18-jähriger Zuger muss 2,5 Jahre hinter Gitter

Betreuer massiv geschlagen und in WC eingesperrt

Die Idylle von Aarburg trügt: In der mittelalterlichen Festung oberhalb der Kirche werden Jugendliche nacherzogen.

(Bild: Gemeinde Aarburg)

Ein Zuger Jugendlicher musste sich wegen Meuterei, versuchter schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor Gericht verantworten. Er brach im November 2016 mit zwei Kumpanen aus dem Jugendheim Aarburg aus. Das Strafgericht Zug hat ihn jetzt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Am Strafgericht Zug fand diesen Montag ein Jugendstrafverfahren statt. Ein Schweizer Jugendlicher mit Jahrgang 1999 musste sich vor den Schranken des Gerichts verantworten. Die Vorwürfe sind happig: Meuterei von Gefangenen, mehrfache Freiheitsberaubung, versuchte schwere Körperverletzung und eventuell Raub.

Mit Handschellen und Fussfesseln wurde der schmächtige, jungenhafte wirkende Angeklagte von zwei Polizisten um 8.30 Uhr in den Saal gebracht. Seine Eltern sowie Betreuer des Massnahmenzentrums Kalchrein im Kanton Thurgau, wo er heute untergebracht ist, waren am Prozess ebenfalls anwesend.

Der Jugendliche, nennen wir ihn Roman*, muss sich wegen eines mit massiver Gewalt gegen Betreuer verbundenen Ausbruchs Ende 2016 aus der geschlossenen Wohngruppe des Jugendheims Aarburg verantworten. Er plante diesen mit zwei Kumpanen zusammen.

Nach dem Ausbruch war der Zuger eine Woche auf der Flucht, stellte sich aber dann den Behörden. Das Jugendheim Aarburg ist eine vom Bund anerkannte (geschlossene) Institution zur Durchführung von jugendstrafrechtlichen Schutzmassnahmen.

Roman war dort aufgrund eines Urteils wegen früherer begangener Delikte wie Raub und Betäubungsmitteldelikten von den Zuger Behörden untergebracht worden.

Abwesenheit des Securitas-Wächters ausgenutzt

Am 13. November 2016 beschlossen die drei Jugendlichen zu türmen. Ein Securitas-Wächter war am Abend dieses Tages abwesend, sämtliche Jugendlichen der Wohngruppe wussten davon, heisst es in der Anklageschrift.

Strafgericht spricht von «Skrupellosigkeit»

Das Strafgericht hat sein Urteil bereits gefällt. Es sprach den Jugendlichen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Diebstahl, Freiheitsberaubung und Meuterei von Gefangenen schuldig. Es verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren. Ausserdem muss er, respektive seine Eltern in Solidarhaft, die Kosten des amtlichen Verteidigers von 12'500 Franken tragen. Auf eine Busse wurde verzichtet (zur mündlichen Begründung siehe Haupttext letzter Abschnitt).

Mit seinen zwei Kollegen, deren Strafverfahren in den Kantonen Zürich und Bern noch laufen, heckte Roman einen Plan aus. Nicht nur die Meuterei und der Ausbruch an sich, sondern die Begleitumstände der Flucht waren das grosse Thema am Prozess. Denn um an die Schlüssel zu kommen und auszubrechen, wendeten sie teils massive Gewalt gegen drei Betreuungspersonen an.

Sozialpädagogin mit Gurt bedroht

Ihr Plan sah so aus: Sie wollten einen der anwesenden Sozialpädagogen in den schallgeschützten Musikraum locken. Statt des erwarteten Pädagogen, erschien jedoch dessen Kollegin. Sie nahmen der Frau das Telefon ab, schlugen sie. Als Roman ihr einen Gurt um den Mund legte, geriet die Betreuerin in Panik, dachte, die Jugendlichen wollten sie strangulieren. Als sie versprach, ruhig zu bleiben und zu kooperieren, verzichteten die Jugendlichen auf den Gurt.

«Er hätte das Ganze ja abbrechen oder sich distanzieren können.»

Zuger Jugendanwalt

Einen zweiten Mitarbeiter rief Roman wie vereinbart aus einem Büro. Sein Kollege passte den heraus kommenden Betreuer mit einer 54 Zentimeter langen Verbindungsstange zur Beckenbefestigung eines Schlagzeugs ab. Er schlug den Mann mit der Eisenstange massiv auf den Kopf und Oberkörper.

