Opfer handelten nachlässig

Betrügerin überführt – aber die Luzernerin bleibt auf freiem Fuss

Eine Luzernerin wurde des Betrugs überführt. (Bild: Symbolbild sah)

Eine heute 33-Jährige hat ihre Geldgeber mit mitleiderregenden Lügengeschichten um rund 70'000 erleichtert. Obwohl sie schuldig gesprochen wird, muss sie wohl nicht ins Gefängnis.

Die Schweizerin erzählte 2014 einem damals 74-jährigen Mann rührige Geschichten über ihre angeblich kranken Kinder. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, knüpfte sie ihm in der Folge rund 55'000 Franken ab. Eine weitere Person soll auf ähnliche Weise um rund 15'000 Franken betrogen worden sein. Weitere Forderungen wurden an das Zivilgericht verwiesen.

Das Gericht verurteilte die Geständige wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu 20 Monaten bedingt mit fünf Jahren Probezeit. Hinzu kommen eine Geldstrafe von 2700 Franken, Gerichtskosten von 12'000 Franken sowie eine Busse über 200 Franken. Gegen das Urteil erhob die Angeklagte Berufung. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Dass die Betrügerin nicht ins Gefängnis muss, wenn es nach dem Kriminalgericht geht, hat damit zu tun, dass das Gericht die Betrugsmasche der 33-Jährigen als «einfache Lügen» taxiert. Die Opfer hätten sich «arglos und naiv» verhalten, zitiert die Zeitung den Richter.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hampi R.
    Hampi R., 26.01.2021, 11:40 Uhr

    Ohne den Prozessstoff im Detail zu kennen, «verteidigt» ein Gericht erneut die Täterin – und nicht das Opfer. Die Täterin, welche mehrmalig Einkünfte aus deliktischen Tätigkeiten einen namhaften Beitrag an die Kosten zur Finan-zierung ihrer Lebensgestaltung erzielte, kann gewerbsmässig handeln. Straf-mass bis zu 10 Jahren (Art. 146 Abs. 2 StGB) und nun … eine bedingte Strafe erhalten? Das Gericht scheint «das helfen wollen einer Person in Not» mit; «die Opfer hätten sich «arglos und naiv» verhalten» zu verwechseln». Niemand muss sich wundern, wenn das Vertrauen in eine nachvollziehbare und somit gerechte Beurteilung, von immer mehr Bürgern angezweifelt wird.

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