwertes verzichtet.

Grosse Einsparungen beim Verwaltungsaufwand

Eine probeweise Schatzung von über 17’000 Liegenschaften im Kanton Luzern habe gezeigt, dass die neue Methode keinen Einfluss auf die Höhe des Steuersubstrats hat. Hingegen könnten bei gleichbleibendem Steueraufkommen jährlich rund 1,5 Millionen Franken Verwaltungsaufwand eingespart werden, so der Regierungsrat. «Im Bereich Immobilienbewertung fallen acht bis zehn Vollzeitstellen weg. Der Personalabbau kann sozialverträglich gestaffelt werden.»

Für die Umsetzung werde das Steuergesetz um wenige Bestimmungen ergänzt, erklärte Schwerzmann am Mittwoch. Im Gegenzug könnten das Schatzungsgesetz und die dazu gehörende Verordnung aufgehoben werden. Die Gesetzesänderung soll auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten, anschliessend werden die Grundstücksbestände fortlaufend nach neuem Recht bewertet. Pro Liegenschaft bleibt bis zur neuen Bewertung der bisherige Miet- und Katasterwert gültig. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke werden weiterhin zum Ertragswert gemäss bundesrechtlichen Vorschriften bewertet.

Andere Kantone sind schon weiter

«Die neue Schatzungsmethode bringt für die Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Verbesserung und leicht nachvollziehbare Ergebnisse», resümierte der Finanzdirektor. «Wir finden damit den Anschluss an jene Gruppe von Kantonen, die ebenfalls schlanke und einwohnerfreundliche Schatzungsverfahren einsetzen.» Zudem biete sich die nicht alltägliche Gelegenheit, ein bestehendes Gesetz aufzuheben.

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