Unternehmer wehren sich gegen die Cityguide AG

Betreiber der Zuger «CityApp» stehen in der Kritik

Ein Eintrag in die Zuger «CityApp» ist für viele Unternehmer eine teure Investition. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Mit einem Eintrag in der Zuger «CityApp» können Unternehmen ihre Dienstleistungen für Nutzer einfach ersichtlich machen, egal ob ein schönes Cafe, eine Bäckerei oder ein Maler gefunden werden soll. Die Idee klingt für Unternehmer vielversprechend. Ein Jahr nachdem die Cityguide AG die App veröffentlich hat, bleibt bei vielen Firmen jedoch nur Frust. 

Kein Nutzen, dafür hohe Kosten. So lautet die Kritik verschiedener Firmen an der Cityguide AG. Diese hat vor einem Jahr eine App lanciert, die dem Nutzer helfen soll, Gewerbe, Läden und Restaurants in Zug leichter zu finden.

Mobile Apps sind schon lange auf dem Vormarsch, daher empfanden viele, insbesondere auch kleinere Zuger Unternehmen, die Idee als reizvoll und unterschrieben einen Dreijahres-Vertrag mit der Cityguide AG. Dies mit der Erwartung, durch die App grössere Bekanntheit zu erlangen. Seither ist ein Jahr vergangen und viele Unternehmen haben nur noch Kritik übrig für die Zuger «CityApp», welche noch immer kaum bekannt ist. Dies nicht zuletzt, da die Verlinkung zur App nur zuunterst auf der Homepage von Zug Tourismus zu finden ist. Vor allem werden jedoch die Methoden der Firma Cityguide AG kritisiert.

«Die Verkaufsstrategie ist aggressiv», sagt Reto Müller, der Geschäftsführer der Müller Holzbau und Schreinerei AG in Walchwil. Die Firma Cityguide AG verrechnete ihm im Voraus 4’500 Franken, also 1’500 Franken pro Jahr. Auch machten ihm die Verkäufer grosse Versprechungen, so Müller: «Der Verkäufer der Cityguide AG sagte, intern würden Massnahmen zur guten Positionierung der Firmen im Web vorgenommen. Es handle sich um eine App, die jeder auf seinem Smartphone haben werde.» Zudem wurde Müller zugesichert, dass die Firma einen Eintrag bei Google Plus erhalten werde. «Dieser Eintrag war jedoch nicht zufriedenstellend, so dass wir zusätzlich unseren eigenen Texter und Grafiker damit beauftragen mussten.»

«Die Verkaufsstrategie ist aggressiv.»

Reto Müller, Geschäftsführer aus Walchwil

Auch für den Baarer Maler Arno Matter war der Vertrag mit Cityguide ernüchternd. «Bis jetzt weiss ich von keinem Kunden, der wegen dieser App auf uns gestossen ist.» Er gibt zu bedenken: «Für kleinere Unternehmen ist es schwierig einzuschätzen, wie man Social Media sinnvoll anwendet.» Darum sei man froh, wenn einem professionelle Unterstützung angeboten werde. 

Der Luzerner Gärtner Martin Odermatt ist gar der Ansicht, dass Cityguide falsch informiert habe. Der Gärtner, der viele Aufträge aus Zug annimmt, hat insgesamt 1’500 Franken für einen Eintrag in die App bezahlt. «Mir wurde von der Verkäuferin versprochen, dass auch der Kanton Zug die App stark unterstützen werde.»

Beim Kanton Zug distanziert man sich allerdings von dieser Aussage. Der Kanton sei weder inhaltlich noch finanziell ins Projekt involviert. Auch die Cityguide AG selber betont, dass eine Zusammenarbeit zwischen Cityguide und Kanton Zug nie zur Diskussion gestanden sei. 

Cityguide wehrt sich gegen Vorwürfe

Der CEO der Cityguide AG, Matthias Kant zeigt sich erstaunt über die vielen negativen Beispiele. Er betont: «Uns ist keine Häufung von negativen Reaktionen bekannt.» Bereits 270 Gewerbetreibende unterstützen das Projekt, viele davon seien laut Cityguide AG sehr zufrieden. Er fügt an: «Natürlich entstehen, wie bei jeder Dienstleistung, hin und wieder auch Fragen und Unstimmigkeiten, die wir allerdings stets direkt mit unseren Kunden zu klären versuchen.» Weiter erklärt Matthias Kant, dass eine Cityguide-App stetig wachse und damit auch an Nutzen gewinne. «Unsere Kunden verstehen diesen Entwicklungsprozess und schliessen gerne langfristige Verträge mit uns ab», so Kant weiter. So würden Kunden als Erste von der steigenden Popularität profitieren.

