Hohe Zahl Rekurse belastet Zuger Behörden

Beschwerdelust als Folge hoher Einkommen

Es kann lange dauern, bis in Zug gebaut wird. Beschwerden und Einsprachen verzögern Projekte. (Bild: Archiv zentral+)

Einsprachen und Beschwerden sind Teil der demokratischen Spielregeln. Die Rechtsmittel stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, damit sie gegen die von den Behörden gefällten Entscheide rekurrieren können. In Zug kommt dies offenbar besonders häufig vor. Diese Einschätzung vertritt Stadtrat Andreas Bossard.

Was macht Zug speziell? Die Lage am See, der Bauboom, die Steuern, der EVZ oder doch die Rohstofffirmen. Stadtrat Andreas Bossard ist der Meinung, es sei die Beschwerdewut der Zuger Bevölkerung. Auch die Medien berichten ständig über neue Beschwerden zu Bauprojekten und anderen Geschäften.

«In Zug haben wir viel mehr Beschwerden als in anderen Kantonen», sagte Bossard im Interview gegenüber der Zeitschrift «Das BULLETIN». «Etwas verallgemeinernd gesagt, hier hat jeder immer sofort das Gefühl, er müsse für alles gleich einen Anwalt nehmen.»

Stadtrat ärgert sich

zentral+ hat bei Andreas Bossard nachgehakt. «Wir merken es beispielsweise bei Bauprojekten und beim Vormundschaftswesen. Die Bearbeitung ist mühsam und zeitaufwendig», ärgert sich der der Vorsteher des Sozialdepartements. Zudem habe er den Eindruck, dass die Bevölkerung Entscheide der Behörden immer weniger akzeptiere. Bossard vermutet, dass Geld dabei eine «sehr grosse Rolle» spielt.

Weniger neue Beschwerden bei kantonalen Gerichten

Beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug sind im Jahre 2012 insgesamt 396 neue Beschwerdeverfahren eröffnet werden. Damit liegt diese Zahl unter dem kantonalen Durchschnitt der letzten zehn Jahre, der bei jährlich 409 Verfahren liegt. Im Vergleich zum Vorjahr gab es allerdings 11 neue Verfahren mehr. 

Besonders zugenommen haben die Beschwerdeverfahren in den Sachbereichen Ergänzungsleistungen sowie bei der Arbeitslosen-, der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung und beim Verfahrensrecht. Deutlich abgenommen haben die Neueingänge hingegen beim Bau- und Planungsrecht, bei der Unfallversicherung und im Bereich Vormundschafts- und Kindesrecht.

Weniger Fälle beim Obergericht

Beim Zuger Obergericht zeigt sich zurzeit ebenfalls eine rückläufige Entwicklung bei den neu eingehenden Beschwerden. Zwischen 2010 und 2012 ging die Anzahl Fälle insgesamt um 76 auf 255 Beschwerden zurück. Dabei gab es weniger Verwaltungsbeschwerden und beispielsweise weniger neue Beschwerden gegen Betreibungsämter. Es gibt aber durchaus Rechtsgebiete, in welchen mehr Beschwerden verzeichnet wurden, so zum Beispiel bei Entscheiden betreffend einzelnen Vertragsverhältnissen gemäss Obligationenrecht.

Denn die vermögenden Leute würden schneller einen Anwalt nehmen. Dazu kommt auch, dass bei der Zuger Regierung zuerst 800 Franken hinterlegt werden müssen, damit eine Beschwerde überhaupt behandelt wird. Bossard vermutet zudem, dass nicht nur die Anzahl der Beschwerden, sondern auch die Härte der Fälle auffallend sei. Dabei verweist er auf das Ringen um das Zuger Oeschareal an bester Lage direkt am See.

Eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Aussage von Andreas Bossard bestätigt die Aussagen nur teilweise. In der Tat hatte das Zuger Verwaltungsgericht 2012 viel zu tun. Auf eine neu eingereichte Verwaltungsgerichtsbeschwerde kamen im Kanton Zug rund 290 Einwohner. Im Kanton Luzern waren es 350 Einwohner pro Beschwerdeverfahren und im Kanton Zürich rund 1280. Die Zugerinnen und Zuger sind im letzten Jahr also häufiger ans Verwaltungsgericht gelangt, als dies in anderen Kantonen der Fall war.

Weniger Einsprachen und Beschwerden in der Stadt Zug

In der Stadt Zug gibt es pro Jahr zwischen 600 und 650 Baugesuche. Diese Zahl schliesst Änderungsvorhaben und Reklamegesuche mit ein. Gemäss dem zuständigen Baudepartement wurden im Jahr 2012 gegen 13 Baugesuche insgesamt 26 Einsprachen erhoben. Drei Baubewilligungen wurden im letzten Jahr mit Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat angefochten, und gegen weitere drei Entscheide des Regierungsrats wurden Beschwerden beim Verwaltungsgericht erhoben.

