Luzerner Regierung stellt neues Polizeigesetz vor

Bewaffnete Assistenten und ausgedehnte Überwachung

IT-Forensiker der Zuger Polizei machen Jagd auf Cyberkriminelle.

(Bild: Zuger Polizei)

Die Luzerner Regierung stellt ihren Entwurf für ein neues Polizeigesetz vor. Die Polizei soll sich künftig in geschlossene Onlineforen hacken dürfen, um Pädophilen und Betrügern schneller auf die Schliche zu kommen. Weiter will man das Polizeicorps entlasten, indem man teilweise bewaffnete Sicherheitsassistenten einsetzt. Die Kritiker melden sich bereits zu Wort.

Der Luzerner Regierungsrat präsentierte am Montag die Änderungen, die er für das Polizeigesetz vorsieht. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf die Entlastung des Polizeikaders durch sogenannte Sicherheitsassistenten und die Erweiterung des polizeilichen Handlungsspielraums in Onlinerecherchen gelegt. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine entsprechende Botschaft.

Ausgedehnter Daten- und Rechtsschutz

Neue Handlungsmöglichkeiten ergeben sich für die Polizei in verschiedenen Bereichen, wie das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement in einer Medienmitteilung schreibt:

  • Im Bereich des Gewaltschutzes wird eine spezielle Datensammlung angelegt. Zusätzlich wird die Möglichkeit geschaffen, potenziell gefährliche Personen zu kontaktieren und sogenannte «Gefährdungsmeldungen», bei die Polizei bei unmittelbar drohender Gefahr Daten der potenziell gefährlichen Personen an Dritte weitergegeben werden darf.
  • Die Regelung über die Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet erlaubt die Beobachtung von virtuellen Foren, die nur einem beschränkten Benutzerkreis zugänglich sind – also beispielsweise Homepages, auf denen sich Personen mit pädosexuellen Neigungen oder betrügerischen Absichten austauschen.
  • Die verdeckte Registrierung im Schengener Informationssystem (SIS) erlaubt insbesondere die Verfolgung der Reisebewegungen von Dschihadisten oder international tätigen Drogenhändlern.

Ausgedehnter Datenschutz

Die erweiterten Online-Kompetenzen sollen laut Justizdepartement durch einen stärkeren Daten- und Rechtsschutz ausgeglichen werden. So sollen Vernichtungsfristen für Personendaten eingeführt werden, die je nach Eingriffsschwere und Ausmass der Datenbearbeitung abgestuft sind. Insbesondere für die Daten, die im Rahmen von Vorermittlungen erhoben werden, sollen strengen Vernichtungsfristen unterliegen. Dies deshalb, weil auch  nicht verifizierte Personendaten gesammelt werden.

In einzelnen, vom Gesetz geregelten Verfahren muss der Rechtsschutz aufgrund von Urteilen des Bundesgerichtes neu angepasst werden. Personen in Polizeigewahrsam haben neu die Möglichkeit, die Rechtmässigkeit des Gewahrsams direkt beim Zwangsmassnahmengericht überprüfen zu lassen. Das bisherige Gesetz sah dies nicht vor. Ebenfalls vom Zwangsmassnahmengericht sind neu verdeckte Fahndungen genehmigen zu lassen, die länger als einen Monat dauern.

Bewaffnete Sicherheitsassistenten

Weiter sollen die bewaffneten Sicherheitsassistenten tatsächlich umgesetzt werden. Diese Massnahme gilt als sehr umstritten (zentralplus berichtete). Bisher sind sogenannte Verkehrsassistenten im Einsatz, welche die Polizei bei Parkkontrollen oder Verkehrsregulierungen entlasten. Mit der Kompetenzerweiterung ändert sich der Name des Personals zu Sicherheitsassistenten. Neu sollen die Hilfs-Polizisten bei der Aufnahme und Zuführung von Gefangenen, Zutrittskontrollen und Objektschutz, Vollzug von sitzungspolizeilichen Massnahmen (zum Beispiel dem Schutz des Kantonsrats) oder der Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden.

Für ausgewählte, klar definierte Aufgabenbereiche sollen die Sicherheitsassistenten auch bewaffnet werden. Dazu müssen sie eine gleichwertige Waffenausbildung wie Polizisten durchlaufen. Ziel der Massnahme ist, das Polizeicorps zu entlasten.

SP kritisiert das Gesetz

Am Montag äusserte sich die SP bereits mit einer Medienmitteilung. Die Aktualisierungen und Präzisierungen seien zwar teilweise nötig, im Bereich der Datenbearbeitung von besonders schützenswerten Daten (z.B. über religiöse, weltanschauliche und politische Haltung, Gesundheit, ethische Zugehörigkeit oder Massnahmen der Sozialhilfe) und bei der Überwachung mit technischen Hilfsmitteln im Internet seien die Kompetenzen der Polizei aber zu weit gefasst. Die SP verlangt Beschränkungen auf die für die polizeilichen Ermittlungen unabdingbaren Daten.

Ausserdem lehnen die Sozialdemokraten die Bewaffnung von Sicherheitsassistenten ab – das Gewaltmonopol müsse ausschliesslich bei der vollausgebildeten Polizei bleiben.

Die Gesetzesänderung wird erst in der zuständigen Kommission und anschliessend im Kantonsrat beraten. Die Gesetzesänderungen können frühestens auf den 1. Februar 2018 in Kraft treten.

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