Zug Tourismus grenzt sich von Cityguide ab

Bei Zug Tourismus distanziert man sich von den Leistungen der Cityguide AG. «Zwar findet man auf unserer Homepage einen Link zur App von Cityguide», so Urs Raschle, der Geschäftsleiter von Zug Tourismus, «wir selber haben jedoch nichts zu tun mit diesem Angebot. Das heisst auch, dass wir mit der App kein Geld verdienen.» Zug Tourismus habe bei der Neuerung der Homepage beschlossen, selber keine eigene App zu gestalten. Deshalb werde auf das Angebot der Cityguide AG hingewiesen. «Für den Aufbau und den Inhalt ist jedoch einzig die Cityguide AG zuständig.» Die Unzufriedenheit, die bei den Zuger Unternehmern immer lauter wird, geht an Zug Tourismus nicht spurlos vorbei. «Leider haben sich die Reklamationen in letzter Zeit gehäuft. Deshalb haben wir für Ende August ein Treffen einberufen mit der Firma Cityguide AG.» Damit erhofft sich Zug Tourismus eine Glättung der Wogen. 

Das geplante Treffen mit Zug Tourismus betitelt die Cityguide als «turnusmässiges Meeting». Da Zug Tourismus nicht Arbeitgeber der Cityguide sei und ihnen auch keine finanziellen Mittel zur Verfügung stelle, sei Cityguide Zug Tourismus «keine Rechenschaft schuldig».

Ziel ist für Zug Tourismus schlussendlich der Konsens mit Cityguide. Dennoch erklärt Urs Raschle: «Die Zusammenarbeit mit Cityguide ist für uns kein Muss. Wenn es weiterhin viele Reklamationen gibt, wird der Dienst wieder eingestellt.»

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Manolo
    Manolo, 18.03.2015, 22:00 Uhr

    Eine befreundete Unternehmerin hat gestern einen Vertrag bei Cityguide unterschrieben. Sie wurde in ihrem Laden von zwei Personen ohne Anmeldung und unaufgefordert besucht. Das Angebot wurde mit viel Raffinesse beschrieben. Auch gab man die Auskunft, das man auch mit Zug Tourismus zusammenarbeite. Man sei mit Urs Raschle bestens bekannt. Vermutlich lautete die Aussage des Verkäufers ein klein wenig anders. Denn eine Zusammenarbeit existiert tatsächlich nicht, eine «Bekanntschaft» aber sehr wohl, wie dem Artikel oben zu entnehmen ist. Jedenfalls, so wurde mir heute geschildert, war meine Bekannte fest davon überzeugt, das eine Zusammenarbeit besteht. Dies auch, weil die Adresse der Zuger Cityguide auf zug-tourismus(.)cityguide(.)ch lautet.

    Und nun kommt es dicke: Wer das Kleingedruckte liest, darf erfahren, dass man nach Abschluss des Vertrags nur in Ausnahmefällen wieder davon zurücktreten kann. Innerhalb der ersten zwei Tage sind 50% der notabene CHF 4’500.– geschuldet, ab dem dritten Tag 80%! Auch wenn noch gar keine Leistung erbracht wurde. Eine Leistung, die aus einem einseitigen Inserat billigster Machart besteht und währen 3 Jahren ins Netz gestellt wird. Von einem entstandenen «Schaden», der eine «Wiedergutmachung» mit der Hälfte des Honorars nach zwei Tagen abgegolten werden muss, steht in krassestem Widerspruch zur tatsächlichen Leistung.

    Ausserdem unterliegen solche Verträge der Kategorie «Haustürgeschäfte», die im OR geregelt sind. Ein siebentägiges Rücktrittsrecht ist hier vom Gesetzgeber vorgesehen. Die AGBs von Cityguide verstossen also gegen geltendes Recht.

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  • Profilfoto von Manolo
    Manolo, 18.03.2015, 19:03 Uhr

    Wer immer auch einen solchen Vertrag abschliesst, dem empfehlen wir sofort zu künden! Hier ein Musterbrief.

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich beziehe mich auf Ihren unvorhergesehenen Besuch bei uns vom (Datum), bei dem ich einen Vertrag über eine Laufzeit von (Dauer) für ein Inserat auf der Plattform der Cityguide AG abgeschlossen habe. Da ich die Vertragsverhandlungen nicht ausdrücklich gewünscht habe und von Ihnen zu einem Geschäftsabschluss überrumpelt wurde, trete ich per sofort vom Vertrag zurück.

    Zudem wurde ich von Ihnen beim Vertragsabschluss nicht über die Allgemeinen Vertragsbedingungen informiert, welche über essentielle Vertragsbestandteile wie Lieferbedingungen, Vertragsdauer und Kündigung sowie Gewährleistung und Haftung Auskunft geben. Aus diesem Grunde kann Cityguide im Nachhinein keine einschränkenden Geschäftsbedingungen geltend machen, welche einen Rücktritt vom Vertrag per se ausschliesst oder mit einer hohen Zahlung bestraft wird.

    Bei Kenntnis sämtlicher relevanten Vertragsbedingungen wären wir gar keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen.

    Ich fordere Sie deshalb auf, die ungerechtfertigte Forderung zu stornieren und die Daten unseres Unternehmens aus Ihrer Adressdatenbank zu streichen. Ich beziehe mich dabei auf die Gesetzeslage von Haustürgeschäften gemäss Art. 40a ff. OR, welches ein siebentägiges Rücktrittsrecht einräumt.

    Freundliche Grüsse

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