In den letzten sechs Jahren erhob die Bevölkerung der Stadt Zug nie gegen weniger Baugesuche Einsprachen als 2012. Auch die Anzahl Beschwerden sank in der Stadt Zug zuletzt mit sechs Fällen auf einen langjährigen Tiefststand. In diesem Punkt liegt Andreas Bossard also falsch.

Ein Vergleich mit anderen Städten ist in diesem Bereich schwierig. «Wir rechnen jedoch nicht mit mehr Einsprachen und Beschwerden als in anderen Städten und Gemeinden mit ähnlich attraktiven Lagen», lässt sich das Baudepartement in einer Stellungnahme gegenüber zentral+ zitieren. In der Stadt Luzern wurden im letzten Jahr 502 Baugesuche eingereicht – also weniger als in Zug. Laut dem Geschäftsbericht der Stadt Luzern sind das 14 Prozent weniger als 2011 – dem Höhepunkt der Entwicklung in den vergangen fünf Jahren. Die Zahl bewege sich aber nach wie vor auf einem für die Stadt verhältnismässig hohen Niveau. Im letzten Jahr wurden zu 45 der 555 behandelten Baugesuchen Einsprachen gemacht. Der entsprechende Prozentanteil war in den letzten fünf Jahren nie so tief.

In einem anderen Punkt liegt Andreas Bossard wiederum richtig: Während im Einspracheverfahren die Beschwerden regelmässig von Nachbarn, Eigentümern und Mietern stammten, würden im Beschwerdeverfahren «vermehrt» Rechtsanwälte beigezogen, so das Baudepartement der Stadt Zug.

Zusatzaufwand schwer abzuschätzen

Welche Kosten die Zusatzschlaufen verursachen, sei allerdings schwer zu bestimmen. Erwähnenswert seien Anwaltskosten, Gerichtskosten, Bauverzögerungen und damit verbundene Mehrkosten beim Bau. Aber auch Ausfälle bei Mietzinsen sowie der zusätzliche Verwaltungsaufwand führten zu einem Anstieg beim Aufwand.

Was für eine erhöhte Beschwerdeaktivität der Bevölkerung sprechen könnte, ist die hohe Dichte an Rechtsanwälten. Das Baudepartement relativiert aber: «Die Anwaltsdichte bei Bauanwälten ist im Kanton Zug nicht höher als in anderen Kantonen.»

Das mag spezifisch für die Bauanwälte zutreffen. Bei einem Vergleich der im Anwaltsregister aufgeführten Rechtsanwälte mit der kantonalen Bevölkerung steht der Kanton Zug jedoch gleichauf mit Zürich. In beiden Kantonen kommen auf einen Rechtsanwalt gut 420 Einwohner. Im Kanton Luzern sind es etwa 1050 und im Aargau gut 1800 Einwohner pro Rechtsanwalt.

Starker Anstieg bei der KESB

Beim kantonalen Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz fehlen tatsächlich Ressourcen, wie Amtsleiterin Gabriella Zlauwinen sagt. Sie verneint jedoch, dass es im Kanton Zug zu mehr Gefährdungsmeldungen komme. «Aufgrund der eher finanzstarken Bevölkerung sind in vielen Fällen Rechtsanwälte involviert, was zu grösseren formellen Aufwänden führen kann.» Auch hier scheint Bossard also Recht zu behalten.

Rückgang bei den Gerichten

Bei den Gerichten des Kantons Zug sieht die Entwicklung wiederum anders aus. Sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Obergericht haben die neu eingegangenen Fälle im Zusammenhang mit Beschwerden in den letzten Jahren abgenommen oder bewegen sich zurzeit unter dem langjährigen Durchschnitt. Im Gegensatz dazu haben die neu eingegangenen Beschwerden beim Zürcher Verwaltungsgericht in den letzten vier Jahren konstant zugenommen. Auch beim Luzerner Verwaltungsgericht haben die Beschwerden zuletzt zugenommen.

Es stimmt also: Im Kanton Zug sind vermehrt Rechtsanwälte bei verschiedenen Beschwerdeverfahren und Instanzen involviert. Dies hängt offenbar mit der Finanzkraft verschiedener Einwohner zusammen. Auch die Anwaltsdichte spricht dafür. Anders sieht es bei der Anzahl neuer Einsprachen und Beschwerden in der Stadt Zug aus. Die Entwicklungen sind dort gemäss den Zahlen des städtischen Baudepartements rückläufig.

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