Laut Anklage nahmen sie dabei bewusst in Kauf, dass der Betreuer lebensgefährlich verletzt werden konnte. Roman sperrte den stark blutenden Betreuer anschliessend in die Toilette ein, sodass er sich nicht befreien konnte. Einen dritten Betreuer überwältigten sie ebenfalls und sperrten ihn auch im WC ein.

Bis nächsten Morgen in Toilette gefangen

Sie kümmerten sich nicht mehr um die verletzten und blutenden Sozialpädagogen. Gemäss ihrem Plan wollten die Jugendlichen bis 1 Uhr zuwarten, um unbeobachtet fliehen zu können. «Es war ihnen bewusst, dass die Betreuungspersonen bis zum nächsten Schichtwechsel um 7.30 Uhr unrechtsmässig gefangen und keine Hilfe holen konnten», heisst es in der Anklageschrift.

Offenbar konnte dann jemand doch einen Alarm auslösen. Eine vierte Sozialpädagogin begab sich zur Wohngruppe. Auch sie wurde abgepasst, und der dritte Jugendliche setzte einen entwendeten Pfefferspray ein. Die Insassen nahmen der Frau das Telefon und die Schlüssel der Aarburg ab.

Die Sozialpädagogin wurde genötigt, das letzte, mittels Biometrie gesicherte Tor zu öffnen. Mittels Code und Fingerabdruck öffnete sie das Tor. Als es offen war, flüchteten die drei Jugendlichen. Vorbereitete Sporttaschen mit verschiedenen Gegenständen, welche sie den Betreuern abgenommen hatten, liessen sie zurück.

Die Festung Aarburg mit dem Jugendheim. 2012 brachen schon einmal Jugendliche aus.

Die Festung Aarburg mit dem Jugendheim, aus dem die drei Jugendlichen am 13. November türmten. 2012 brachen schon einmal Jugendliche aus.

(Bild: Gemeinde Aarburg)

Drei Jahre Gefängnis gefordert

Der Zuger Jugendanwalt Rolf Meier forderte dafür einen Schuldspruch, eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten und eine Busse von 300 Franken.

In der Befragung des Jugendlichen erfuhr man, dass der 18-Jährige bereits eine Tochter hat. Er wolle so schnell wie möglich eine Lehre anfangen und seine Tochter sehen, sagte er. Im Massnahmenzentrums Kalchrein in Hüttwilen (TG) gehe es «tiptop», meinte er lapidar. Er äusserte sich ansonsten wenig, nickte aber stets heftig mit dem Kopf. Es sei «nicht gut», was er gemacht habe.

Zum Ausbruch sagte Roman, er und seine zwei Kumpanen hätten das Vorgehen beim Ausbruch abgesprochen. Er selbst habe sich gegen Gewaltanwendung ausgesprochen. Die Schläge mit der Eisenstange habe er als «Schockmoment» erlebt.

In Panik gewesen

Ein Richter wollte wissen, warum er dem verletzten und eingesperrten Sozialpädagogen denn nicht später geholfen habe, wenn er doch gegen Gewalt sei. Sie seien «in Panik» gewesen und hätten flüchten wollen, meinte der Jugendliche darauf.

Der Jugendanwalt Rolf Meier erklärte dem Gericht, Roman habe sich von Anfang an gegen den Aufenthalt in der Aarburg aufgelehnt und habe immer von seiner Flucht gesprochen. «Die Gretchenfrage ist nun einfach, wie er es mit der Gewalt hält», sagte Rolf Meier.

«Er konnte das Ausmass der Gewalt nicht einschätzen.»

Pflichtverteidiger des Beschuldigten

Nach seiner Ansicht hat der Zuger Jugendliche die Gewalt gebilligt und sei zu allem bereit gewesen. Seine Aussage, dass er keine Gewalt wollte, wirke unglaubwürdig. «Er hätte das Ganze ja abbrechen oder sich distanzieren können», so der Jugendanwalt.

Für sein Alter habe er schon viele Delikte begangen und bei den anderen Vorfällen, die 2014 begannen, habe die Zuger Justiz «väterlich und mütterlich» geurteilt. Meier findet das beantragte Strafmass deshalb richtig und wichtig, damit der Beschuldigte endgültig «aufwacht».

