Wegen Ökologie und Eigentumsverhältnissen

Besserer Seezugang: Luzerner Stadtrat sind die Hände gebunden

Wie hier an der Ufschötti gibt es an vielen Orten in der Stadt Luzern bereits heute einen Zugang zum See. Der Stadtrat sieht deshab kaum mehr Verbesserungspotenzial. (Bild: zvg)

Der Stadtrat will einzelne Abschnitte des Luzerner Seeufers ökologisch aufwerten und, wenn möglich, den Zugang zum Wasser verbessern. Viele Optionen habe er dafür aber nicht, hält er fest. Denn Vorgaben zum Naturschutz sowie Privatgrundstücke stellten hohe Hürden dar.

Das Seeufer in der Stadt Luzern soll aufgewertet und für die Öffentlichkeit besser zugänglich gemacht werden. Ausserdem braucht es attraktive Wegverbindungen – sofern sie noch nicht vorhanden sind. Dies forderte die SP in einem Postulat vom vergangenen August. Sie bezieht sich darin auf das Raumplanungsgesetz, das vorsieht, dass «See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden», sollen.

Ausserdem verlangt die Partei, dass die Stadt mit den umliegenden Gemeinden Lösungen sucht, damit Uferwege auch über die Gemeindegrenzen hinweg verbessert werden können.

An den Uferzonen wird bereits gearbeitet

Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor. «Der Stadtrat setzt die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes nach seinen Möglichkeiten um», heisst es dort. Bei Planungen entlang des Seeufers werde stets auf die genannten Aspekte sowie auf die ökologische Aufwertung geachtet. «Da es in der Stadt Luzern kaum Parkanlagen gibt, wurde schon immer ein Fokus auf die Zugänglichkeit des Seeufers gelegt. Aus diesem Grund ist das Seeufer heute vergleichsweise sehr gut zugänglich.» Dies attestierten auch die Postulanten in ihrem Vorstoss.

Hinzu komme, dass die Bevölkerung in den vergangenen Jahren von sich aus neue Grünflächen entdeckt und genutzt habe. Im Sommer zum Beispiel die Wiese beim Richard-Wagner-Museum, die heute als eine Art Freibad daherkommt. Gleichzeitig seien im Gebiet Tribschenhorn ökologische Aufwertungen geplant. Ein konkretes Konzept zur Aufwertung des Abschnitts vom Europaplatz bis zum Tribschenhorn werde voraussichtlich im Frühjahr aufgelegt, so der Stadtrat.

Ökologie oder besserer Zugang? Das ist hier die Frage

Wie aus der Antwort auf das Postulat hervorgeht, gewichtet der Stadtrat bei seiner Planung ökologische Aspekte hoch: «Der Stadtrat ist der Ansicht, dass an ökologisch wertvollen Stellen eine besonders sorgfältige Interessenabwägung erfolgen muss und auf Massnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit verzichtet werden soll, wenn diese zu massgeblichen ökologischen und landschaftlichen Eingriffen führen.»

Ökologisch besonders wertvolle Uferabschnitte sind in der städtischen Bau- und Zonenordnung als solche festgehalten. Gemäss Stadtrat sind Neubauten und Anlagen dort nur zulässig, wenn sie den ökologischen Zielsetzungen der Uferschutzzonen nicht widersprechen. Ein solcher Abschnitt sei insbesondere das felsige und steil abfallende Ufer oberhalb des Segelhafens beim Alpenquai (siehe Karte).

Das Problem der Privatgrundstücke

Schwierig ist laut Stadtrat aus nachvollziehbaren Gründen auch eine Verbesserung der Uferzugänglichkeit bei privaten Grundstücken, obwohl auch dort teilweise Potenzial für eine ökologische Aufwertung besteht. Solche Grundstücke gibt es insbesondere am linken Seeufer im Gebiet Schönbühlstrand und im Abschnitt zwischen der Seeburg und der Hermitage.

«Eine öffentliche Wegführung kann in diesen Bereichen nur durch einen entsprechenden Richtplaneintrag und durch einen starken Eingriff in das Eigentum erreicht werden», hält der Stadtrat dazu fest. Auch die Option einer Aufschüttung des Sees vor diesen Grundstücken, wie das vor gut 40 Jahren bei der Hausermatte der Fall war, stehe heute aus gesetzlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Bei diesen Bestimmungen gehe es insbesondere um den Schutz der Ufervegetation.

Der Stadtrat strebt allerdings eine verbesserte Zugänglichkeit der Uferzonen bei den privaten Hotelanlagen Seeburg und Hermitage an. Er spricht von einer «teilweisen Öffnung»: Grundsätzlich werde der Seezugang in seiner Qualität bereits heute mit punktuellen Massnahmen verbessert und die Bewirtschaftung den sich verändernden Bedürfnissen angepasst. Eine durchgängige Erschliessung des Ufers, wie sie von den Postulanten gefordert wird, erachtet der Stadtrat aus den genannten Gründen indes als nicht umsetzbar.

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