Besuchsrecht bei eingetr. Partnerschaft
Lassen sich Eltern scheiden, sollen beide Elternteile die Kinder weiterhin sehen können. Das gilt umgekehrt auch für die Kinder: Auch sie haben ein Recht darauf, Kontakt zu Vater und Mutter zu haben. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein solches Besuchsrecht auch bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gelten soll, wenn also Vater und Vater oder Mutter und Mutter getrennte Wege gehen. Voraussetzung für dieses Recht ist, dass die Kinder in dieser Partnerschaft aufgewachsen sind.
Quelle:swisstxt
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