Verteidiger fordert höchstens neun Monate

Anders sieht dies der Pflichtverteidiger des Jugendlichen, Marcel Furrer. Er beantragte, seinen jungen Klienten von den Vorwürfen der schweren Körperverletzung und der Freiheitsberaubung frei zu sprechen. Schuldig sei er allenfalls der Meuterei, der einfachen Körperverletzung, des Raubes und allenfalls des Diebstahls. Er beantragte eine Freiheitstrafe von maximal neun Monaten.

Furrer erklärte, Roman sei als jüngstes von drei Geschwistern in einer Zuger Gemeinde aufgewachsen und habe nach der Realschule eine Timeout-Klasse besucht. «Diese hat aber nicht zur gewünschten Stabilität geführt», so Furrer. Nach Delikten habe er Zeit in mehreren Institutionen verbracht. «Die Aarburg ist dabei etwas vom Härtesten», sagte er.

Verschlossen, aber mit gewisser Sozialkompetenz

Im Massnahmenzentrum im Thurgau verhalte sich Roman respektvoll und höflich, habe nie versucht zu flüchten. «Er ist zwar eher verschlossen, hat aber durchaus eine gewisse Sozialkompetenz.» Man solle ihm die Chance geben, sich nun «drogen- und deliktfrei in die Gesellschaft zu integrieren».

Der Pflichtverteidiger des Jugendlichen sprach von einer «drakonisch harten Strafe» (drei Jahre) und verwies aufs vergleichsweise Urteil am Schützenmattwiese-Prozess (zentralplus berichtete). Jugendliche hatten den damals älteren Alain verprügelt, der sich einige Tage später das Leben nahm.

Der Anwalt wollte eine unbedingte Freiheitsstrafe verhindern. Man solle seine Unterbringung in der Thurgauer Institution bestätigen oder neu anordnen. «Er konnte das Ausmass der Gewalt nicht einschätzen», sagte Marcel Furrer. Die Flucht sei nicht «filmreif» abgelaufen, wie es der Jugendanwalt schildere. «Da war viel Panik und Adrenalin im Spiel.»

Eine Sozialpädagogin aus dem Thurgauer Massnahmenzentrum meinte, man kenne Roman so nicht bei ihnen wie er im Prozess geschildert werde. Er verhielt sich in den ersten drei Monaten 2017 gut. Doch es brauche Grenzen und Klarheit, auch zum Schutz der Mitarbeitenden der Institution.

«Hinterhältige» Rolle als Lockvogel

Das Urteil ist am Nachmittag verkündet worden. Das Gericht blieb mit 2,5 Jahren ein halbes Jahr unter dem Antrag des Jugendanwalts (siehe Box). Die Meuterei und der Ausbruch hätten sich so abgespielt, wie es die Anklage schildere, der Beschuldigte habe dies überwiegend bestätigt, sagte die Gerichtsvorsitzende. Die Jugendlichen seien geplant und «besonders skrupellos» vorgegangen. Darin unterscheide sich dieser Fall von demjenigen auf der Schützenmattwiese.

«Ich wünsche Ihnen, dass Sie nun die Kurve drinnen und nicht draussen kriegen.»
Die Richterin zum Jugendlichen

Die Rolle des Zugers, als «Lockvogel» zu dienen, bezeichnete die Gerichtsvorsitzende als «hinterhältig». Zugute hielt das Gericht dem Beschuldigten, dass er sich stellte und ein weitgehendes Geständnis ablegte. Das objektive und das subjektive Verschulden wiege dennoch schwer. «Immerhin waren Sie nicht der Leader oder Anführer», sagte die Richterin. Er sei aber immer voll dabei gewesen. Seine Distanzierung von der Gewalt sei nicht glaubhaft. Ohne Gewalt hätten die Betreuer die Schlüssel nie freiwillig heraus gerückt.

Das Schlusswort: Sie wünsche ihm, dass er nun die Kurve drinnen und nicht draussen kriege, sagte die Richterin.

Der Jugendliche befindet sich bereits in einer Massnahme. Diese kann laut Jugendanwalt Meier spätestens bis zum 25. Lebensjahr dauern. Erst nach der Massnahme werde über den Antritt der Freiheitsstrafe entschieden.

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