Besserer Schutz für Whistleblower

Mitarbeitende der Zuger Verwaltung können verwaltungsinterne Missstände der Ombudsstelle des Kantons Zug melden. Der Regierungsrat schafft mit der Teilrevision der Personalverordnung Ausführungsbestimmungen zu den neu geschaffenen Regelungen zum Geschenkannahmeverbot.

Am 1. Januar 2014 ist die Teilrevision des Personalgesetzes in Kraft getreten. Mit dieser Revision wurde ein Recht zur Meldung verwaltungsinterner Missstände und Bestimmungen geschaffen, dies zum Schutz der Meldenden, wie der Zuger Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt. Zudem wurde das auf internen Weisungen beruhende Geschenkannahmeverbot im Personalgesetz verschriftlicht. Mit der nun vom Regierungsrat verabschiedeten Änderungen der Personalverordnung werden sowohl das Whistleblowing-Verfahren als auch die Ausnahmen des Geschenkannahmeverbotes näher umschrieben.

Ferner regelt die Verordnung die Modalitäten des aufgeschobenen Altersrücktritts, schafft die Grundlagen für die Telearbeit, umschreibt die Aufgaben des Personalamts, bestimmt die Verantwortung sowie die Form für die Personaldossierführung, ergänzt die Bestimmungen über den Nebenerwerbs- und die Nebenamtstätigkeit und definiert den Inhalt des den Mitarbeitenden zu gewährenden Rechtsschutzes.

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