Bahn frei für neues Projekt

Betreiber der Ufschötti-Buvette verliert auch vor Bundesgericht

Jetzt ist es definitiv: Ab kommendem Frühling wird es auf der Ufschötti eine neue Buvette geben. (Bild: bic)

Der bisherige Betreiber der Buvette auf der Luzerner Ufschötti muss seinen Platz nächstes Jahr räumen. Gegen den Entscheid der Stadt zu Gunsten eines anderen Projekts zog er mit einer Beschwerde bis vor Bundesgericht. Doch auch hier setzte es nun eine Niederlage ab.

Die Stadt Luzern hatte die Standorte der Buvette auf dem Inseli und der Ufschötti für die Periode 2021 bis 2028 neu ausgeschrieben. Daraufhin gingen mehrere Bewerbungen ein, die gegen die bisherigen Betreiber um den Zuschlag kämpften (zentralplus berichtete).

Während die Betreiber der beiden Sommerbeizen auf dem Inseli auch die nächsten acht Jahre wirten dürfen, muss Sascha Welz seinen Standort auf der Ufschötti nächsten Frühling an das Projekt «Strandleben» abtreten. Wegen seiner Niederlage hatte Welz Akteneinsicht ins Bewilligungsverfahren verlangt, was ihm aber verwehrt wurde. Deshalb zog er mit einer Beschwerde zuerst vors Kantons- und anschliessend vors Bundesgericht (zentralplus berichtete).

Erleichterung bei der Stadt Luzern

Und auch hier muss er das Feld als Verlierer verlassen. Die Lausanner Richter lehnte Welz' Beschwerde ab. Entsprechend erleichtert zeigt man sich bei der Stadt Luzern: «Wir verpflichten uns zu rechtskonformen, fairen Ausschreibungsverfahren. Die Anforderungen dazu sind hoch. Die Beurteilung der Gerichte war uns in diesem Sinn sehr wichtig», lässt sich Mario Lütolf, Leiter der Stadtraum und Veranstaltungen, in einer Mitteilung zitieren.

Denn auf Basis des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt ermögliche die Stadt Luzern mit Ausschreibungen zur Nutzung öffentlichen Grundes, dass sich die jeweils Bestqualifizierten in offenen, transparenten Verfahren durchsetzen und auch neue Teilnehmer diskriminierungsfrei eine Chance auf den Marktzugang erhalten.

Dem Start des neuen Projekts «Strandleben» im nächsten Frühling sollte nach dem Verdikt aus Lausanne also nichts mehr im Wege stehen.

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5 Kommentare
  • Profilfoto von Marcel Sigrist
    Marcel Sigrist, 13.08.2020, 13:55 Uhr

    Da verlangt einer Akteneinsicht in das Bewilligungsverfahren und es wird im verwehrt mit der Begründung: ….dass sich die jeweils Bestqualifizierten in offenen, transparenten Verfahren durchsetzen und auch neue Teilnehmer diskriminierungsfrei eine Chance auf den Marktzugang erhalten. Man merke: offen und transparent, darum wird die Akteneinsicht verweigert! Dümmer geht es nümmer. Deckeli und Häfeli lässt grüssen.

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  • Profilfoto von Franziska Kneubühl
    Franziska Kneubühl, 12.08.2020, 21:34 Uhr

    Transparenz hat nichts mit Befindlichkeit zu tun (Akteneinsicht)
    Schade um den Verlust von Lebensgrundlagen

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  • Profilfoto von stofe
    stofe, 12.08.2020, 15:09 Uhr

    ich lese immer, das Bundesgericht sei überlastet. Die haben trotzdem Zeit, sich mit solch überflüssigem Mist zu beschäftigen. Solche Bagatellen dürften gar nicht weitergezogen werden.

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  • Profilfoto von Kurt Flury
    Kurt Flury, 12.08.2020, 13:54 Uhr

    Offenes, transparentes Verfahren, aber keine Akteneinsicht. Passt irgendwie nicht zusammen, Hr. Mario Lütolf.. Und riecht schwer nach Nepotimus, welcher in links regierten Städten gang und gäbe ist.

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  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 12.08.2020, 09:37 Uhr

    Und wie viel Befindlichkeit steckt hinter dem Antrag auf Akteneinsicht? Wäre doch auch noch interessant zu erfahren, mit welcher Begründung Einsicht verlangt worden ist. «Wegen seiner Niederlage hatte Welz Akteneinsicht ins Bewilligungsverfahren verlangt, was ihm aber verwehrt wurde.» Zitat Ende. Tönt mir dann schon sehr danach, dass es sich hier lediglich um eine Befindlichkeit handelt.

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