Besoffen und bekifft am Steuer

Am vergangenen Wochenende gingen der Zuger Polizei gerade vier Verkehrsteilnehmer ins Netz, welche sich nun vor der Staatsanwaltschaft Zug verantworten müssen.

Bereits am Freitagmorgen um 10:00 stoppte eine Polizei-Patrouille auf der Chamerstrasse einen 32-jährigen Autofahrer, welcher unter dem Einfluss von Marihuana stand. Am selben Abend erwischte die Polizei auf der Sinserstrasse einen Automobilisten mit einem Alkoholwert von 1,03 Promille.

Am Samstagmorgen war es eine Autofahrerin, bei welcher 1,44 Promille gemessen wurden. Sie war auf der Hünenbergstrasse in Holzhäusern unterwegs. Kurze Zeit später, um 7:00 Uhr morgens fiel einer zivilen Streife an der Sinserstrasse in Cham ein Velofahrer auf. Die Kontrolle ergab einen Alkoholwert von 1,6 Promille.

Die Zuger Polizei erinnert nach diesen Vorfällen an die Aktion «Fit für die Strasse?» und betont, dass die Zentralschweizer Polizeikorps auch dieses Jahr um die Fasnachtszeit gezielt Verkehrskontrollen durchführen.

Folgende Leitlinien möchten die Zentralschweizer Polizeikorps in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen:

• «Drink or Drive»: Fahren Sie nicht mit dem Fahrzeug zu Fasnachts-Anlässen.

• Lassen Sie das Auto zu Hause und benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder die in einigen Regionen von den Veranstaltern angebotenen Fahrdienste. Informieren Sie sich!

• Organisieren Sie allenfalls Fahrgemeinschaften und sorgen Sie dafür, dass der Lenker nicht trinkt.

• Fahren Sie nicht mit alkoholisierten Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.

• Und sollten Sie nicht mehr fit sein: Lassen Sie Ihr Fahrzeug stehen, nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel oder nehmen Sie ein Taxi.

• Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Stellen Sie sicher, dass Sie lange genug warten, bevor Sie am folgenden Tag wieder ein Fahrzeug lenken. Sie könnten – insbesondere wenn Sie einen „Kater“ haben – noch Restalkohol im Blut haben.

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